Posts mit dem Label Süddeutsche Zeitung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Süddeutsche Zeitung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 16. April 2017

Steuern in den Medien

Vergangene Woche habe ich beim Deutschlandfunk einen Kommentar gehört, der von jemandem gesprochen wurde, der auch für den Westdeutschen Rundfunk tätig ist. Er ist ein Grund dafür, dass ich den WDR boykottiere und als Westdeutschen Rotfunk bezeichne.

Der Herr Kommentator verstieg sich zu der Aussage, dass man der Ungleichverteilung von Vermögen mit der Erbschaftsteuer begegnen müsse. Der Übergang von Vermögen von Todes wegen sei ein guter Zeitpunkt zur Korrektur dieses (von mir bestrittenen) Missstandes, da jemand Vermögen erwerbe ohne hierfür etwas geleistet zu haben. Eines ist dem Herrn Kommentator entgangen: Wenn ich z. B. einen Betrieb vererbe, dann muss ich etwas geleistet haben. Sonst gäbe es den Betrieb nicht. Und es ist mein gutes Recht, meinen Betrieb dann an meine Nachkommen weiterzugeben. Das ergibt sich nicht zuletzt aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Von den laufenden Einnahmen habe ich bereits Steuern bezahlt. Mit welchem Recht kann daher die von mir geschaffene oder erhaltene Substanz erneut besteuert werden? Die Erbschaftsteuer gehört abgeschafft.

Unter


schreibt ein Herr Esslinger ähnliches. Er meint u. a., man dürfe nicht von Steuerlast sprechen. Solch negative Sprache sei unangebracht und irreführend. Mit Steuern trage man nämlich etwas zur Gemeinschaft bei. Soll ich über solchen Unfug lachen oder weinen? Ich weiß es nicht. Eines weiß ich allerdings: Es gibt Leute, die die Süddeutsche Zeitung Alpenprawda nennen. Kann ich gut verstehen. Mit den Steuern macht die Politik nämlich was sie will. Und oft sind das Dinge, die nicht sinnvoll sind, aber Wählerstimmen bringen. Der Bürger selbst weiß am besten, was er mit seinem Geld anstellt. Er braucht kein Zwangsbeglückungssystem!


Donnerstag, 30. Juni 2016

Nachtrag zum LuxLeaks-Prozess

Im Radio habe ich soeben vernommen, dass die Urteile gegen die früheren Mitarbeiter von PwC, die das Mandatsgeheimnis verletzt haben, ein Skandal seien.

Auch die Süddeutsche Zeitung meint, die beiden Verurteilten verdienten Lob statt Strafe. Wer Illegales oder Illegitimes offenbare, erweise der Gesellschaft einen Dienst. Aha! Wenn die Herren strafbare Handlungen offenbart haben, wäre erst einmal zu prüfen, ob sie nicht vielleicht Mittäter oder Gehilfen waren. Wäre das der Fall, wären sie schon aus diesem Grund zu verurteilen.

Und wer entscheidet, wann etwas illegitim ist? Was legal ist, ist legal. Und darf gemacht werden. Wer als Berufsgeheimnisträger Wissen aus Mandanten ohne Einwilligung des Mandanten weitergibt, gehört bestraft. Strafrecht ist kein Wunschkonzert!