Donnerstag, 24. November 2016

Sonntag, 20. November 2016

Fundstück der Woche oder wenn Finanzbeamte schlafen


Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 21.07.2016 zu 9 K 2342/15 mit der Frage befassen müssen, ob ein Finanzamt eine erklärte Rente, die es aber nicht berücksichtig hat, weil es dazu keine Daten auf elektronischem Weg erhalten hat, nachträglich nach § 129 AO - Berichtigung des Bescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - berücksichtigen darf.



Die Antwort des FG ist klar und richtig: NEIN!

Mich wundert, dass nicht gleich noch ein Steuerstrafverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet worden ist. Immerhin hat er dem zuständigen Finanzbeamten seine Steuererklärung nicht vorgelesen.

Sonntag, 13. November 2016

Gerechtigkeit durch Steuern

In den vergangenen Tagen und Woche haben Parteien, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, wieder die Erbschaft- und die Vermögensteuer diskutiert. Die Fürsprecher dieser Steuern meinen, diese bzw. ihre Anhebung sei wichtig für die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit durch Umverteilung.

Dabei tauchen in der Diskussion auch der Begriff "superreich" und - bei der Erbschaftsteuer - ein Steuersatz von 90 % ab einem bestimmten Erbe auf. Letzteres habe ich schon einmal thematisiert - und für schlecht befunden.

Die Geschichte zeigt, dass Umverteilung, die im Grunde nichts anderes ist als eine Enteignung, nie zu Wohlstand bei allen geführt hat, sondern - im Gegenteil - für Armut  für  alle, was m. E. die Bezeichnung "gerecht" nicht verdient. Es ist nämlich nicht so, dass einem Reichen ein paar Millionen weggenommen werden, die dann auf arme Mitbürger verteilt werden. Nein, das Geld wird vom Staat vereinnahmt und versickert irgendwo im Staatshaushalt. 

Fernab von solchen Überlegungen ist auch auf die Garantie des Eigentums und des Erbrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hinzuweisen, wobei Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sicher nicht dazu dienen darf,  das Eigentums- und das Erbrecht völlig auszuhölen, was aber mit einem Steuersatz von 90 % ab einer bestimmten Größenordnung sicher geschehen würde.

Gar nicht wissen möchte ich, wer in linken Kreisen als superreich gilt. Ich befürchte, dass dazu auch schon Leute zählen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und mehr als ein Gymnasialdirektor verdienen. Letzterer muss übrigens keine Einkommensteuer zahlen, da sein Salär Schmerzensgeld sein dürfte.

Freitag, 4. November 2016

Neue Pläne zu Briefkastenfirmen

Finanzminister Schäuble hat neue Pläne zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen vorgelegt. Danach müssen Steuerpflichtige und Banken Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen in sog. Drittstaaten offenlegen und zwar unabhängig von einer Beteiligung. 

Wer das nicht tut, soll ein Bußgeld zahlen müssen und kann ggfls. auch wegen (schwerer) Steuerhinterziehung verfolgt werden.

Soweit, so gut? Eher nicht. Was sich so einfach anhört, ist so einfach nicht. Natürlich weiß ich, dass ich mit einer Briefkastenfirma arbeite, wenn ich sie selbst unmittelbar oder mittelbar über Treuhänder gegründet habe. Wenn ich aber einem Unternehmen auf den Bahamas etwas verkaufe - z B. eine Immobilie - ist es mir aber gar nicht möglich, etwaige Hintermänner zu identifizieren, weil ich auf diesbezügliche Fragen keine oder eine falsche Antwort erhalte. Soll ich dann von dem Geschäft Abstand nehmen müssen, weil ich ja nicht sicher sein kann, dass es sich bei meinem Partner nicht um eine Briefkastenfirma handelt?