Montag, 27. Februar 2017

Personalmangel bei der Finanzverwaltung NRW

Hierzu finden sich heute einige Medienberichte. Und die Deutsche Steuergewerkschaft lässt verlautbaren, dass dadurch bei Aussenprüfungen nicht mehr so genau hingeschaut werden könne. Ein Steuerberater aus einer mittelgroßen Kanzlei im Rheinland soll geäußert haben, dass fragwürdige und komplizierte Steuerkonstruktionen leichter durchgewinkt würden als früher.

Ich habe dann wohl die falschen Fälle auf dem Tisch. Und meine Beraterkollegen, die mir immer wieder sagen, dass das Klima rauher sei, wissen wohl auch nicht, wovon sie sprechen.

Sonntag, 26. Februar 2017

Was die SPD (natürlich nicht) vergessen hat

In meinem letzten Beitrag habe ich die Pläne der SPD zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Vergütungen von Vorständen einer AG kritisiert.

Hierzu noch ein Nachtrag: Natürlich soll ein betroffenes Vorstandsmitglied seine gesamte Vergütung versteuern. Da ist man dann bei der SPD nicht fies vor, wie man hier im Rheinland sagt.

Und da ich hier nicht nur für Steuerspezialisten schreibe, möchte ich darauf hinweisen, dass Vorstandsvergütungen der Einkommenssteuer unterliegen und über das Jahr Lohnsteuer einbehalten wird. Das sollte man bedenken, wenn man, wie Herr Oppermann, behauptet, hohe Vorstandsvergütungen würden die Allgemeinheit schädigen.


Donnerstag, 23. Februar 2017

Auf dem Weg zum VEB

Die Allgemeinheit muss zu ihrem Recht kommen. So begründet der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann die Forderung der SPD den Betriebsausgabenabzug für Vorstandsbezüge auf 500.000,00 EUR zu begrenzen.

Wieder soll das Steuerrecht dafür herhalten, vermeintliches Unrecht zu vermeiden. 

Nun sind aber Aktiengesellschaften juristische Personen des Privatrechts, in denen die Anteilseigner, Aufsichtsrat und Vorstand zu Recht das Sagen haben und nicht der Staat, der ja nun immer wieder unter Beweis stellt, dass er von Wirtschaft nichts versteht. 

Die Aktiengesellschaft gehört bei alledem den Anteilseignern und nicht der Allgemeinheit. Also ist es auch allein Sache der Anteilseigner und des Aufsichtsrates als deren Vertreter die Geschicke der Aktiengesellschaft zu bestimmen. Und wenn sie Fehler machen, ist das "ihr Bier". So ist das in einer Marktwirtschaft.

Sie halten meine Überschrift für polemisch oder provokant? Denken Sie den Vorschlag von Herrn Oppermann zu Ende. Gerechtigkeit in seinem Sinne wird man letztlich nur durch eine vollständige staatliche Kontrolle herstellen können. Und dann sind wir beim volkseigenen Betrieb, ob er nun so heißt oder nicht.

Am Ende werden wir entweder keine kompetenten Vorstände für deutsche Firmen mehr finden, weil die in Betracht kommenden Kandidaten lieber anderswo anheuern oder aber deutsche Aktiengesellschaft werden aus dem Ausland gesteuert.


Mittwoch, 8. Februar 2017

Einkünfte aus Schwarzarbeit auf Rekordtief

Das ist eine Überschrift im heutigen General-Anzeiger aus Bonn.

Dieses Jahr sollen nur noch 330 Milliarden Euro mit Schwarzarbeit verdient werden, was 10,4 % des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Das sei Folge der guten Wirtschaftslage und den besseren Beschäftigungsmöglichkeiten. Allerdings seien die Hauptursachen für Schwarzarbeit, wozu die hohe Abgabenbelastung gehöre, noch nicht beseitigt.

Ich bin ja bekennender Kleingeist. 330 Milliarden Euro sind eine Menge Geld. Ich denke aber, es wird künftig mehr in die Aufdeckung von Schwarzarbeit investiert als an deren Abschaffung durch Reduzierung der Abgabenbelastung gearbeitet. 

Samstag, 4. Februar 2017

Rechnen lohnt sich - Ein Appell

Diese Woche habe ich ein Mandat übernommen, das lange Zeit von einem Kollegen betreut wurde.

Es geht um die Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahre 2004. Die Strafsachenstelle schreibt dem Kollegen, dass es nicht darauf ankäme, ob der Sachverhalt nun so oder so gewesen sei (Erfüllung eines unwirksamen Vermächtnisses des Erblassers oder zwei Schenkungen seiner Kinder). Man komme immer zum besonders schweren Fall. Gerechnet wird für beide Alternativen mit einem Steuersatz von 29 %. Und das ist falsch. Würde man nämlich die zugewendete Gesamtsumme auf zwei Schenkungen verteilen, käme man zu einem Steuersatz von 23 % und läge unter der magischen Grenze von 50.000,00 EUR.

Man kann und darf Berechnungen der Finanzverwaltung nicht trauen. Man muss nachrechnen. Alles andere führt unweigerlich zu einem Haftungsfall.