Sonntag, 7. November 2021

Save the date: 17.12.2021 nachmittags "Die Haftung für fremde Steuerschulden"

Das Thema Haftung ist und bleibt wichtig. Im schlechtesten Fall verliert der Haftende seine wirtschaftliche Existenz.

Dieses Mal trage ich bei Goldwerth vor - natürlich online. Hier geht es zur Anmeldung:

Die Haftung für fremde Steuerschulden

Samstag, 16. Oktober 2021

Cum-Ex-Zwei

Im Rahmen von Firmenverkäufen sollen Strukturen geschaffen worden sein, mit denen man aus Sicht der Finanzverwaltung Steuern verkürzt hat. Ich drücke mich bewusst vorsichtig aus, weil die Medienberichterstattung wenig aufschlussreich ist. n-tv berichtet 

Und es dürfte eher um eine halbe Milliarde EUR gehen.-)

 

Dienstag, 5. Oktober 2021

Pandora Papers - Nichts genaues weiß man nicht

Panama Papers, Paradise Papers und nun die Pandora Papers.

Ich will nicht ausschließen, dass in den nun geleakten Daten auch Deutsche auftauchen. Wenn es Prominente wären, wüssten wir es wahrscheinlich schon; die Betroffenen würden längst durch den Kakao gezogen.

Leider wird auch jetzt wieder nicht zwischen legaler Steuergestaltung und strafbarer Steuerhinterziehung unterschieden. Das war so und das ist so. Es wird auch immer so bleiben.


Sonntag, 26. September 2021

Reminder/Es sind noch Plätze frei: "Haftung von Unternehmenslenkern nach der Abgabenordnung" am 07.10.2021, 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr online

Die Haftung nach den Vorschriften der Abgabenordnung ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. Haftungsfragen stellen sich häufig auch im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren. 

Hier geht es zur Anmeldung (mit Themenliste) bei Otto Schmidt.

Montag, 16. August 2021

Hanno Berger vor Auslieferung

So titelt Focus online vorgestern. Den Artikel finden Sie hier.

Man mag von den Cum Ex - Geschäften halten,was man will. Der BGH hat sich positioniert.

Die Auslieferung mit der Behauptung zu verfolgen, es liege - auch - bandenmäßiger Betrug vor,  ist ein Justizskandal.


Montag, 9. August 2021

Seminartermine im Herbst

 In den kommenden Monaten werde ich drei Seminare abhalten:

 

1.

Online am 07.10. 2021, 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr

"Haftung von Unternehmenslenkern nach der Abgabenordnung"

Hier geht es zur Anmeldung bei Otto Schmidt. 


2.

Online am 03.11.2021, 15:00 Uhr bis 17:45 Uhr

"Brennpunkt Umsatzsteuer - Risiken bei innergemeinschaftlichen Lieferungen!

Anmelden kann sich bei der DeutschenAnwaltAkadmie hier.

 

3.

11.11.2021, 09:00 Uhr, bis 12.11.2021, 18:00 Uhr, in Düsseldorf

"Wirtschafts- und Steuerstrafrecht"

Zur Anmeldung bei der DeutschenAnwaltAkademie geht es hier. 

Weitere Referenten sind Simone Lersch und Prof. Dr. Michael Tsambikakis

 

Mittwoch, 2. Juni 2021

Neues aus der Finanzverwaltung: Zwischen Gesellschafter- Geschäftsführer und UG (haftungsbeschränkt) besteht Parteiidentität bei der Vollstreckung

Ein Finanzamt aus NRW hat gegen Herr U. Steuerforderungen und erlässt daher gegen ihn und ein Unternehmen X GmbH eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. So weit, so schlecht.

Herr U. ist Alleingesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) und auch deren Geschäftsführer. Das Finanzamt teilt der X GmbH mit, die o. g. Verfügung erstrecke sich auch auf die UG; es bestünde Parteiindentität. Ich versuche dem Sachbearbeiter zu erläutern, dass zwischen UG als juristischer Person und Herrn U. als natürlicher Person zu unterscheiden sei. Antwort: Habe ich mit den Juristen hier im Haus besprochen, stimmt nicht, ich möge mich schriftlich äußern. Habe ich getan, indem ich die Vorsteherin angeschrieben habe mit Fristsetzung auf heute 12:00 Uhr. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist geht es zum Finanzgericht. 

Word!

 

UPDATE: Finanzamt war einsichtig und hat entsprechend reagiert.


Samstag, 29. Mai 2021

Die Pfändungs- und Überweisungsverfügung als Testballon

Kürzlich wurde ich von einer im Ausland lebenden Dame mandatiert, deren inländisches Geschäftskonto gepfändet worden war (nebst Überweisungsverfügung), weil sie angeblich Steuerschulden für die Jahre 2007 und 2008 habe und daneben noch für Lohnsteuer hafte. Die den Vollstreckungsmaßnahmen zugrunde liegenden Bescheide kannte sie nicht. 

Ich habe dann das Finanzamt angeschrieben und die fehlende Bekanntgabe der Bescheide, die nun einmal Voraussetzung für deren Wirksamkeit ist, §§ 122, 124 AO, und Zahlungsverjährung eingewandt. Eine Verlängerung der Zahlungsverjährung nach § 228 Satz 2 2. Alt AO wegen einer Steuerhinterziehung liege nicht vor. Ich habe gebeten, mir bis zum Folgetag, 12:00 Uhr, zu bestätigen, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung zurückgenommen werde. Das Finanzamt hat sich Zeit gelassen; das entsprechende Telefaxschreiben ist mir erst um 12:01 Uhr zugegangen.

Ich bin mir sicher, dass meine Mandantin ohne rechtlichen Beistand nicht zum Ziel gekommen wäre. Leider!

Samstag, 10. April 2021

UFED Cloud Analyzer – Heimliche Online-Durchsuchung ohne Beschluss?

 Das ist der Titel meines im AO-StB erschienen Beitrags (Heft 4/2021) zum Thema.

In dem von mir geführten Verfahren, in dem ich die Rechtswidrigkeit dieses IT-Tools rüge, liegt bislang keine Entscheidung zur Sache vor. Sobald das der Fall ist, werde ich berichten.

Montag, 15. März 2021

Post vom Finanzamt - Zutreffende Adressierung wird überschätzt

Von einem Finanzamt im Ruhrgebiet erhalte ich für einen Mandanten einen Bescheid.

Ich werde als Steuerberater angeschrieben. Bin ich nicht. Habe es nur zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht gebracht. Mein Nachname wird falsch geschrieben und meine Kanzlei von Köln nach Bonn verlegt. Brief kommt wohl nur wegen der zutreffenden Postleitzahl an.

Gehen Sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen. 

 

 

 

Mittwoch, 10. März 2021

Durchsuchung im Finanzamt

Webel analysiert in der PStR 2021, 73, die Rechtsprechung der Finanzgerichte - auch des BFH - zum Schutz eines Anzeigenerstatters durch das Steuergeheimnis. Er stellt zutreffend fest, dass die Finanzgerichte dem Anzeigenerstatter Anonymität zubilligen, während die Strafgerichte diese richtigerweise verneinen.

Schmunzeln musste ich bei seinem Hinweis, dass die Rechtsprechung der Finanzgericht die Finanzbehörden nicht vor Durchsuchungsbeschlüssen und Durchsuchungen sowie Aktenbeschlagnahmen schütze. Zur Durchsetzung seines Offenbarungsinteresses müsse der Beschuldigte ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Unbekannt anstrengen.

Charmante Idee! Aber werden die Ermittlungsbehörden und -richter da mitspielen? Und was ist, wenn sich der Verdacht bestätigt? Stichwort: Strafzumessung.

Sonntag, 14. Februar 2021

Augen auf bei der Auswahl des Verteidigers oder der gute Rat des Steuerberaters

Vergangene Woche wurde ich von einem Gastronomen kontaktiert, der eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen muss. Der Prüfer geht nach dem, was mir erzählt wurde, von Schwarzeinkäufen aus; ein Steuerstrafverfahren ist bislang nicht eingeleitet. Das bereitet dem Gastronomen berechtigte Sorgen.

Ich erläutere §§ 393 AO, 10 BpO und rate - trotzdem - zu besonnenem Handeln. Ein Termin mit dem Steuerberater soll vereinbart werden, damit ich mir noch ein besseres Bild machen kann. Der Steuerberater weiss es besser: "Bloß keinen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommen die noch auf dumme Gedanken."

Wie immer gilt: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist unbezahlbar!

Sonntag, 7. Februar 2021

Update zum Seminar am 19.02.2021 beim Aachener Anwaltverein

Das Seminar soll nun online stattfinden. 

 

Das haben wir am Donnerstag so besprochen. Auf der Seite des Aachener Anwaltverein ist die Seminarankündigung allerdings noch nicht geändert.


Hier noch einmal die Themen: B

Berichtigungsanzeifen und -erklärungen in der Praxis

Der Kampf um vollständige Akteneinsicht

Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens

Aktuelle Fragen

Prävention und Vorsorge

 

Seminardauer: 6 Stunden

 

Hier kann man sich anmelden:

Anmeldung online 

Donnerstag, 21. Januar 2021

Seminarankündigung: Steuerstrafrecht am 19.02.2021 bei Aachener Anwaltverein

Hier die Themen: B

Berichtigungsanzeifen und -erklärungen in der Praxis

Der Kampf um vollständige Akteneinsicht

Verfahrensrechtliche Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens

Aktuelle Fragen

Prävention und Vorsorge

 

Seminardauer: 6 Stunden

 

Hier kann man sich anmelden:

Anmeldung online 

Sonntag, 17. Januar 2021

Steuern sind legaler Raub!

Sie meinen, diese Überschrift ist polemisch? Dann lesen Sie diesen kleinen Erfahrungsbericht:

Die A GmbH meldet im Mai 2016 Insolvenz an. Die Geschäftsführer erhalten für diesen Monat kein (!) Gehalt mehr. Der Steuerberater meldet aber noch Gehaltszahlungen bzw. Lohnsteuer an das Finanzamt.

Wieso oft, tritt der Herr Insolvenzverwalter - höflich gesagt - sehr selbstbewusst auf und fordert die beiden Geschäftsführer auf, sich aus allem herauszuhalten. Das tun sie - leider. Die Lohnsteuerforderungen werden zur Tabelle angemeldet, niemand widerspricht. Die Forderungsanmeldung müssen die Geschäftsführer nach § 166 AO gegen sich gelten lassen. Das ist Rechtsprechung des BFH.

Es kommt, wie es kommen muss: Gegen die Geschäftsführer ergehen Haftungsbescheide. M. a. W.: Sie sollen Lohnsteuer auf Gehälter zahlen, die sie nicht bekommen haben. Wir beantragen - Festsetzungsverjährungsfrist war noch nicht abgelaufen - Änderung der Lohnsteuerfestsetzung nach § 168 Satz 2 AO. Das Finanzamt anwortet, es gelte § 130 AO, weil die Festsetzung durch Anmneldung ja ein rechtswidriger Verwaltungsakt sei. Aber es sei ermessensgerecht,  nicht nach besagter Vorschrift zu ändern und die Lohnsteuer einzufordern.

Bleiben Sie nun bei Ihrer Meinung, dass meine Überschrift polemisch ist?