Samstag, 27. Oktober 2018

Steuerberater im Fadenkreuz

Jedenfalls gefühlt nehmen die Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater zu. 

Natürlich gibt es unter Steuerberatern - wie auch bei Rechtsanwälten - echte Übelkrähen, die es nicht anders verdienen. Häufig wird aber mit allerlei Hypothesen ein Anfangsverdacht begründet. Das geschieht oftmals dann, wenn die Steuerfahndung im Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten nicht so recht vorankommt und an die (vertrauliche) Korrespondenz zwischen Mandant und Berater und dessen Aufzeichnungen herankommen will. Diese Unterlagen sind aber nach § 97 StPO beschlagnahmefrei, es sei denn, der Steuerberater ist selbst Beschuldigter. 

Rechtsstaatlich ist das äußerst bedenklich.