Mittwoch, 27. September 2017

Bankenfälle in der Verlängerung?

Heute wird wieder über umfangreiche Durchsuchungen berichtet. Hintergrund ist eine CD mit Daten der UBS (Luxemburg) S. A., der heutigen Niederlassung der UBS Europe. 130 Staatsanwälte und Steuerfahnder sind oder waren unterwegs.

Gehen die Bankenfälle in die Verlängerung?

Nachtrag: Bedenkt man, dass die UBS in den vergangenen Jahren ihre Kunden zur Selbstanzeige gedrängt hat und für den Fall, dass eine solche nicht erstattet wird mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht hat, darf man gespannt sein, was die Durchsuchungen an neuem ans Licht bringen.

Samstag, 23. September 2017

Still und leise: Fahrverbot nun auch bei Steuerhinterziehung möglich

Zum 23.08.2017 ist § 44 StGB geändert worden. Nun ist ein Fahrverbot auch bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung möglich. Ich kann mir gut vorstellen, dass vom Fahrverbot Gebrauch gemacht wird. Und ich wette, dass das bei Gutverdienern, von dem man dann auch weiss, dass sie einen Sportwagen fahren, häufiger vorkommen wird als bei Otto Normalhinterzieher.




Finanzgericht Hamburg: Quantilschätzung ist dem Grunde nach zulässig

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 18.07.2017 zu 6 V 119/17 die sog. Quantilschätzung dem Grunde nach - also nicht uneingeschränk - für zulässig erachtet.

Gegen diese Schätzungsmethode werden viele Einwände erhoben. Sie ist nämlich in vieler Hinsicht mit einem Zeitreihenvergleich vergleichbar.

Dienstag, 12. September 2017

Wer zu spät kommt, den bestraft das OLG Nürnberg

Der Fall: Ein Mandant bittet den für ihn zuständigen Steuerfachangestellten seines Steuerberaters um Vorbereitung einer Selbstanzeige, nachdem über den Ankauf von Kundendaten der Bank, bei der sein Schwarzgeld deponiert ist, berichtet wird.

Der Steuerfachangestellte tut erst einmal nichts. Nach einem Monat fordert er von der fraglichen Bank Unterlagen an. Noch vor Eingang der Unterlagen wird gegen den Mandanten ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist damit nicht mehr möglich.

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 24.02.2017 zu 5 U 1687/16 entschieden, dass der Steuerberater für die Kosten der Verteidigung des Mandanten einschließlich der Geldstrafe aufzukommen hat. Die Situation habe sofortiges Handeln erfordert. Auch ohne Unterlagen hätte eine sog. Stufenselbstanzeige (rechtzeitig) erstattet werden können und müssen.

Damit weicht das OLG Nürnberg von der aktuellen Rechtsprechung zur Tatentdeckung der Strafgerichte ab.