Unter dieser Überschrift ist im AO-StB 11/2017 mein Beitrag zu einer leider geübten Praxis erschienen.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
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Dienstag, 14. November 2017
Donnerstag, 28. Mai 2015
Hartnäckigkeit lohnt sich
Nach Strafbefehl über 170 Tagessätze mit einem Gesamtbetrag von 22.000,00 EUR habe ich heute die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000,00 EUR erreicht.
Ich war von Anfang an davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden hier weit über das Ziel hinausgeschossen sind und zwar auch was die Art ihrer Ermittlungen anlangt. Und ich habe Recht behalten. Das freut mich vor allen Dingen für meinen Mandanten, dem bei Bestehenbleiben des Strafbefehls noch größere Ungemach in anderer Hinsicht gedroht hätte.
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