Sonntag, 27. Dezember 2015

Jeder zweite Deutsche versteht seinen Steuerbescheid nicht

Das ist eine Überschrift bei Spiegel online.

Und ich verstehe jeden, der seinen Steuerbescheid nicht versteht. Wenn, wie aus dem Bericht hervorgeht, Rechtssicherheit vor Verständlichkeit geht, dann sollten die Verantwortlichen in Politik und Finanzverwaltung vielleicht einmal darüber nachdenken, das Steuerrecht so zu fassen, dass niemand grammatikalische Kapriolen schlagen muss, um einen rechtssicheren Steuerbescheid zu formulieren. 

So ein ganz kleines bisschen Bürgernähe wäre doch mal was.

Aber wir leiten ja stattdessen lieber Steuerstrafverfahren am laufenden Band ein.


Halbstrafe für Uli Hoeneß und was (manche) Strafverteidiger dazu sagen

Der Gerechtigkeitssinn mancher Strafverteidiger überrascht mich. In einem Forum, in dem sich Mitglieder meines Berufsstands über Fachthemen austauschen, musste ich lesen, dass ein Kollege der Meinung ist, dass Uli Hoeneß eine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt nicht zustünde, weil seine Mandanten auch erst nach Verbüßung von 2/3 der Strafe entlassen würden und - überhaupt - sei das ja - besonders in Bayern - die Riesenausnahme, die Halbstrafe.

Es stellen sich für mich folgende Fragen:

1. Sind die Fälle des Kollegen mit dem von Uli Hoeneß vergleichbar?

2. Hat der Kollege sich ausreichend ins Zeug gelegt?

3. Soll die zuständige Kammer in Augsburg den Fall Hoeneß nach Recht und Gesetz entscheiden oder der vox populi folgen?




Freitag, 25. Dezember 2015

Zahl der reuigen Steuersünder halbiert sich

So titelt "Die Welt" an Heiligabend. Andere Zeitungen warten mit vergleichbaren Überschriften auf. Den Fachmann überrascht das nicht. Er weiss um die Weißgeldstrategie nicht nur der Schweizer Banken, die ihre Kunden vor die Wahl gestellt hat: Entweder Nachdeklaration und Nachweis derselben gegenüber der Bank binnen einer Frist, die regelmäßig zum 31.12.2014 endete, oder Auflösung der Geschäftsbeziehung.

Politiker, insbesondere aber die deutschen Finanzminister, aber glauben, dass die Zahl der Selbstanzeigen mit Blick auf die Verschärfung des Rechts der Selbstanzeige zum 01.01.2015 zurückgegangen ist und daher viele eine solche noch bis zum 31.12.2014 abgegeben hätten. 

Politiker behaupten auch, der Ankauf gestohlener Daten durch deutsche Behörden sei unzweifelhaft rechtmäßig. Behaupten kann man viel - besonders dann, wenn man Urteile nicht bis zum Ende liest. 

Freitag, 18. Dezember 2015

PMPG* proudly presents: Unsere neue Internetseite

Was lange währt, wird endlich gut:

www.pmpg.de

Auch wenn Eigenlob stinkt. Einfach sehenswert. Ich danke meinen Partnern Werner Hötzel und Marcus Vanselow für unseren sehr gelungenen Internetauftritt.

Montag, 14. Dezember 2015

Neues zu Cum - Ex - Geschäften

In den Medien wird heute wieder über Cum - Ex - Geschäfte berichtet. Angeblich sollen hundert Banken und Fonds im Fokus stehen, die aufgrund einer von NRW gekauften Daten - CD ins Visier der Steuerfahnder gerückt sein sollen.

Für das kommende Jahr werden Durchsuchungen angedroht, wenn nicht zuvor Selbstanzeige erstattet wird. Da schluckt der Fachmann. Bereits die Veröffentlichung von Ermittlungen in den Medien soll nämlich nach durchsuch verbreiteter Auffassung zur Tatentdeckung, von der der Betroffene hätte wissen müssen, führen und die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ausschließen.


Sonntag, 13. Dezember 2015

Kann man die Selbstanzeige ersatzlos abschaffen?

Kleine Nachlese zum Seminar an diesem Wochenende: 

Im Rahmen des Referats zur Selbstanzeige habe ich darauf hingewiesen, dass aus der Politik immer wieder der Ruf nach der vollständigen Abschaffung der Selbstanzeige kommt. Das dürfte aber kaum möglich sein, wenn man folgendes bedenkt: Steuerhinterziehung ist sehr häufig ein Dauersachverhalt. Will ein Hinterzieher, der z. B. Schwarzeinkünfte mit einem ausländischen Depot erzielt, in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und gibt für ein Jahr nun auch die mit dem ausländischen Depot erzielten Einkünfte an, wird es zu Nachfragen seitens der Finanzverwaltung für die davoneilenden Jahre kommen. Letztlich kommt er also in die Gefahr, sich selbst belasten zu müssen. Und das kann von Verfassung wegen nicht von ihm verlangt werden. 

Schafft man die Selbstanzeige also ab, müsste der Gesetzgeber sie mehr oder weniger gleich wieder einführen, wenn er sich  verfassungskonform verhalten will.

Betrachtet man bei alledem das, was durch die beiden letzten Reformen des Selbstanzeigenrechts herausgekommen ist, stellt sich die Frage, ob nicht schon die aktuelle Fassung von § 371 AO verfassungskonform ist. 

Donnerstag, 10. Dezember 2015

Jahresendspurt - Seminar zum Steuerstrafrecht in Frankfurt

In zwei Wochen ist schon Weihnachten. Aber morgen und übermorgen trage ich noch einmal mit meinem Kollegen Dr. Hilmar Erb zum Steuerstrafrecht vor. Ich freue mich auf spannende Diskussionen mit den Teilnehmern.

Sonntag, 6. Dezember 2015

Ein paar Gedanken zur Abgeltungssteuer

Die Regelung des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungswidrig, weil sie Anleger in ihren Grundrechten aus Artikeln 2, 3 und 14 GG verletzt.



Es ist zwar richtig, dass der Gesetzgeber im Steuerrecht berechtigt ist, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne wegen der damit im Einzelfall verbundenen Härten gegen das Prinzip der Belastungsgleichheit zu verstoßen. Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass die mit dem Werbungskostenabzugsverbot verbundenen Härten nicht nur einzelne Fälle betreffen, sondern vielmehr die Mehrheit der Kapitalanleger, jedenfalls aber eine große Zahl von Kapitalanlegern.




Bei alledem ist kein sachlicher Grund erkennbar, Anleger, die in eine Kapitalgesellschaft investieren, gegenüber solchen, die in eine Personengesellschaft investieren, schlechter zu stellen. Genau das aber geschieht mit § 20 Abs. 9 EStG und begründet einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG und zugleich einen solchen gegen Art. 2 Abs. 1 GG. Das Werbungskostenabzugsverbot stellt nämlich einen unangemessenen, nicht durch verfassungsrechtlich anerkannte Gründe gerechtfertigten Eingriff in die Freiheit, nach eigenem Gutdünken über die Anlage des eigenen Vermögens zu entscheiden, dar. Diese Freiheit ist Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit.




Die Einschränkung dieser Freiheit mit dem Argument, dass sonst die Abgeltung durch Kapitalertragsteuerabzug nicht administrierbar sei, ist nicht möglich. Es ist zunächst nicht Aufgabe des Steuerbürgers, dem in seine Vermögensrechte eingreifenden Staat diesen Eingriff möglichst einfach zu machen. Es ist vielmehr Aufgabe des Staates - im Sinne eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats - den Bürger so wenig wie möglich zu belasten und damit einhergehend auch Steuergesetze und Finanzverwaltung so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Es wäre ohne weiteres möglich, trotz Kapitalertragsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer Werbungskosten zu berücksichtigen. Auch die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erfordert z. B.  einen gewissen Verwaltungsaufwand.




In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass die Abgeltungssteuer nicht etwa als Wohltat für den Steuerbürger eingeführt worden ist, sondern vielmehr in der Hoffnung, dass nach ihrer Einführung "schwarzes" Auslandsvermögen in das Steuerinland verlagert wird und dann als Steuersubstrat zur Verfügung steht. Nachdem nun der automatische Informationsaustausch in Steuersachen  mit allen relevanten Staaten beschlossene Sache ist, wird daher ja auch die Abschaffung der Abgeltungssteuer ernsthaft diskutiert. Sie ist mehr oder weniger beschlossene Sache.




Jedenfalls in Fällen der Fremdfinanzierung einer Kapitalanlage hat das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG eine erdrosselnde Wirkung, die der Gesetzgeber nicht berücksichtigt hat, obwohl er sie hat berücksichtigen können und müssen. Der Steuerbürger wird in diesen Fällen nämlich über seine Leistungsfähigkeit hinaus besteuert, weil seine im Rahmen der Anlage anfallenden Erwerbsaufwendungen nicht berücksichtigt werden.




Aus den dargestellten Gründen stellt das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG auch einen Verstoß gegen die in Art. 14 Art. 1 GG verbürgte Eigentumsfreiheit dar. Die Eigentumsfreiheit ist Grundlage der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. In sie darf nur unter engen Voraussetzungen eingegriffen werden. Die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Die Eigentumsfreiheit geht der Bequemlichkeit des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung vor.


Montag, 30. November 2015

Wehe es fragt jemand nach oder wie ich das Fragerecht der Opposition diskreditiere

Allseits wird berichtet, dass die FDP-Fraktion im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen der Landesregierung Fragen zur Bürokratie gestellt hat. Mit ihren Fragen habe sie dann 350.000,00 EUR Kosten verursacht.

Böse, böse FDP. So was aber auch - Fragen stellen. Das stört doch. Wie soll man denn da in Ruhe regieren. Mein Vorschlag: Parlament abschaffen. Dann gibt es auch keine Opposition mehr, die Fragen stellen kann. 


Samstag, 28. November 2015

Ist die Betriebsprüfung eine Deutschstunde?

In dieser Woche habe ich an einer Betriebsprüfungsbesprechung teilgenommen, in der sich ein Teilnehmer der Finanzverwaltung über die deutliche Sprache eines Steuerberaters in dessen Schreiben beklagte.

Solange niemand beleidigt wird, darf jeder schreiben, wie er will.  Wir dürfen, wenn wir es für angebracht halten, was jeder für sich entscheidet, auch polemisch werden, zuspitzen und unseren Ärger deutlich zum Ausdruck bringen. Wir vertreten unsere Mandanten. Dazu sind wir verpflichtet. Wir sind nicht dazu da, der Finanzverwaltung den Tag angenehm zu machen.

Und es ist auch nicht Aufgabe der Finanzverwaltung, unsere Schreiben zu zensieren.


Freitag, 27. November 2015

http://steueranwalt-köln.biz

Unter dieser Adresse habe ich jetzt auch einen Auftritt im WWW.

Alternativ www.steuerfachanwalt-köln.de oder www.anwalt-steuerstrafrecht.biz eingeben.

Sonntag, 22. November 2015

Tatsächliche Verständigung auch im Sozialrecht?

In einem aktuellen Fall stelle ich mir die Frage, ob eine tatsächliche Verständigung (TV) 
im Besteuerungsverfahren auch Bindungswirkung gegenüber den Sozialversicherungs-trägern entfaltet. 

Ich meine, dass das nicht der Fall ist. Das Institut der TV ist bislang nur von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt. Vergleichbare Julikate der Sozialgerichte gibt es nicht. Ich habe daher in meinem Fall ein sozialgerichtliches Verfahren eingeleitet und werde vom Ausgang berichten.

Mittwoch, 18. November 2015

Bundestag hat automatischen Informationsaustausch beschlossen

Es ist zwar schon ein paar Tage her, soll aber auch hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden:

Der Bundestag hat am 12.11.2015 den Weg frei gemacht für den automatischen Informationsaustausch mit anderen Ländern in Bezug auf steuerlich relevante Daten bzw. Finanzdaten.

In den Medien wird getitelt, dass damit das Bankgeheimnis abgeschafft worden sei. Dazu ist aus meiner Sicht zu sagen, dass es in Deutschland ein echtes Bankgeheimnis nie gegeben hat und z. B. Liechtenstein mit Deutschland schon vor Jahren - nämlich 2009 - ein Abkommen geschlossen hat, das das Bankgeheimnis im Verhältnis zu Deutschland abgeschafft hat.

Sonntag, 15. November 2015

54.000 Datensätze - Alles Steuerhinterziehung?

In den vergangenen Tagen wurde vielfach berichtet, dass die Finanzbehörden von NRW rund 54.000 Datensätze zu deutschen Kunden erlangt haben. Sind das alles Steuerhinterzieher? Nein, bestimmt nicht. Viele Kunden haben die Erträge aus ihrer Geschäftsbeziehung zur Banque et Caisse  d´Epargne de l´Etat (BCEE), der Luxemburger Sparkasse, sicherlich im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen angegeben. Diese Kunden und auch andere, die vielleicht diesbezüglich keine Erklärung abgegeben haben, werden erhebliche Quellensteuern - ab dem 01.07.2011 35 % - gezahlt haben. Nicht übersehen werden darf auch, dass viele Kunden Luxemburger Kreditinstitute in den vergangenen Jahren Selbstanzeige abgegeben haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte es schnell tun. Wenn die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür gestanden hat, kann man immer noch sehr gut begründen, dass eine Tatentdeckung noch nicht vorgelegen hat, jedenfalls man von einer solchen noch nichts wusste und auch nicht wissen musste.

Und selbst wenn man entdeckt ist, tut man gut daran, zu kooperieren. Das wirkt sich immer positiv auf die Sanktion aus. Vielfach wird es sogar möglich sein, eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO zu erreichen. 

Freitag, 13. November 2015

Steuervermeidung in der EU - Eine endlose Geschichte

Mich wundert nicht, dass Mitgliedsstaaten der EU mauern, wenn es um Steuervermeidungsstrategien geht, die ihnen nutzen. Darum haben Luxemburg und die Niederlande, nach dem, was ich zu diesem Thema gelesen habe, bislang alles daran gesetzt, Änderungen zu verhindern.

Nun wird diskutiert, die in Steuerfragen erforderliche Einstimmigkeit abzuschaffen. Ob wir das noch erleben? Ich glaube, dass vorher der Flughafen in Berlin fertig wird.

Dienstag, 10. November 2015

Großrazzia bei deutschen Kunden der Luxemburger Sparkasse (BCEE)

Unter diesem Titel findet sich auf der Internetseite der "Die Welt" ein Bericht über Durchsuchungen bei 120 deutschen Kunden der Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat (BCEE). Es sollen 200 Ermittler im Einsatz sein. Basis sind - wie eigentlich immer - gestohlene Daten.

Herr Walter-Borjans hat ausweislich des Artikels verlautbart, der Ankauf gestohlener sei gerechtfertigt, da anderenfalls sich das systematische Ausplündern der Allgemeinheit durch Steueroasen ungehemmt fortsetzen werde.

Der gute Herr Finanzminister verschweigt geflissentlich, dass der Ankauf von gestohlenen Daten keineswegs so unbedenklich ist, wie er immer wieder vortäuscht. Und wenn er angibt, Steueroasen würden die Allgemeinheit ausplündern, stellt er die Dinge auf den Kopf. Der größte Plünderer ist der Staat, der das ihm von den Steuerzahlern anvertraute Geld zu Tür und Fenster hinauswirft. Ganz vorne dabei sind und waren insoweit eine Reihe von Genossen von Herrn Minister.

Sonntag, 8. November 2015

Patentboxen - Das Steuervermeidungsinstrument für Konzerne

Dazu ist auf Spiegel online ein sehr interessanter Artikel erschienen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/luxleaks-luxemburg-und-niederlande-blockierten-steuergesetze-a-1061459.html


Mittwoch, 4. November 2015

Halbstrafe für Uli Hoeneß?

Die Medien berichten, dass Uli Hoeneß einen sog. Antrag auf Halbstrafe gestellt hat.

Einen solchen Antrag kann jeder Strafgefangene stellen - also auch Uli Hoeneß. Ich bin der Auffassung, dass er wie kein anderer die Voraussetzungen erfüllt. Vergleichbare Straftaten wird er nicht mehr begehen und den Steuerschaden hat er ersetzt. 

Nein, ich bin kein Bayer-Fan, sondern seit Kindertagen Anhänger des Karnevalsvereins. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn Uli Hoeneß wieder Verantwortung beim FC Bayern übernimmt. Er hat den Verein schließlich zu dem gemacht, was er heute ist. 

Montag, 2. November 2015

Auch Spiegel online berichtet über den Ankauf einer CD mit Daten zu Cum-Ex-Geschäften

Nun berichtet auch Spiegel online über den Kauf einer Steuer-CD zu Cum-Ex-Geschäften durch das Land NRW.

Vielleicht fühlen sich die Verantwortlichen durch die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 16.07.2015 zu 106 Qs 1/15 ermutigt. In dieser Entscheidung hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Köln jedenfalls einen Anfangsverdacht für strafbare Steuerhinterziehung bei solchen Geschäften bejaht.

NRW kauft wieder eine Steuer-CD

Das ist die Überschrift eines heutigen Artikels im Bonner General-Anzeiger.

Die CD soll so teuer wie nie zuvor sein. U.a. soll sie Datensätze zu Kunden einer Luxemburger Bank enthalten, die Filialen in der Nähe zur deutschen Grenze enthält. Gefahndet wird nach sog. Cum-Ex-Geschäften und die damit verbundene angebliche Hinterziehung von Kapitalertragssteuer.

Sonntag, 1. November 2015

Steueranwaltstag 2015 - Ein Rückblick

Den Steueranwaltstag, der traditionell in Berlin stattfindet, habe ich auch dieses Jahr besucht.

Die Themen waren wieder so ausgewählt, dass für jeden etwas dabei war. Sie reichten von der Reform der Erbschaftsteuer über die Unternehmensbewertung und steuerliche Fragen aus dem Gesundheitsbereich zum Steuerstrafrecht und den neuen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung beim Einsatz von EDV.


Sonntag, 11. Oktober 2015

Lasten im Keller

Das ist die Überschrift eines Artikels in der heutigen Welt am Sonntag kompakt.

Es geht um das Schwarzgeld im Erbe. Auf das Problem, das Erben haben können, wenn sie damit nicht richtig umgehen, kann nicht oft genug hingewiesen werden. 

Stellen Erben fest, dass der Erblasser über ein Auslandskonto verfügt hat, das nun Ihnen gehört, müssen sie nicht nur die künftigen Erträge versteuern, sondern auch etwaige unzutreffende Steuererklärungen des Erblassers für die noch nicht festsetzungsverjährten Jahre korrigieren, vgl. § 153  Abs. 1 Satz 2 AO. Dabei ist von der verlängerten Festsetzungsfrist von zehn Jahren nach § 169 Abs. 2  Satz 2 AO auszugehen - unter Beachtung der Anlauf- und Ablaufhemmungstatbestände der §§ 170, 171 AO.

Nach durchaus ernst zu nehmenden Quellen schlummert im Ausland immer noch viel Schwarzgeld. Nicht nur Liechtenstein und die Schweiz waren früher ein sicherer Hafen für Steuerhinterziehung. 

Sonntag, 4. Oktober 2015

Briefkastensitz und Vorsteuerabzug

Wer mit Umsatzsteuerhinterziehungsfällen zu tun hat, kennt die Rechtsprechung des BFH zum Briefkastensitz. Noch in seinem Beschluss vom 26.09.2014 zu XI S 14/14 hat der BFH ausgeführt, dass die Angabe einer Anschrift, an der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine geschäftlichen Aktivitäten stattfinden, (grundsätzlich) nicht als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ausreiche.

Diese Auffassung sieht das Finanzgericht Köln ausweislich seines Urteils vom 28.04.2015 zu 10 K 3803/13 angesichts der technischen Entwicklung als überholt an. Die bloße postalische Erreichbarkeit unter der angegebenen Anschrift sei ausreichend. 


Samstag, 26. September 2015

Das Märchen vom Erben, dem das Unternehmen einfach so in den Schoß fällt

VW-Affäre und Flüchtlingsdrama beherrschen aktuell die Medien. Heute lese ich aber in einer Tageszeitung unter der Überschrift "Ein maßvoller Preis" einen Kommentar zur anstehenden Reform der Erbschaftsteuer. 

Es geht um Verschonung von Erben, die ein Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze sichern. Der Kommentator meint, dass sei ein Privileg. Wenn dieses, wie geplant, "in sehr geringem Umfang abgeschmolzen" werde, sei das maßvoll. 

Solcherlei kann nur ein Journalist behaupten, der in der heutigen Zeit kein Unternehmen führt bzw. führen muss. Der technische Fortschritt (Industrie 4.0) erfordert vorausschauendes Denken und auch schon jetzt Umstrukturierungen, wenn ein Unternehmen auch noch in 10 oder 15 Jahren erfolgreich sein soll.

Und irgendwie stößt er auch in das Horn all derer, die behaupten, dass die Erben für ihr Erbe nichts geleistet haben. Wer den Mittelstand kennt, der weiß, dass Erben in sehr vielen Fällen schon Jahre vor dem Übergang des Unternehmens auf sie im Unternehmen tätig waren und zu dessen Erfolg und Wert beigetragen haben. 

Mittwoch, 9. September 2015

Das Märchen von der unzweifelhaften Verwertbarkeit von gestohlenen Bankdaten im Strafprozeß

Immer wieder wird von Politikern behauptet, dass es ganz unzweifelhaft sei, dass von Datendieben angekaufte Daten-CDs in Strafverfahren gegen Steuerhinterzieher verwertet werden können und man daher auch weiterhin solche CDs kaufen werde.

Vielleicht sollten Politiker Urteile ganz lesen. Gut, zuweilen sind Urteile ziemlich lang und ausführlich. Aber aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 24.02.2014 zu VGH B 26/13 ergibt sich genau das Gegenteil dessen hervorgeht, was Politiker behaupten:

 "3. Die rechtswidrige oder strafbare Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson führt nur in Ausnahmefällen zu einer Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren.

a) Im Hinblick auf den Ankauf von Steuerdaten-CDs ist es jedoch denkbar, dass zukünftig gleichsam mosaikartig eine Situation entstehen könnte, die es als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Handeln eines privaten Informanten, der in rechtswidriger oder strafbarer Weise ausländische Bankdaten deutscher Steuerpflichtiger übermittelt, der staatlichen Sphäre zuzurechnen. Die Verwertbarkeit für das Besteuerungsverfahren führt nicht automatisch zu einer Verwertbarkeit im Strafverfahren.

b) Die Gerichte sind daher zukünftig auch gehalten, zu überprüfen, wie sich das Ausmaß und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der Daten darstellen. Für die Frage der Zurechnung können auch ein gegebenenfalls erheblicher Anstieg von Ankäufen ausländischer Bankdaten und eine damit verbundene Anreizwirkung zur Beschaffung dieser Daten von Bedeutung sein."

(Wörtliches Zitat der dem Urteil in NJW 2014, 1434 ff. vorangestellten Leitsätze.)

Montag, 24. August 2015

INSIKA - Walter-Borjans greift Schäuble an

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute, dass NRW-Finanzminister Walter-Borjans Bundesfinanzminister Schäuble im Hinblick auf die Einführung von INSIKA, einem System zur Verhinderung von Kassenmanipulationen, Verzögerungstaktik vorwirft. 

Viele fordern die Einführung von INSIKA und meinen, damit könne man Schwarzgeldumsätze insbesondere in der Gastronomie verhindern. Sie verschweigen eines: Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Führung einer Registrierkasse. Die  sog. offene Ladenkasse ist und bleibt erlaubt.




Sonntag, 23. August 2015

Bodo Ramelow und die Menschenwürde

Gestern hatte ich nach meinen Terminen in Berlin Zeit, bei Facebook zu stöbern. Dabei bin ich auf einen Konversation gestoßen, an der sich der gute Herr Ministerpräsident Ramelow beteiligt hat. Es ging ihm unter anderem um Thügida, "Nazi Mörder vom NSU" - und Steuerhinterzieher. Es ist schon reichlich merkwürdig, dass er Naziverbrecher und Steuerhinterzieher in einem Atemzug nennt. Aber es schlägt dem Fass den Boden aus, wenn, wie geschehen, Steuerhinterziehern und anderen Straftätern, also auch Naziverbrechern, die Menschenwürde abgesprochen wird. Von einem Ministerpräsidenten! Von der Partei "Die Linke", deren Klarname SED lautet.

Art. 1 GG gilt für jeden Menschen, also auch für Straftäter, egal, was sie getan haben. Und sie unterliegt der sog. Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG. Ob Herr Ramelow das weiß? Wahrscheinlich nicht. Ich befürchte aber, dass ich bei Übernahme der Bundesregierung durch Rot-Rot-Grün sofort das Land verlassen muss. Denn dann wird - anders kann ich solcherlei Auslassungen nicht verstehen - nicht nur der Geist von Ulbricht und Honnecker wehen, sondern wahrscheinlich auch alles daran gesetzt werden, die, die nicht rechtzeitig geflüchtet sind, mit den bekannten Mitteln eines Arbeiter- und Bauernparadieses im Land zu halten.  

Ich habe die Konversation übrigens über mein Facebook-Account geteilt. 






Samstag, 22. August 2015

"Uli Hoeneß - Der Patriarch"

Zur heutigen Preview war ich eingeladen. Ich finde, dieses Doku-Drama ist auf Grund seiner Sachlichkeit sehr gut gelungen. 

Also: Am 27.08.2015, 20:15 Uhr, ZDF einschalten. Mit dem Zweiten sieht man besser. 


Sonntag, 16. August 2015

BMF veröffentlicht Entwurf zur Änderung des AEAO zu § 153 AO

Nachdem ein BMF-Schreiben zur Abgrenzung des § 153 AO zu §§ 371, 378 Abs. 3 AO vor einigen Monaten angekündigt worden ist, liegt nun der Entwurf einer Änderung des AEAO zu § 153 AO vor, der diese Funktion haben soll.

Meines Erachtens beinhaltet er Selbstverständlichkeiten und Altbekanntes, aber auch viele Unklarheiten. Nachbesserung ist nötig.

Allerdings verdient Ziff. 2.6 Beachtung. Hiernach kann das Vorhandensein eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (im Sinne von Tax Compliance) ein Indiz darstellen, dass gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sprechen kann.

Sonntag, 9. August 2015

Mehr als 10.500 Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2015

Ich bin - ehrlich gesagt - von dieser recht hohen Zahl von Selbstanzeigen überrascht. Allerdings habe auch ich mit meinem Team die eine oder andere erst dieses Jahr abgegebenen, weil wir bis zum Jahresende 2014 z. B. wegen der späten Auftragserteilung schlicht nicht ausreichend Zeit hatten. Und  Nacht- und Nebel- Aktionen sind unsere Sache nicht. Die gehen schief, wie ein prominenter Fall uns deutlich vor Augen geführt hat.




Steuergestaltung ist böse!

Vor einigen Tagen ist - darüber wurde allseits berichtet - Johanna Quandt verstorben. Dreh- und Angelpunkt vieler Berichte ist, dass sie schon vor Jahren einen großen Teil ihres Vermögens auf ihre Kinder übertragen hat - und damit Steuern gespart hat. Zumindest unterschwellig sind einige der Berichte vorwurfsvoll. Böse ist also, wer sich an Gesetze hält und deren Inhalt zu seinen Gunsten nutzt. Ich bekomme gerade ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln.

Samstag, 1. August 2015

Wenn Politiker sich um das Steueraufkommen sorgen am Beispiel von Andrea Nahles

Mit meiner Frau bin ich heute durch Bad Neuenahr gebummelt. Bad Neuenahr gehört zum Wahlkreis von Andrea Nahles und darf daher ein Wahlkreisbüro dieser Politikerin beherbergen. 

Auf einem Aushang beklagt sich die gute Frau Nahes darüber, dass durch Steuerbetrug (sic!) dem Staat jedes Jahr Milliarden entgehen, die dann für Kindergärten, Schulen usw.  nicht zur Verfügung stehen. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass das Land Rheinland-Pfalz viele Millionen am Nürburgring ohne Not versenkt hat und einen Flughafen namens Frankfurt - Hahn betreibt, der völlig nutzlos ist und ebenso jedes Jahr das Land stattliche Summen kostet. Aber wahrscheinlich fehlt mir der Weitblick des Politikers, den Sinn solcher Geldverschwendung zu erkennen. 

Frau Nahles behauptet übrigens auch, dass Steuerbetrug zu lasch bestraft wird. Als etwas engstirniger Steuerjurist kann ich dazu nur sagen, dass es in Deutschland keinen Tatbestand des Steuerbetruges gibt und Steuerhinterziehung - die gibt es - regelmäßig härter bestraft wird, als z.B. eine gefährliche Körperverletzung.  

Und eins sollte man auch bedenken: Während Gewalttäter mit festem Wohnsitz regelmäßig nach wenigen Stunden nach ihrer Festnahme wieder auf freiem Fuß sind, werden in Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung viele Beschuldigte faktisch schon vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens zum bürgerlichen Tod bestraft, weil man ihnen durch dingliche Arreste jegliche wirtschaftliche Betätigung unmöglich macht. Und eine solchen Arrest kann man sich als Finanzverwaltung auch selbst ausstellen, wie sich aus § 324 AO ergibt.


Mittwoch, 22. Juli 2015

Griechenbashing durch die Finanzverwaltung

Gegen meinen (geständigen) Mandanten wird der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben. Innerhalb weniger Tage zahlt er zur Vermeidung eines Arrestes 520.000,00 EUR an die Finanzverwaltung und kündigt umfassende Kooperation an. Ergebnis: Ein Arrest nach § 324 AO wird angeordnet und (u.a.) damit begründet, dass mein Mandant aus Griechenland stammt und sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume in seinem Heimatland aufgehalten hat.

§ 83 AO fällt mir dazu ein. Und noch ein paar Dinge mehr! 




Mittwoch, 15. Juli 2015

Verrechnungspreise und Geld im Koffer über die Grenze in einem Satz - Das morgendliche Grauen beim Radiohören

Heute morgen auf WDR 5: Diskutiert wird über eine UN-Konferenz in Äthiopien zur Entwicklungsfinanzierung. Der Gesprächspartner der Moderatorin kommt auf das Thema Steuerflucht zu sprechen. Er spricht davon, dass manche ja Geld im Koffer über die Grenze schaffen und gleich im Anschluss erwähnt er (böse) Gewinnverschiebungen durch Gestaltung von (Verrechnungs-) Preisen.

Ein echter Kenner. Gerne wüsste ich von ihm, bei welcher Bank in einem halbwegs sicheren Land ich heute noch mit einem Koffer Geld erscheinen und ein Konto eröffnen kann. Außerdem dachte ich bisher, dass man Verrechnungspreise genau dokumentieren muss, weil sie sonst nicht anerkannt werden. 


Freitag, 10. Juli 2015

Ein Druckmittel besonderer Art: Der dingliche Arrest im Strafverfahren

Gerade in größeren Steuerstrafverfahren werden Beschuldigte mit der Drohung, man werde einen dinglichen Arrest beantragen und natürlich völlig klar und selbstverständlich bekommen, wenn nicht sofort eine größere Summe freiwillig hinterlegt werde.

Dazu werden dann auch Berechnungen zum Steuerschaden vorgelegt, die oftmals fern der Realität sind. Gleichwohl werden Arrestbeschlüsse vielfach erlassen. Und ist das erst einmal geschehen, steht dem Verteidiger ein harter Kampf bevor. Dem Mandanten droht nämlich der wirtschaftliche Tod.

In solchen Fällen ist daran zu denken, eine Schutzschrift - der Begriff stammt aus dem Wettbewerbsrecht - bei zuständigen Gericht zu hinterlegen. In dieser sollte nicht nur dargelegt werden, warum denn keine Arrestgründe vorliegen, sondern auch zu den Rechenkünsten der Finanzverwaltung Stellung genommen werden.


Dienstag, 7. Juli 2015

Abgeltungssteuer und nachträgliche Werbungskosten -Verfassungsbeschwerde eingelegt

Unter dieser Überschrift finden Sie in NWB 28/2015, S. 2051, meinen Beitrag zu der Frage, wie Berater die von mir eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des VIII. Senats vom 02.12.2014 zu VIII R 34/13 für ihre Einsprüche und Klagen in vergleichbaren Fällen nutzen können.

Montag, 6. Juli 2015

"Wer zu Beginn bereits Fehler macht, der kann nach § 371 Abgabenordnung (AO) bestraft werden."

Solchen Unsinn - von einem Berufskollegen verfasst - habe ich heute in einem an Manager gerichteten Magazin gelesen. Manchmal bin ich einfach sprachlos.

Keine Pflicht des neuen Steuerberaters auf mögliche Regressansprüche gegen den früheren Steuerberater hinzuweisen

Der BGH hat am 07.05.2015 zu IX ZR 186/14 entschieden, dass ein Steuerberater, der mit dem Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, nicht verpflichtet ist, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen den Vorberater und dessen drohende Verjährung hinzuweisen. Die für die Beurteilung eines solchen Anspruchs und dessen Verjährung erforderlichen  Rechtskenntnisse könne ein Mandant von seinem Steuerberater (regelmäßig) nicht erwarten.


Wer Vorschenkungen in einer Schenkungsteuererklärung verschweigt begeht Steuerhinterziehung

Mit Beschluss vom 10.02.2015 zu 1 StR 405/14 hat der BGH entschieden, dass das Verschweigen von Vorschenkungen in einer Schenkungsteuererklärung sowohl für die Besteuerung der Schenkung, auf die sich die Erklärung bezieht, als auch in Bezug auf die Vorschenkungen eine unrichtige Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellt.

Eine hierdurch im Hinblick auf eine Vorschenkung begangene Steuerhinterziehung sei gegenüber einer zuvor durch Unterlassen für diese Schenkung begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer mitbestrafte Nachtat, deren Straflosigkeit entfalle, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar sei.

Samstag, 4. Juli 2015

NRW-Minister Walter-Borjans will Obergrenze für Barzahlungen

Zeitungslektüre ist aufregend - im wahrsten Sinne des Wortes. Heute lese ich, dass der Finanzminister des Landes NRW, Norbert Walter-Borjans, das Bargeld zwar nicht abschaffen will, aber eine Obergrenze von 2000 bis 3000 Euro fordert. Es gelte "schiefen Geschäften" wie Drogenhandel, Steuerhinterziehung und Schwarzgeldkäufe den Hahn zuzudrehen.

Korruption erwähnt er nicht. Und darüber kann man auf der gleichen Seite der Zeitung unter der Überschrift "Erste Anklagen in NRW-Bauskandal" lesen. 

Vielleicht wäre es sinnvoller, Verwaltung und landeseigene Betriebe so aufzustellen, dass man Korruption frühzeitig erkennt. In einem DAX-Unternehmen würden unter den Bedingungen und Verhältnissen, die in der Verwaltung von NRW herrschen, die Vorstände mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen. Wäre das nicht ein wichtigeres Thema als die Diskussion rund um das Bargeld, in deren Rahmen praktisch alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden?

Donnerstag, 2. Juli 2015

Notarassessoren erhalten kein Trinkgeld

Nichts, was es nicht gibt. Der BFH musste über die Frage entscheiden, ob freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren als Trinkgelder zu bewerten und damit steuerfrei sind. Sind sie nicht, sagt der BFH.

Montag, 29. Juni 2015

Sind Kassenmanipulationen bald Geschichte?

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute, dass Bund und Länder sich darauf geeinigt haben, dass sämtliche Registrierkassen in manipulationsanfälligen Branchen so umgerüstet werden, dass Steuerhinterziehung und Sozialbetrug nicht mehr möglich sind. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle dazu noch im Herbst eine Lösung dazu vorstellen. Ein Gesetzentwurf könnte Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Aus europarechtlichen Gründen soll aber nicht nur das sog. Insika-System vorgesehen werden, sondern auch eine andere technische Lösung möglich sein.

Ich bin mir fast sicher, dass es über kurz oder lang auch möglich sein wird, die neuen Systeme zu überlisten.

Sonntag, 28. Juni 2015

Hamburger Elbphilharmonie kostet statt 77 Mio. rund 789 Mio. und keiner ist schuld!

Da liest man an einem Sonntagnachmittag die "Bunte", damit man über die wirklich wichtigen Dinge des Lebens informiert ist - und traut seinen Augen nicht: Die Elbphilharmonie - das weiß jeder - wird mehr als zehn Mal so teuer wie geplant.

Das hat aber für die Verantwortlichen keine (!) Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Vorermittlungen eingestellt. 

I am not amused!

Dauerbrenner § 166 AO

Immer wieder werden Einwendungen von Geschäftsführern einer insolventen GmbH unter Hinweis auf § 166 AO zurückgewiesen. Nach dieser Vorschrift muss derjenige, der in der Lage war, den gegen einen Steuerpflichtigen ergangenen (an sich bestandskräftigen) Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten, die Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen.

Der BFH hat nun am 22.04.2015 entschieden, dass das nicht für einen Geschäftsführer gilt, der namens der GmbH die Änderung eines Steuerbescheids beantragt, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, solange der Vorbehalt wirksam ist.

Mittwoch, 24. Juni 2015

Falciani und der Bankenskandal

Das ist der Titel der Dokumentation, die gestern auf ARTE lief.

Nein, ich rede Steuerhinterziehung nicht das Wort. Aber die selbstgefällige Art mit der Peer Steinbrück und auch Norbert Walter-Borjans über das Bankgeheimnis und den Datenschutz in der Schweiz sprechen löst bei mir Übelkeit und Wut aus. 

Hinzu kommt die Darstellung des gescheiterten Abkommens durch die beiden Herren. Kein Wort darüber, dass ein solches Abkommen mit Österreich und Großbritannien geschlossen worden ist - beides Länder von denen ich nicht sagen kann, dass deren Politiker dümmer sind, als unsere. Und natürlich auch kein Wort darüber, dass die Beträge, die nach diesem Abkommen zu zahlen gewesen wären, vielfach höher gewesen wären, als bei einer Selbstanzeige. 

Wichtig ist und war beiden nur eines: Man will alles über den Bürger - im Sinne von potentieller Steuerstraftäter -  wissen! Das erleichtert den Griff in seine Tasche.

Montag, 22. Juni 2015

Und noch etwas zum Thema Uli Hoeneß

"Der Erpresser sollte länger in Haft als der Steuersünder - das findet der Bundesgerichtshof nicht in Ordnung. Der Prozess gegen den Mann, der Uli Hoeneß einen "unruhigen Haftverlauf" androhte, muss laut "BamS" neu verhandelt werden."

Das findet sich unter dem 21.06.2015 auf Spiegel Online. Jede Wette, dass der BGH keinen Vergleich zwischen der Strafe für Uli Hoeneß und derjenigen für seinen Erpresser gezogen hat. Im weiteren Text wird das auch nicht behauptet. Also, lieber Spiegel, blöde Überschrift. 

ZDF zeigt im Spätsommer ein Doku-Drama zu Uli Hoeneß

Um die Person von Uli Hoeneß ist es in letzter Zeit etwas ruhiger geworden. Im kommenden Frühjahr wird er voraussichtlich die Haft hinter sich lassen.

Das ZDF wird im Spätsommer ein Doku-Drama zeigen, in dem es nicht nur, aber auch um seinen Prozess geht. 

Großer Senat entscheidet über Rechtmäßigkeit des Sanierungserlasses

Der X. Senat des BFH fragt den Großen Senat des BFH, ob der sog. Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Hintergrund ist ein vom Sächsischen Finanzgericht abgelehnter Erlass einer Steuerforderung.

Donnerstag, 18. Juni 2015

EU will Steuerschlupflöcher schließen - eine Realsatire

Heute berichtet der Bonner General-Anzeiger über Pläne für eine einheitliche Bemessungsgrundlage und die Aussage des Kommission-Vizepräsidenten, dass alle Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern dort zahlen sollen, wo ihre wirtschaftlichen Aktivitäten tatsächlich stattfinden und Gewinne erwirtschaftet werden. 

Da freut sich der einfache Steuerbürger nach den ersten Zeilen - und wird wenig später schwer enttäuscht. Ein im Zusammenhang mit den LuxLeaks einegsetztes Sondergremium stößt allerorten auf Gegenwind. Weder Unternehmen noch Regierungen wollen mit ihm zusammenarbeiten. Und das ist von der Spitze der Kommission so gewünscht. Nicht umsonst initiiert sie einen neuen Richtlinienentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Kritische Journalisten, die über die Steuerpraktiken von Konzernen berichten, sollen nach Aussage eines Mitglieds des Rechtsausschusses des EU-Parlaments mundtot gemacht werden. Gegen den französische Journalist Eduoard Perrin, der zusammen mit Kollegen die LuxLeaks-Enthüllungen veröffentlicht hat, wird ermittelt. Ihm droht eine Gefängnisstrafe.


Dienstag, 16. Juni 2015

Bundestagung der Steuerfahndungsreferenten

Vom 09.06.2015 bis zum 11.06.2015 haben sich die Steuerfahndungsreferenten der Oberfinanzdirektionen mit Fahndungsspezialisten aus dem Ausland in Freiburg getroffen zum Erfahrungsaustausch getroffen. Ziel war die Verstärkung der Zusammenarbeit.

Quelle: Haufe.de/steuern

Montag, 15. Juni 2015

Soll das Bargeld abgeschafft werden?

Ich habe mir lange überlegt, ob ich zu diesem Thema etwas schreiben soll. Nein, ich soll nicht nur, ich muss!

Es mag ja sein, dass mafiöse Strukturen, Steuerhinterzieher, korrupte Mitarbeiter und Beamte nach dem Motto "Nur bares ist wahres!". Aber die Mehrheit der Bürger ist nicht kriminell und schon gar nicht terroristisch und bedarf bei der Erledigung ihrer Geschäfte keiner Totalüberwachung. Daher bin ich gegen die Abschaffung des Bargelds und auch gegen eine Vorratsdatenspeicherung. 


Bargeldtransport über die Grenze

Nach einem verlängerten Wochenende melde ich mich mit einem Thema zurück, dass mich in den vergangenen Monaten gleich in zwei Fällen beschäftigt hat.

Der erste Fall betrifft einen deutschen Mandanten, der meinte, er könne den Behörden ein Schnippchen schlagen, wenn er mit seinem soeben in Basel bei der Bank abgeholten Geld nicht gleich nach Deutschland fährt, sondern den Umweg über Frankreich nimmt. Nun kontrolliert auch der französische Zoll die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Verbringen von Bargeld über Landesgrenzen. Das hat dazu geführt, dass meinem Mandanten vom französischen Zoll von seinen 78.000,00 EUR 7.800,00 EUR abgeknöpft wurden, weil er gegen die Meldepflichten zu mitgeführten Bargeldbeträgen verstoßen hat.

Auf die schlechte Idee mit dem Umweg ist auch ein französischer Mandant gekommen, der meinte, nicht gleich von der Schweiz nach Frankreich zu fahren, sondern einen Abstecher nach Deutschland machen zu müssen. Auch er hatte Pech. Von seinen 60.000,00 EUR wurden am Ende fast 25 % als Bußgeld festgesetzt.

Donnerstag, 11. Juni 2015

Cum-Ex-Geschäfte und kein Ende

Die Durchsuchung der Deutschen Bank in Frankfurt/Main betraf die Deutsche Bank nicht selber, sondern einen Rechtsanwalt, der in Cum-Ex-Geschäfte involviert war, und frühere Mitarbeiter der Deutschen Bank, die nach ihrem Ausscheiden solche Geschäfte getätigt haben. 

Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden sind diese als Steuerhinterziehung strafbar.  Da die Beteiligten haben eine Lücke im Gesetz genutzt haben, die später geschlossen wurde, darf das mit guten Gründen bezweifelt werden.

Mittwoch, 10. Juni 2015

Falscher Bescheid nach Selbstanzeige

Fälle gibt es, die gibt es gar nicht.

Wir geben für einen Mandanten für mehrere Jahre eine Selbstanzeige ab. Für ein Jahr setzt das Finanzamt aber die zusätzlichen Einkünfte nicht an, so dass der Änderungsbescheid (auch) insoweit falsch ist.

Was tun? Mit Blick auf die Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 und Abs. 3 AO, wozu eben auch die Nachzahlung der Steuern gehört, werden wir das Finanzamt auf seinen Fehler hinweisen müssen.

Dienstag, 9. Juni 2015

Wenn der Berater bei einer Durchsuchung Unterlagen freiwillig herausgibt

Die Überschrift dieses Posts habe ich bewusst neutral formuliert, wenngleich die Zahl der Steuerberater, die Unterlagen eines Mandanten im Rahmen einer Durchsuchung freiwillig herausgeben, weitaus höher ist, als die der Rechtsanwälte, die das tun.

Nach § 97 Abs. 1 StPO sind viele Unterlagen, die ein Berater zu einem Mandanten in seinen Akten abgelegt hat, beschlagnahmefrei. Dazu gehören u.a. die Korrespondenz mit dem Mandanten, Strategiepapiere, Aktenvermerke und Besprechungsprotokolle. 

Leider erlebe ich es immer wieder und so auch in einem aktuellen Fall, dass ein Berater solche Unterlagen im Rahmen einer Durchsuchung freiwillig herausgibt. Wenn er das nicht mit dem Mandanten abgestimmt hat, verzichtet er auf das Beschlagnahme- und Verwertungsverbot trotzdem wirksam, macht sich aber nach § 203 Abs. 1 StGB wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar.

Gerechtfertigt wird die freiwillige Herausgabe vielfach damit, dass die Ermittler die Unterlagen ja sowieso gefunden und mitgenommen hätten. Man habe den unangenehmen Besuch lediglich verkürzen wollen. Das kann man als Berater aber legal erreichen: Man zeigt den Ermittlern den Standort der gesuchten Unterlagen und verweigert die freiwillige Herausgabe. Wenn sie dann (trotzdem) mitgenommen werden, kann dagegen später Rechtsbehelf eingelegt werden. 

Montag, 8. Juni 2015

Finanzverwaltung will Steuererklärungen künftig von Computern bearbeiten lassen

In meiner Morgenlektüre bin ich auf einen Beitrag gestoßen, in dem berichtet wird, dass in der Finanzverwaltung Mitarbeiter fehlen und  sich dieser Zustand in der näheren Zukunft noch verschlimmern wird. Daher plant man, Steuererklärungen von Computern bearbeiten zu lassen. Und auf die Vorlage von Belegen soll auch verzichtet werden.

Schon stelle ich mir vor, dass auch die Strafsachenstellenmitarbeiter durch Computer ersetzt werden und in der Steuerfahndung vielleicht Roboter eingesetzt werden. 

Aber ganz so wird es wohl nicht kommen. Denn die Computer werden Alarm schlagen, wenn Angaben nicht plausibel sind. Dann muss wieder ein Mensch ran.

Ich hätte so gerne einmal mit einem Computer über die zutreffende Sanktion für eine Steuerhinterziehung diskutiert. 

Sonntag, 7. Juni 2015

Die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und ihre Folgen (reloaded)

In meinen beiden letzten Posts habe ich darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Auswirkungen auf die berufliche Zukunft des Steuerhinterzieher haben kann, weil man ihn z.B. nicht mehr als zuverlässig im Sinne des Gewerberechts ansieht.

Meine Posts haben zu der Bitte Anlass gegeben, das Thema Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung etwas ausführlicher darzustellen. Man könnte dazu ein ganzes Buch schreiben. Hier möchte ich auf folgendes hinweisen:

Auch Beamte, Richter und Staatsanwälte begehen hier und da Steuerhinterziehung. Und das kann für sie das vollständige beruflich Aus bedeuten und zwar ebenso wie für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die meinen, sie müssten Steuern hinterziehen. Das gilt zwar nicht für jede Bagatelle, aber auch unterhalb der Entziehung der Zulassung oder Entfernung aus dem Dienst gibt es sehr unangenehme Sanktionen.

Und Jäger sollten bedenken, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit 60 Tagessätzen und mehr zum Verlust der Waffenbesitzkarte führt. 60 Tagessätze sind im "Nullkommanix" erreicht.

Auch Ärzte und Piloten sollten aufpassen. 

Samstag, 6. Juni 2015

Private Steuerstraftaten begründen Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens

Passend zu meinem Beitrag von gestern hier der Leitsatz einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20.01.2015 zu 4 L 386.14:

Eine private Steuerstraftat des Geschäftsführers begründet Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens, die dem Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegenstehen.



Freitag, 5. Juni 2015

Steuerschulden können Gewerbeuntersagung zur Folge haben

Steuerschulden sind lästig, weil die Erhebungsstellen der Finanzämter alles tun, um sie beizutreiben.


Aber nicht nur aus den Reihen der Finanzverwaltung droht bei Steuerschulden Ärger. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2015 zu 4 B 1480/14. Nach Auffassung des OVG rechtfertigen Steuerrückstände die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, wenn sie nach ihrer absoluten Höhe als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung von Gewicht sind. Außerdem sei die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, von Bedeutung. 

Donnerstag, 4. Juni 2015

Zuschätzung wegen unzureichender Kassenaufzeichungen

Das Finanzgericht Münster ist wieder einmal recht deutlich geworden: In bargeldintensiven Betrieben, wie z.B. Gastronomiebetrieben, können bereits nicht ordnungsgemäße Kassenaufzeichnungen den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen aufgezeichnet und verbucht worden sind.

Das haben die Richter des 8. Senats des Finanzgericht Münster Anfang des Jahres in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung entschieden. Im Streitfall geht es um ein italienisches Restaurant. Im Streitfall stellten sich erhebliche Mängel der Kassenführung heraus. U.a. waren einzelne Berichte, die mit der Kasse ausgedruckt werden konnten, vernichtet worden. 

Daher blieb der Antrag auf Aussetzung von geänderten Gewerbesteuermessbescheiden, die auf Schätzungen nach § 162 AO beruhen, weitestgehend erfolglos.

Bargeldintensive Betriebe stehen schon länger im Fokus der Finanzverwaltung. Sozusagen betreten Prüfer mit dem Wort "Zuschätzung" auf den Lippen den Ort der Prüfung. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese Zuschätzungen für den Betriebsinhaber sehr oft den Verlust der wirtschaftlichen Existenz bedeuten und von den Finanzgerichten nur im Ausnahmefall nicht akzeptiert werden.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Korruption und Steuerhinterziehung

Sepp Blatter tritt zurück, die FIFA liegt m.E. am Boden. Es scheint, der eine oder andere Offizielle der FIFA habe Geld genommen, sich also korrumpieren lassen.

Korruption und Steuerhinterziehung gehen Hand in Hand. Erst kürzlich bin ich wieder an einen schon länger zurückliegenden Fall erinnert worden, in dem mein Mandant sich Mitarbeiter eines anderen Unternehmens durch sehr großzügige Geschenke gewogen gehalten hat. Von der Miele-Waschmaschine bis zum Satz Autofelgen, von der HIFI-Anlage bis zur Dachbox für die Skier war alles dabei. Unrechtsbewusstsein? Fehlanzeige! Machen doch alle so.

Der Mandant wollte eine Selbstanzeige abgeben. Er meinte, damit sei dann doch alles erledigt. Schließlich ginge es doch nur um steuerliche Verfehlungen. Ich habe ihm dann § 299 StGB erläutert und obendrein § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG, der für ihn die Gefahr begründet, dass die Finanzverwaltung den Fall der Staatsanwaltschaft übergibt. 

Dienstag, 2. Juni 2015

Der Steuersatz - Sozialprestige heute

Ich will hier jetzt nicht darüber streiten, ob die Steuern in Deutschland zu hoch oder zu niedrig sind. 

Ich höre und lese aber häufiger, dass der eine oder andere sich über seine Steuerbelastung beklagt. Dazu gehören oft Leute, bei denen ich davon ausgehe, dass Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. So gibt es Angehörige meines Berufsstands, die behaupten, sie würden auf ihr Einkommen 53 (!) % Steuern zahlen. Da bin angesichts eines Spitzensteuersatzes von 42 % und einer sog. Reichensteuer von 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag echt sprachlos. Und Begriffe wie Grenz- und Durchschnittssteuersatz muss ich da gar nicht erst in Betracht ziehen.

Das Düsseldorfer Verfahren

Nein, ich habe nicht das Fachgebiet gewechselt. Das Düsseldorfer Verfahren hat nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun. 

Bei Düsseldorfer Verfahren geht es um die Besteuerung von Prostituierten. Es wird u.a. in NRW praktiziert. Bordellbetreiber, die an dem Verfahren teilnehmen, behalten von den in ihrem Etablissement tätigen Damen pro Tag einen bestimmten Betrag ein, den sie dann unter einer gesonderten Steuernummer als Vorauszahlung der betroffenen Damen auf deren Einkommen- und Umsatzsteuer abführen. Damit einhergehend füllen sie ein Formblatt aus, in den sie (u.a.) die Namen der Damen einsetzen. In Köln reicht dabei der Künstlername - jedenfalls war das bis vor einigen Jahren so. 

In einem aktuellen Fachbeitrag wird nun wieder darauf hingewiesen, dass die Teilnahme für die Bordellbetreiber freiwillig sei. Es wird allerdings nicht erwähnt, dass diese Freiwilligkeit damit erzwungen, dass die Finanzverwaltung  mit häufigeren, unangemeldeten Besuchen (Nachschauen usw.) droht, wenn man nicht sofort freiwillig mitmacht. 

Sonntag, 31. Mai 2015

Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug - Nur ein Streit um Begriffe?

Vorab: Ich heiße Steuerhinterziehung nicht gut. Ich verteidige Menschen, denen der Vorwurf der Steuerhinterziehung gemacht wird. Und das geht heute leider ganz schnell. Nicht alle meine Mandanten sind unschuldig. Aber auch die Schuldigen haben ein Recht auf menschenwürdige Behandlung und Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durch die Ermittlungsbehörden. Das ist nicht immer der Fall, was mich sehr zornig macht!

In einem Fachforum wurde in der vergangenen Woche seitens eines Steuerberaters anstelle des zutreffenden Begriffs "Steuerhinterziehung" der Begriff "Steuerbetrug" verwendet. Ich habe auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen, wonach der Tatbestand der Steuerhinterziehung keine Täuschung verlange. Es folgte eine recht emotionale Debatte, in der mir u.a. vorgeworfen wurde, dass Uli Hoeneß nach meiner Sicht der Dingen wohl kein Straftäter ist. Völliger Unsinn! Habe ich weder privat noch öffentlich behauptet.

Von Steuerbetrug sprechen vor allen Dingen diejenigen, die meinen, dass der Steuerhinterzieher dem Staat und seinen Bürgern etwas abschwindelt, was dem Staat und seinen Bürgern gehört. Das ist das Denken, dass Politiker dazu veranlasst, Steuerhinterzieher als Asoziale zu bezeichnen und selbst den kleinsten Steuerhinterzieher zum Schwerverbrecher zu erklären. 

Dieses Denken ist grundlegend falsch. Zunächst gehört das Geld, das ein Mensch verdient - sei es mit Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen und dergleichen - diesem selbst und niemandem sonst. Er wird nicht vom Staat und den anderen Bürgern nach deren Ermessen belohnt, sondern schafft selber etwas. Von dem was er verdient, muss er etwas abgeben und zwar Steuern. Und wenn er die nicht zahlt, nimmt er sich nichts aus der "Gemeinschaftskasse", sondern enthält dieser etwas vor.

Nur am Rande: Ich kenne aufgrund meiner Tätigkeit viele Steuerhinterzieher. Wenn alle so viel zum Gemeinwohl beitragen würden, wie die Mehrzahl meiner Mandanten, dann wäre diese Welt um einiges besser. Würde der Staat so wirtschaften wie sie, müsste man sich um die Staatsfinanzen keine Sorgen machen. Die Wirklichkeit ist aber eine andere, wie der Berliner Flughafen, der Nürburgring, das WWCB in Bonn und die Elbphilharmonie belegen. Bei solchen Projekten wird das sauer verdiente Geld des Steuerzahlers verpulvert, als ob es kein Morgen gäbe. Und das ist nicht strafbar.

Freitag, 29. Mai 2015

Baustelle Justiz

So lautet ein Teil des Titels eines Posts auf der Internetpräsenz von Juve, den Sie hier finden:


Pauschalurteile sind unzulässig. Aus Erfahrung kann ich sagen, es gibt gute und schlechte Richter. Noch geht das Pendel in Richtung "gut". Wünschenswert wäre aus meiner Sicht, dass alle Spruchkörper sich so gut auf einen Fall vorbereiten, wie das z.B. regelmäßig bei den Finanzgerichten oder den Zivilkammern bei den Landgerichten mit Spezialzuständigkeit der Fall ist. 

Ärgerlich finde ich es, wenn Zivilkammern sich zu steuerlichen Fragen äußern ohne sich zumindest mit grundlegenden Fragen des Steuerrechts zu beschäftigen oder Urteile anderer Gerichte übernehmen ohne diese zumindest auf Plausibilität hin zu überprüfen.

Donnerstag, 28. Mai 2015

Hartnäckigkeit lohnt sich

Nach Strafbefehl über 170 Tagessätze mit einem Gesamtbetrag von 22.000,00 EUR habe ich heute die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000,00 EUR erreicht.

Ich war von Anfang an davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden hier weit über das Ziel hinausgeschossen sind und zwar auch was die Art ihrer Ermittlungen anlangt. Und ich habe Recht behalten. Das freut mich vor allen Dingen für meinen Mandanten, dem bei Bestehenbleiben des Strafbefehls noch größere Ungemach in anderer Hinsicht gedroht hätte.


Mittwoch, 27. Mai 2015

Steuerabkommen EU - Schweiz zum Datenaustausch ist unterzeichnet

Der Spiegel berichtet

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/steuerabkommen-datenaustausch-zwischen-schweiz-und-eu-a-1035774.html

Ryanair, Piloten und deutsches Recht

Dinge wiederholen sich. Nun sollen es Ryanair-Piloten sein, die sich nicht an deutsches Steuer- und Sozialversicherungsrecht gehalten haben.

Zwischen Ryanair und den Piloten stand offenbar ein Personalvermittler. Aus Erfahrung weiß ich, dass gerade Personalvermittler, die ausländisches Personal nach Deutschland vermitteln, gerne zu "kreativen" Gestaltungen raten. Den Schaden tragen in der Regel die Vermittelten ...

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nennt Namen reloaded

Ich habe mich gestern ins Bockshorn jagen lassen und meinen Post zur Veröffentlichung von Namen zu Amtshilfersuchen korrigiert. Mein erster Gedanke war aber richtig: Die Namen derjenigen, die nun im Schweizer Bundesblatt genannt werden, können auch für die deutsche Finanzverwaltung interessant sein. Die Auskunftsersuchen kommen ja nicht sämtlich aus Deutschland, können aber auch Personen betreffen, an deren steuerlichen Verhältnissen auch deutsche Behörden ein Interesse haben. 



Dienstag, 26. Mai 2015

Amazon will in Deutschland erzielte Gewinne in Deutschland versteuern

Luxleaks ist durch viele andere Themen bis zur Ankündigung von Amazon, in Deutschland erzielte Gewinne auch in Deutschland zu versteuern, etwas aus dem Blick geraten.

Die Worte höre ich wohl. Allein fehlt mir der Glaube. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amazon ab sofort jegliche Verschiebung von Erträgen von einem Staat in den anderen unterlässt.

Montag, 25. Mai 2015

Die Redaktion des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zur Bloßstellung von angeblichen Steuerhinterziehern

Lesen Sie hier:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/schweiz-veroeffentlicht-namen-mutmasslicher-steuersuender-a-1035468.html



Schweizer Steuerverwaltung verletzt das deutsche Steuergeheimnis - Was tun?

In meinem vorausgegangenen Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Bundesblatt und damit auch im Internet Amtshilfeersuchen (auch) der deutschen Finanzverwaltung publik macht.

Das ist ein klarer Verstoß gegen § 30 AO. Eine Befugnis zur Offenbarung des Ersuchens durch die ESTV gibt es im deutschen Recht nicht.

Aber: Zwar ist die Verletzung des Steuergeheimnisses nach § 355 StGB strafbar. Indes wird die Tat nur auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten verfolgt, vgl. § 355 Abs. 4 StGB. Nachdem Schweizer Banken über Jahrzehnte das Bruttosozialprodukt der Schweiz durch Schwarzgeldanlagen auch deutscher Steuerpflichtiger gestärkt und mit dem Schweizer Bankgeheimnis geworben haben, wünsche ich mir, dass einer der Betroffenen Rückgrat beweist und Strafanzeige erstattet.

Schweiz veröffentlicht Namen potentieller Steuersünder im Internet

Man traut seinen Augen nicht. Im Schweizer Bundesblatt werden nun Namen von Personen veröffentlicht, zu denen ein Amtshilfeersuchen in Steuersachen gestellt worden ist. Und diese Amtshilfersuchen kann jedermann lesen. Sie werden nämlich im Internet veröffentlicht. Unter "Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe" wird der Betroffene aufgefordert, Namen und Anschrift eines in der Schweiz ansässigen Bevollmächtigten mitzuteilen, damit man ihm rechtliches Gehör gewähren könne.

Edit: Die veröffentlichten Namen stammen aus Amtshilfeersuchen und sind damit in den Heimatländern bzw. den Ländern, von denen die Ersuchen ausgehen, bekannt. Aber: Durch die Veröffentlichung dürfte es jedenfalls nach Ansicht der Ermittlungsbehörden zur Tatentdeckung, die eine wirksame Selbstanzeige ausschließt, kommen.

Nun wird es für Steuersünder wirklich ernst. Ob das Amtshilfeersuchen auf nach Schweizer Recht in rechtswidriger Art und Weise erlangte Informationen gestützt wird, wird nämlich vor der Veröffentlichung nicht geprüft.

Verkäufer von Kassenmanipultionssoftware haftet als Gehilfe einer Steuerhinterziehung

Software, die zur Manipulation von Kassen eingesetzt werden kann (auch Zappen genannt), gibt es für viele Branchen. Im vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall lieferte der Antragsteller Software, die es erlaubte, Kasseneinnahmen prozentual zu kürzen.

Sein Kunde glaubte daran, dass das ganze eine absolut sichere Sache sei und nicht auffallen würde. Leider war das ein Irrglaube, dem auch der Antragsteller erlegen war.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat nun in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung des an den Verkäufer gerichteten Haftungsbescheids am 07.01.2015 zu 5 V 2068/14 entschieden, dass dieser nach § 71 AO als Teilnehmer einer Steuerhinterziehung für die auf der Steuerhinterziehung seines Kunden beruhenden  Steuerschulden haftet.


Samstag, 23. Mai 2015

Akteneinsicht im Finanzgerichtsverfahren

Mit seiner Entscheidung vom 14.01.2015 zu V  B 146/14 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Gerichtsakten regelmäßig bei der Geschäftsstelle des Gerichts einzusehen sind. Nur in Ausnahmefällen käme die Einsichtnahme an einem anderen Ort (z.B. den Kanzleiräumen) in Betracht.

Ob an einem anderen Ort Einsicht gewährt wird, ist bei alledem eine Ermessensentscheidung.

Bedenkt man, dass die Akten ohne weiteres an ein anderes Finanzgericht übersandt werden, wenn der Bevollmächtigte darum bittet, ist es schon erstaunlich, dass die Übersendung in die Kanzlei des Bevollmächtigten regelmäßig abgelehnt wird, wenn man bedenkt, dass er unabhängiges Organ der (Steuer-) Rechtspflege ist.

Freitag, 22. Mai 2015

Was muss ein Steuerberater wissen und lesen?

Neben meiner Tätigkeit als Verteidiger in Steuerstrafsachen vertrete ich häufiger Steuerberater, wenn diese von (früheren) Mandanten in Haftung genommen werden.

Schwierig können die Fälle werden, bei denen sich eine Änderung der Rechtsprechung abzeichnet, der Steuerberater davon aber nichts weiß und folglich Bescheide nicht offen hält.

Was aber muss der Steuerberater lesen? Der BGH hält sich auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 25.09.2014 zu IX ZR 199/13 mit einer klaren Antwort zurück. Man kann aus seiner Entscheidung lediglich entnehmen, dass ein Steuerberater das Bundessteuerblatt und die DStR lesen sollte.

Nur wenn er hinreichende Anhaltspunkte hat, dass sich auf einem Spezialgebiet "etwas tut", z.B. weil ihn der Mandant darauf hinweist, muss er sich dazu ggfls. Spezialliteratur verschaffen.


Donnerstag, 21. Mai 2015

Die Vollständigkeit der Selbstanzeige oder Berater sei vorsichtig!

In einem aktuellen Fall hat es sich wieder gezeigt: Als Berater kann man nicht genug Fragen stellen. 

In der jüngeren Vergangenheit waren wir immer wieder mit der Nacherklärung von Kapitaleinkünften aus ausländischen Geldanlagen beauftragt. Nun ist es aber erforderlich, insgesamt reinen Tisch zu machen, wenn die Selbstanzeige vor Bestrafung schützen soll. 

Manche Mandanten haben aber nicht nur ausländische Konten, sondern betreiben auch einen schwunghaften Handel mit Oldtimern - das hat gerade Konjunktur - oder vermieten Garagen und Unterstellplätze für Wohnmobile - das kommt auf dem Land häufig vor - ohne die hieraus erzielten Einnahmen zu versteuern. 

Für den Berater bedeutet das, dass er einerseits darauf hinweisen muss, dass eine Selbstanzeige vollständig sein muss. Andererseits muss er aber auch nach den o.g. "Dauerbrennern" - die Liste ist allerdings nicht vollständig - fragen.

Und Mandanten sollten die gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, was leider nicht immer der Fall ist. 

Mittwoch, 20. Mai 2015

BFH-Urteil zu Werbungskosten bei Kapitaleinkünften bis zum 31.12.2008

In einem meiner vorausgegangenen Beiträge habe ich auf einen von mir verfassten Beitrag im ErbschaftSteuerberater hingewiesen, in dem ich ausführe, dass die Entscheidung des BFH vom 02.12.2014 zu VIII R 34/13 gegen Art. 3 GG verstößt.

Die von mir eingelegte Verfassungsbeschwerde trägt das Aktenzeichen 2 BvR 878/15.

Zahl der Selbstanzeigen geht wohl zurück

Aus einer aktuellen Presseerklärung des Hessischen Finanzministers geht hervor, dass die Zahl der Selbstanzeigen im April 2015 auf den niedrigsten Stand seit Dezember 2012 gefallen ist.

Das dürfte seinen Grund darin finden, dass insbesondere Schweizer Banken großen Druck auf ihre Kunden dahingehend ausgeübt haben, dass diese ihre steuerlichen Verhältnisse ordnen. Allerdings ist die Zahl der sog. Abschleicher - das sind diejenigen, die ihre Geldanlage von der Schweiz in ein anderes Land verlagert haben - wohl recht hoch. Ich denke aber, dass auch sie eher kurzfristig "reinen Tisch" machen sollten, weil es spätestens 2017/2018 keine sicheren Häfen für Schwarzgeld mehr geben wird. 

Dienstag, 19. Mai 2015

Der Steuerberater als Verteidiger im Steuerstrafverfahren

Immer wieder übernehme ich Fälle von externen Steuerberatern, die zunächst versucht haben, ihren Mandanten selbst zu verteidigen.

Leider muss ich in solchen Fällen immer wieder feststellen, dass der Steuerberater es zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht hat, weil er z.B. ohne vorher Akteneinsicht zu nehmen sozusagen "aus dem Bauch" heraus eine Einlassung für seinen Mandanten abgibt. 

Steuerberatern ist das Strafprozessrecht mit allen seinen Eigenheiten fremd. Sie sollten daher nur gemeinsam mit einem Strafverteidiger verteidigen. Allerdings sollten sie von der Verteidigung eigener (langjähriger) Mandanten Abstand nehmen, weil bei langjährigen Mandatsbeziehungen manches dafür spricht, dass die nötige Distanz zwischen Steuerberater und Mandant nicht gegeben ist.

Darüber hinaus muss ein Steuerberater, der aus einem laufenden Beratungsverhältnis hinaus die Verteidigung übernimmt, damit rechnen, dass man ihm den Vorwurf der Beteiligung an der (angeblichen) Steuerhinterziehung macht. Dann ist er nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO von der Verteidigung auszuschließen.  

Montag, 18. Mai 2015

§ 153 AO - Unbekanntes Terrain?

Vor einigen Tagen erreicht mich der Anruf eines (externen) Steuerberaters. Er berichtet mir von dem Besuch einer Dame vor etwa zwei Monaten. 

Die Dame erzählt ihm, dass sie von ihrem Bruder unterrichtet worden sei, dass zu einer gemeinsamen Erbschaft auch ein Konto in der Schweiz gehört. Davon wusste sie bis dato nichts. Der Steuerberater vertröstet die Dame mit den Worten, er fahre am nächsten Tag für zwei Wochen in Urlaub. Sie solle schon einmal Unterlagen zu den Erträgen der letzten Jahre beschaffen.

Nun steht der Steuerberater ratlos vor den Unterlagen, die so gar nicht dem entsprechen, was wir als Erträgnisaufstellung kennen. Auch deshalb wäre er gut beraten gewesen, noch vor Urlaubsantritt seiner neuen Mandantin zu raten, eine Anzeige nach § 153 AO bei der Finanzverwaltung abzugeben. 

Das Verfahren nach § 153 AO ist zweistufig. Zunächst ist unverzüglich anzuzeigen, dass abgegebene Erklärungen unrichtig oder unvollständig sind. Später - im zweiten Schritt - erfolgen dann die erforderlichen Richtigstellungen. 

Es bleibt jetzt nur noch der Weg der Selbstanzeige. Und der ist steiniger, als die Berichtigung nach § 153 AO.