Montag, 15. Juni 2015

Bargeldtransport über die Grenze

Nach einem verlängerten Wochenende melde ich mich mit einem Thema zurück, dass mich in den vergangenen Monaten gleich in zwei Fällen beschäftigt hat.

Der erste Fall betrifft einen deutschen Mandanten, der meinte, er könne den Behörden ein Schnippchen schlagen, wenn er mit seinem soeben in Basel bei der Bank abgeholten Geld nicht gleich nach Deutschland fährt, sondern den Umweg über Frankreich nimmt. Nun kontrolliert auch der französische Zoll die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Verbringen von Bargeld über Landesgrenzen. Das hat dazu geführt, dass meinem Mandanten vom französischen Zoll von seinen 78.000,00 EUR 7.800,00 EUR abgeknöpft wurden, weil er gegen die Meldepflichten zu mitgeführten Bargeldbeträgen verstoßen hat.

Auf die schlechte Idee mit dem Umweg ist auch ein französischer Mandant gekommen, der meinte, nicht gleich von der Schweiz nach Frankreich zu fahren, sondern einen Abstecher nach Deutschland machen zu müssen. Auch er hatte Pech. Von seinen 60.000,00 EUR wurden am Ende fast 25 % als Bußgeld festgesetzt.

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