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Donnerstag, 11. Mai 2017

Malta und § 138 Abs. 2 AO

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass vielen Steuerberatern § 138 Abs. 2 AO nicht bekannt ist. Nach dieser Vorschrift sind - grob ausgedrückt - Standbeine im Ausland bei der Finanzverwaltung anzumelden. Wird das unterlassen, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 AO vor (und noch keine Steuerhinterziehung).

Was die "Malta-CD" anlangt, stelle ich mir die Frage, ob die CD gegen Entgelt zugespielt wurde, was Herr Walter-Borjans verneint. Und wenn Herr Walter-Borjans davon spricht, dass er schon lange Hinweise auf ein europäisches Panama gehabt habe, frage ich mich auch, warum denn so ganz plötzlich ein weißer Ritter mit Daten auftaucht.