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Mittwoch, 16. Juli 2025

Influencer und Steuern

Ich wundere mich seit Jahren, warum Influencer (mehr oder weniger) unbehelligt bleiben, obwohl es deutliche Hinweise darauf gibt, dass viele - nicht alle - einen ziemlich lockeren Umgang mit ihren steuerlichen Pflichten pflegen.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/steuerhinterziehung-influencer-behoerde-nrw-ermittlungen-300-millionen-euro 

Und wenn man Ihnen das Problem erläutert, sind sie erstaunt und machen trotzdem weiter. Nun ist kluges Handeln gefragt.  

Donnerstag, 13. Januar 2022

Die Haftung für fremde Steuerschulden - Termin 16.02.2022

Die Haftung für fremde Steuerschulden bei Goldwerth.

Das Thema Haftung wird uns auch 2022 begleiten und sollte nicht nur von Fachanwälten für Steuerrecht, sondern auch von Gesellschaftsrechtlern und Strafverteidigern im Auge behalten werden.


Sonntag, 17. Januar 2021

Steuern sind legaler Raub!

Sie meinen, diese Überschrift ist polemisch? Dann lesen Sie diesen kleinen Erfahrungsbericht:

Die A GmbH meldet im Mai 2016 Insolvenz an. Die Geschäftsführer erhalten für diesen Monat kein (!) Gehalt mehr. Der Steuerberater meldet aber noch Gehaltszahlungen bzw. Lohnsteuer an das Finanzamt.

Wieso oft, tritt der Herr Insolvenzverwalter - höflich gesagt - sehr selbstbewusst auf und fordert die beiden Geschäftsführer auf, sich aus allem herauszuhalten. Das tun sie - leider. Die Lohnsteuerforderungen werden zur Tabelle angemeldet, niemand widerspricht. Die Forderungsanmeldung müssen die Geschäftsführer nach § 166 AO gegen sich gelten lassen. Das ist Rechtsprechung des BFH.

Es kommt, wie es kommen muss: Gegen die Geschäftsführer ergehen Haftungsbescheide. M. a. W.: Sie sollen Lohnsteuer auf Gehälter zahlen, die sie nicht bekommen haben. Wir beantragen - Festsetzungsverjährungsfrist war noch nicht abgelaufen - Änderung der Lohnsteuerfestsetzung nach § 168 Satz 2 AO. Das Finanzamt anwortet, es gelte § 130 AO, weil die Festsetzung durch Anmneldung ja ein rechtswidriger Verwaltungsakt sei. Aber es sei ermessensgerecht,  nicht nach besagter Vorschrift zu ändern und die Lohnsteuer einzufordern.

Bleiben Sie nun bei Ihrer Meinung, dass meine Überschrift polemisch ist?

Sonntag, 30. Juni 2019

Stichtag 1. Juli 2019 - Auswertung der Daten aus dem automatischen Informationsaustausch

Ab morgen wird - so wörtlich die Welt am Sonntag - ein gewaltiger Datenschatz gehoben. Es geht um die Finanzdaten, die dem Bundeszentralamt für Steuern in den letzten Jahren im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zu Auslandsanlagen von in Deutschland Steuerpflichtigen in den vergangenen Jahren (seit 2014) erhalten hat.

Bislang konnten diese Daten nicht ausgewertet werden, weil die dafür erforderliche Software nicht zur Verfügung stand. Das ist nun anders.

Der in dem Artikel zitierte Kollege, Herr Weber-Blank aus Hannover, weist zutreffend darauf hin, dass Betroffene nicht unüberlegt reagieren dürfen. Falsch sei es, "direkt zum Telefonhörer zu greifen und das Finanzamt anzurufen und alles einzuräumen." Das ist völlig richtig und zwar ganz unabhängig davon , ob man schon Post erhalten hat oder nicht. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nämlich an viele Voraussetzungen geknüpft. Und die kann man mit einem Anruf beim Finanzamt ganz sicher nicht erfüllen.

Bleibt anzufügen, dass z. B. in Rheinland-Pfalz die Behörden so vorgehen wollen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch noch nach dem ersten Anschreiben der Finanzverwaltung möglich sein soll. Ob man bis zu diesem Schreiben warten sollte oder aber auf diese Ankündigung vertrauen darf, steht auf einem anderen Blatt. 


Donnerstag, 14. März 2019

§ 166 AO - Große Gefahren für Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH

Heute habe ich wieder einen Fall verhandelt, in dem es - auch - um Anmeldungen von Steuerforderungen gegen eine GmbH zur Insolvenztabelle geht.

Was viele Geschäftsführer einer GmbH in Insolvenz nicht wissen: Sie bleiben Geschäftsführer und müssen ggfls. von der Finanzverwaltung im Insolvenzverfahren angemeldeten Steuerforderungen widersprechen. Tun sie das nicht und werden die Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt, sind sie bei einer etwaigen Haftungsinanspruchnahme mit Einwendungen gegen die Steuerforderungen an sich nach § 166 AO ausgeschlossen.

Das kann bedeuten, dass man als Geschäftsführer im Wege der Haftung etwas zahlen muss, obwohl die Steuerforderung nicht oder nicht in voller Höhe gerechtfertigt ist.

Die Erfahrung zeigt, dass Insolvenzverwalter vielfach Forderungen der Finanzverwaltung nicht widersprechen und auch die Geschäftsführer auf deren Rechtsstellung nicht hinweisen. Damit befördern sie den fatalen Irrglauben, man müsse sich als Geschäftsführer einer insolventen GmbH nicht mehr kümmern.

Montag, 5. Februar 2018

Goldfinger - In Memoriam Gerd Fröbe

Ich bin ein großer Fan alter James-Bond-Filme. Und "Goldfinger" mit Gerd Fröbe hat es mir besonders angetan. Das liegt auch am Titelsong, der von Dame Shirley Bassey gesungen wurde.

Nun taucht "Goldfinger" vor einem anderen Hintergrund wieder auf. Es geht - wenn wundert es - um Steuern und die Nutzung von DBA-Bestimmungen durch Gutverdiener. Dafür wurden dann nun schon sieben Leute in U-Haft genommen. 

Bedenke ich, dass der BFH solchen Gestaltungen schon einmal seinen Segen gegeben hat, bin ich natürlich gespannt, was am Ende bei den Verfahren herauskommt. 


Sonntag, 29. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 3

In diesem Teil meines Lexikons befasse ich mich mit gleich drei Begriffen, die Politiker gerne auch zusammen in den Mund nehmen: Steuergerechtigkeit und Umverteilung, letzterer zuweilen auch politisch korrekt Umfairteilung buchstabiert. Andere sprechen zusätzlich auch noch von Verteilungsgerechtigkeit. 

Gerecht sind Steuern im Sinne derer, die über sie sinnieren, meistens nur dann, wenn sie für die, die viel verdienen, möglichst hoch ausfallen. Es kann doch nicht angehen, dass jemandem, der eine halbe Million Euro im Jahr verdient, davon deutlich mehr als die Hälfte verbleibt. Das wäre ungerecht. Was will so einer auch mit so viel Geld. 

Und wenn wir ihm nicht mehr als die Hälfte wegnehmen, dann können wir ja auch nicht umfairteilen und auf diesem Weg Verteilungsgerechtigkeit herbeiführen. Ob derjenige, der die halbe Million Euro im Jahr verdient, dafür eine lange Ausbildung mit überschaubarem Lebensstandard in Kauf genommen hat oder ein Unternehmen gegründet hat, was wiederum mit Schweiß, Mühe und Einschränkungen beim Lebenswandel einhergegangen ist, kann und darf bei den Propheten der Verteilungsgerechtigkeit keine Rolle spielen. Viele von diesen Propheten sind sog. Drei-Säle-Politiker (Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal), die einer wertschöpfenden Tätigkeit - von einem Studentenjob abgesehen - noch an keinem Tag ihres Lebens nachgegangen sind. 

Bleibt zu klären, wohin denn die von den Besserverdienenden (auch so ein Wort) genommenen Steuern umverteilt werden. Es ist ja nicht so, dass die 150.000,00 EUR, die man Herrn Müller aus dem besseren Teil der Stadt abgenommen hat, nun bei Meier, Müller und Schulze abgibt, damit sie besser leben können. Das würde auch nicht helfen, weil das, was bei ihnen ankommen würde, in überschaubarer Zeit verbraucht wäre. An den Ursachen der Armut wie z. B. einer fehlenden beruflichen Qualifikation des Haushaltsvorstands würde sich nichts ändern.

Die Steuern, die man dem besserverdienenden Herrn Müller abgenommen hat, werden vielmehr in Prestigeobjekte gesteckt, die am Ende dann noch mit Subventionen am Leben gehalten werden müssen. Und die finanzieren wir wieder mit Steuern.




Dienstag, 24. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 2

Nachdem ich mich im ersten Teil meines Lexikons mit dem Begriff "wegnehmen" auseinandergesetzt habe, will ich mich heute dem Begriff "Raub" widmen.

Raub Wegnahme mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt für Leib oder Leben.

Der Staat setzt seine Steueransprüche gegen den Steuerpflichtigen in einem Steuerbescheid fest. Wird nicht gezahlt, wird vollstreckt. Das Instrumentarium, das ihm hierfür zur Verfügung steht, ist reich. Vor seiner Anwendung wird mit ihm gedroht.

Zu bedenken ist auch, dass nicht etwa der Staat klagen muss, wenn der Steuerpflichtige Einwendungen gegen den Steuerbescheid vorbringt; es ist genau umgekehrt. Der Steuerpflichtige muss sich mit Einspruch, ggfls. Klage und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Steuerbescheid wehren. Allein, d. h. ohne Hilfe, kann er das nur selten. Er muss also regelmäßig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater einschalten und diesen bezahlen.

Die Situation ist zwar nicht mit einem Raub im juristischen Sinne zu vergleichen. Aber im umgangssprachlichen Sinne erinnert die Situation der Vollstreckung von Steueransprüchen schon an einen solchen.


Samstag, 8. Juli 2017

Influencer Marketing

Sie wissen nicht, was das ist? Dabei ist es (im Grunde) ganz einfach: Besonders in der Modebranche wird nicht mehr (nur) auf Werbung in den einschlägigen Medien gesetzt, sondern auf Menschen, die in den sozialen Medien bekannt sind, d.h. viele "Follower" haben. Denen werden dann Kleidung, Accessoires usw. "geschenkt, damit sie sich damit vor ihren Followern präsentieren.

Hinzu kommen Flugtickets und Hotelaufenthalte.

Die Unternehmen dürften das alles als betrieblichen Aufwand geltend machen. Fragt sich nur, ob die Influencer die "Geschenke", die tatsächlich eine Vergütung sind, auch versteuern. 

Wie komme ich auf das Thema? Der Focus hat mich hierzu befragt.

Sonntag, 16. April 2017

Steuern in den Medien

Vergangene Woche habe ich beim Deutschlandfunk einen Kommentar gehört, der von jemandem gesprochen wurde, der auch für den Westdeutschen Rundfunk tätig ist. Er ist ein Grund dafür, dass ich den WDR boykottiere und als Westdeutschen Rotfunk bezeichne.

Der Herr Kommentator verstieg sich zu der Aussage, dass man der Ungleichverteilung von Vermögen mit der Erbschaftsteuer begegnen müsse. Der Übergang von Vermögen von Todes wegen sei ein guter Zeitpunkt zur Korrektur dieses (von mir bestrittenen) Missstandes, da jemand Vermögen erwerbe ohne hierfür etwas geleistet zu haben. Eines ist dem Herrn Kommentator entgangen: Wenn ich z. B. einen Betrieb vererbe, dann muss ich etwas geleistet haben. Sonst gäbe es den Betrieb nicht. Und es ist mein gutes Recht, meinen Betrieb dann an meine Nachkommen weiterzugeben. Das ergibt sich nicht zuletzt aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Von den laufenden Einnahmen habe ich bereits Steuern bezahlt. Mit welchem Recht kann daher die von mir geschaffene oder erhaltene Substanz erneut besteuert werden? Die Erbschaftsteuer gehört abgeschafft.

Unter


schreibt ein Herr Esslinger ähnliches. Er meint u. a., man dürfe nicht von Steuerlast sprechen. Solch negative Sprache sei unangebracht und irreführend. Mit Steuern trage man nämlich etwas zur Gemeinschaft bei. Soll ich über solchen Unfug lachen oder weinen? Ich weiß es nicht. Eines weiß ich allerdings: Es gibt Leute, die die Süddeutsche Zeitung Alpenprawda nennen. Kann ich gut verstehen. Mit den Steuern macht die Politik nämlich was sie will. Und oft sind das Dinge, die nicht sinnvoll sind, aber Wählerstimmen bringen. Der Bürger selbst weiß am besten, was er mit seinem Geld anstellt. Er braucht kein Zwangsbeglückungssystem!


Freitag, 14. April 2017

Stückwerk und Gerechtigkeit

In dieser Woche habe ich ein Interview gegeben, in dem es auch um unser Steuersystem an sich ging. Ich wurde gefragt, ob es sich bei den gesetzgeberischen Vorhaben zu Steuern nur um Stückwerk handelt. Das konnte ich nur bejahen. 

Wenn wir uns ansehen, was in den letzten Jahren in Deutschland an Steuergesetzen in die Welt gesetzt worden ist, erkennen wir, dass nur hinter einem geringen Teil dieser Gesetze ein Plan zu erkennen ist. Meistens wird nach Kassenlage "reformiert" oder mit der Gerechtigkeit argumentiert. Letzteres ist in den vergangenen Wochen wird groß in Mode. Es ist Wahlkampfzeit.

Im Sinne der Gerechtigkeit wird (wieder) verlangt, dass die einkommensstärkeren Steuerpflichtigen noch mehr besteuert werden müssten. Dass höhere Einkommen häufig darauf beruhen, dass ihre Bezieher sich einer längeren Ausbildung unterzogen haben und nicht nur von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr arbeiten, wird dabei unterschlagen. Unterschlagen wird auch, dass Unternehmer ein weitaus höheres Risiko tragen und im Falle der Insolvenz alles verlieren und nicht nur den Arbeitsplatz.

Von den höheren Steuern kommt bei den ärmeren Bevölkerungsschichten aber gar nichts, jedenfalls fast nichts nachhaltiges an. das Geld wird nämlich nicht in Bildung, Infrastruktur und dergleichen investiert, sondern in soziale Wohltaten, die nur für den Moment wirken. 

Samstag, 8. April 2017

Kardinal Marx und die Steuern

Nun meint auch ein Kirchenmann, er müsse sich zum Thema Steuern äußern. Und fordert was? Man kommt nicht drauf: Höhere Steuern auf Vermögen und Kapitalverkehr, weil, sonst keine Gerechtigkeit herrscht. 

Und die Managergehälter sind sowieso zu hoch.

Wie wäre es, wenn die katholische Kirche mit gutem Beispiel vorangeht und Nächstenliebe praktiziert. Das wäre so einfach. Einfach das über Jahrhunderte zusammen....getragene Vermögen an die Armen verteilen und auf die Kirchensteuer verzichten.

Marx ist der Name. Nomen est omen.




Samstag, 31. Dezember 2016

Was war und was kommt?

2016 neigt sich dem Ende zu. In wenigen Stunden begrüßen wir 2017. Nie waren wir so unsicher im Hinblick auf das, was kommt. 

2016 hat in steuerlicher Hinsicht für den Durchschnittsbürger keine wesentlichen Veränderungen gebracht. 2017 werden wir wieder mit guten Vorschlägen und Versprechungen überhäuft werden - es ist Wahlkampfzeit. Besser wird es nicht. Und einfacher sowieso nicht. Insoweit verwundert es mich nicht, wenn der überwiegende Teil der Steuerpflichtigen die Formulare, die für die Erfüllung von Erklärungspflichten verwenden müssen, nicht versteht. Aus meiner Praxis weiß ich, dass das häufig in Steuerstrafverfahren mündet. Die Rechtsprechung des BGH zum bedingten Vorsatz ist das aus Sicht der Finanzverwaltung sehr hilfreich.

Aber nicht alles im Leben sind Steuern. Und Bangemachen gilt nicht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen/Euch samt Lebenspartnern und Familien einen guten Rutsch und alles Gute - vor allen Dingen - Gesundheit und Wohlergehen für 2017.

Dienstag, 11. Oktober 2016

Kein Skandal: Trumps Steuern

Zu den politischen Ansichten von Donald Trump soll sich äußern, wer will. Ich tue es nicht.

Bemerkenswert finde ich aber, dass eine ganze Reihe von selbsternannten Experten das Deklarationsverhalten von Donald Trump skandalisieren. Das kommt ja auch gut an. Denn seine Steuern fehlen ja nach deutscher Lesart beim Bau von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Straßen. Hierzu hätte ich zunächst zu sagen, dass in Deutschland die Steuereinnahmen wie eine Ölquelle sprudeln, aber Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Straßen in einem desolaten Zustand sind. 

Was genau soll Donald Trump eigentlich falsch machen? Wenn man genau hinsieht macht er nichts falsch. Er nutzt in der Vergangenheit entstandene Verluste im Wege des Verlustvortrags, d. h. er verrechnet die ihm in der Vergangenheit entstandenen Verluste mit später erzielten Gewinnen. Und das darf man nicht nur in den USA, sondern auch .... richtig in Deutschland.

Und schon ist die Luft raus aus dem Skandal.


Dienstag, 30. August 2016

Fundstück der Woche: Hohe Steuern müssen der Wirtschaft nicht schaden

Das schreibt Stefan Bach im Spiegel und bezeichnet die gegenteilige Behauptung als neoliberale Plattitüde. Mit dem Begriff "neoliberal" kann man heute ja (fast) alles diskreditieren. Neoliberale essen kleine Kinder, schubsen Omas vor die Straßenbahn und sind - selbstverständlich - Ausbeuter.

Letzteres stimmt für mich uneingeschränkt. Ich beute mich selbst aus.

Ich lasse jetzt einmal dahinstehen, ob Herr Bach oder aber die Neoliberalen im Recht sind. Ich denke aber nicht, dass eine Steuerlast, die der Wirtschaft nicht schadet, auch unbedingt aufgebürdet werden muss. Und ich behaupte, dass derjenige, der das anders sieht, glaubt, eine riesige Umverteilungsmaschine namens Staat sei legitim. 

Die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben ist in Deutschland viel zu hoch. Der Staat sollte sich auf seine Kernaufgaben beschränken und die Zwangsbeglückung der Bürger abschaffen. 


Freitag, 8. April 2016

Nachlese zu "Maybrit Illner"

Man lernt immer wieder dazu ... und hat vielfach ein Deja-vu.

Immer dann, wenn ein Skandal - oder was man dafür hält - aufgedeckt wird, übertreffen sich Politiker über alle Parteigrenzen hinweg mit "guten" Vorschlägen. Geht es um Steuerhinterziehung, sind das in den allermeisten Fällen Verbote und der Ruf nach härteren Strafen.

Die, die sich ihren Verpflichtungen entziehen wollen, werden dafür immer einen Weg finden. Und es wird auch immer Staaten geben, die die dafür nötigen Rahmenbedingungen vorhalten.

Liebe Politiker, schafft endlich ein für alle Bürger nachvollziehbares Steuersystem mit angemessenen Steuersätzen. Dann gibt es keine Steuerflucht mehr.

Eine Belastung mit direkten und indirekten Steuern von 50 % ist nicht akzeptabel. 

Und noch eines: Gebt das Geld, für das die Bürger hart arbeiten, nicht mit vollen Händen aus, sondern wirtschaftet ordentlich!


Samstag, 20. Februar 2016

Immer wieder schön: Die Zeitungslektüre am Morgen

Vielleicht sollte ich einfach keine Zeitung mehr lesen. Unter der Überschrift "Länder erzielen einen Milliarden - Überschuss" lese ich heute, dass die 16 Bundesländer das Jahr 2015 mit einem Überschuss von 2,8 Milliarden Euro abgeschlossen haben. 

Da gehören unsere Bundesländer doch eigentlich in den DAX. ...

Tatsächlich ist dieser "Überschuss" aber den Steuerbürgern und nicht den Bundesländern zu verdanken, die mit ihrer täglichen Arbeit dafür sorgen, dass die Steuern sprudeln und von der Politik für allerlei Unsinn eingesetzt werden können. Humanitäre Hilfe nehme ich davon aus. Leider muss man das in diesen Tagen ausdrücklich sagen.

Mittwoch, 10. Juni 2015

Falscher Bescheid nach Selbstanzeige

Fälle gibt es, die gibt es gar nicht.

Wir geben für einen Mandanten für mehrere Jahre eine Selbstanzeige ab. Für ein Jahr setzt das Finanzamt aber die zusätzlichen Einkünfte nicht an, so dass der Änderungsbescheid (auch) insoweit falsch ist.

Was tun? Mit Blick auf die Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 und Abs. 3 AO, wozu eben auch die Nachzahlung der Steuern gehört, werden wir das Finanzamt auf seinen Fehler hinweisen müssen.