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Mittwoch, 16. August 2017

Was Deutschland darf, dürfen andere noch lange nicht

Wir erinnern uns: Mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes wurde die erste sog. Steuer-CD mit Daten  zu Geschäftsbeziehungen deutscher Steuerpflichtiger zu Schweizer Banken angekauft. Das wurde von Politikern jeglicher Couleur als normaler Vorgang bezeichnet. Es folgten Drohungen mit der Kavallerie.

Nun soll die Schweiz, wie auch hier bereits berichtet wurde, den Spieß umgedreht haben. Der Generalbundesanwalt ermittelt. Die Bundesregierung könnte ihn stoppen, weil der Bundesrepublik ein schwerer Nachteil durch die Ermittlungen entstehen könnte, weil sie die guten Beziehungen zur Schweiz beeinträchtigen oder der Strafverfolgung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Tut sie aber nicht. 

Montag, 1. Mai 2017

Schweizer prüfen Abläufe beim Ankauf von Steuer-CDs

Gestern wurde berichtet, dass ein Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes versucht haben soll, herauszufinden, welche Steuerfahnder in Deutschland an den Ankäufen von sog. Steuer-CDs beteiligt waren und wie diese Ankäufe abliefen.

Der Mitarbeiter wurde verhaftet und Herr Walter-Borjans ist empört. 

Nicht empört ist er, wenn Schweizer Recht gebrochen wird und dazu vielleicht auch von Seiten deutscher Fahnder angestiftet wird. Ich will eine solche Anstiftung zum in der Schweiz strafbaren Datendiebstahl nicht behaupten, kann und will sie aber auch nicht ausschließen.

Und man möge sich erinnern: Auch der Bundesnachrichtendienst war jedenfalls in Einzelne Ankäufe von gestohlenen Daten einbezogen. Das war dann rechtmäßig.