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Sonntag, 1. Juli 2018

Auch Schwarz-Gelb mag CDs

Heute berichtet n-tv.de, dass NRW ganz aktuell den Ankauf einer "Steuersünder-CD" prüfe. Es soll um Daten aus der Schweiz gehen. 

Hier geht es zum Bericht bei n-tv.de.

Wie ich aus einem recht aktuellen Fall weiß, gibt es immer noch hartgesottene Kunden Schweizer Banken und frage mich allerdings, warum hier Geld für Daten ausgegeben werden soll, wenn doch in Kürze die Schweiz den automatischen Informationsaustausch  (AIA) startet. 





Sonntag, 30. Oktober 2016

Arzt vereinnahmt Honorar auf einem Konto der Tochter

Meine heutige Lektüre einer Fachzeitschrift für Steuerstrafrecht hat mich an einen schon längere Zeit zurück liegenden Fall erinnert:

Mit dem Ziel Steuern zu sparen ließ ein Arzt Honorare von Privatpatienten auf ein Konto seiner Tochter überweisen. Die Idee an sich ist schon schlecht. Sich dann aber noch mit einem der Privatpatienten zu streiten ist eine noch schlechtere Idee gewesen. Der hat sein Wissen nämlich mit der Steuerfahndung geteilt.

Freitag, 25. Dezember 2015

Zahl der reuigen Steuersünder halbiert sich

So titelt "Die Welt" an Heiligabend. Andere Zeitungen warten mit vergleichbaren Überschriften auf. Den Fachmann überrascht das nicht. Er weiss um die Weißgeldstrategie nicht nur der Schweizer Banken, die ihre Kunden vor die Wahl gestellt hat: Entweder Nachdeklaration und Nachweis derselben gegenüber der Bank binnen einer Frist, die regelmäßig zum 31.12.2014 endete, oder Auflösung der Geschäftsbeziehung.

Politiker, insbesondere aber die deutschen Finanzminister, aber glauben, dass die Zahl der Selbstanzeigen mit Blick auf die Verschärfung des Rechts der Selbstanzeige zum 01.01.2015 zurückgegangen ist und daher viele eine solche noch bis zum 31.12.2014 abgegeben hätten. 

Politiker behaupten auch, der Ankauf gestohlener Daten durch deutsche Behörden sei unzweifelhaft rechtmäßig. Behaupten kann man viel - besonders dann, wenn man Urteile nicht bis zum Ende liest. 

Sonntag, 15. November 2015

54.000 Datensätze - Alles Steuerhinterziehung?

In den vergangenen Tagen wurde vielfach berichtet, dass die Finanzbehörden von NRW rund 54.000 Datensätze zu deutschen Kunden erlangt haben. Sind das alles Steuerhinterzieher? Nein, bestimmt nicht. Viele Kunden haben die Erträge aus ihrer Geschäftsbeziehung zur Banque et Caisse  d´Epargne de l´Etat (BCEE), der Luxemburger Sparkasse, sicherlich im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen angegeben. Diese Kunden und auch andere, die vielleicht diesbezüglich keine Erklärung abgegeben haben, werden erhebliche Quellensteuern - ab dem 01.07.2011 35 % - gezahlt haben. Nicht übersehen werden darf auch, dass viele Kunden Luxemburger Kreditinstitute in den vergangenen Jahren Selbstanzeige abgegeben haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte es schnell tun. Wenn die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür gestanden hat, kann man immer noch sehr gut begründen, dass eine Tatentdeckung noch nicht vorgelegen hat, jedenfalls man von einer solchen noch nichts wusste und auch nicht wissen musste.

Und selbst wenn man entdeckt ist, tut man gut daran, zu kooperieren. Das wirkt sich immer positiv auf die Sanktion aus. Vielfach wird es sogar möglich sein, eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO zu erreichen. 

Montag, 25. Mai 2015

Schweiz veröffentlicht Namen potentieller Steuersünder im Internet

Man traut seinen Augen nicht. Im Schweizer Bundesblatt werden nun Namen von Personen veröffentlicht, zu denen ein Amtshilfeersuchen in Steuersachen gestellt worden ist. Und diese Amtshilfersuchen kann jedermann lesen. Sie werden nämlich im Internet veröffentlicht. Unter "Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe" wird der Betroffene aufgefordert, Namen und Anschrift eines in der Schweiz ansässigen Bevollmächtigten mitzuteilen, damit man ihm rechtliches Gehör gewähren könne.

Edit: Die veröffentlichten Namen stammen aus Amtshilfeersuchen und sind damit in den Heimatländern bzw. den Ländern, von denen die Ersuchen ausgehen, bekannt. Aber: Durch die Veröffentlichung dürfte es jedenfalls nach Ansicht der Ermittlungsbehörden zur Tatentdeckung, die eine wirksame Selbstanzeige ausschließt, kommen.

Nun wird es für Steuersünder wirklich ernst. Ob das Amtshilfeersuchen auf nach Schweizer Recht in rechtswidriger Art und Weise erlangte Informationen gestützt wird, wird nämlich vor der Veröffentlichung nicht geprüft.