Gegen meinen (geständigen) Mandanten wird der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben. Innerhalb weniger Tage zahlt er zur Vermeidung eines Arrestes 520.000,00 EUR an die Finanzverwaltung und kündigt umfassende Kooperation an. Ergebnis: Ein Arrest nach § 324 AO wird angeordnet und (u.a.) damit begründet, dass mein Mandant aus Griechenland stammt und sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume in seinem Heimatland aufgehalten hat.
§ 83 AO fällt mir dazu ein. Und noch ein paar Dinge mehr!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen