Posts mit dem Label Raub werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Raub werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 17. Januar 2021

Steuern sind legaler Raub!

Sie meinen, diese Überschrift ist polemisch? Dann lesen Sie diesen kleinen Erfahrungsbericht:

Die A GmbH meldet im Mai 2016 Insolvenz an. Die Geschäftsführer erhalten für diesen Monat kein (!) Gehalt mehr. Der Steuerberater meldet aber noch Gehaltszahlungen bzw. Lohnsteuer an das Finanzamt.

Wieso oft, tritt der Herr Insolvenzverwalter - höflich gesagt - sehr selbstbewusst auf und fordert die beiden Geschäftsführer auf, sich aus allem herauszuhalten. Das tun sie - leider. Die Lohnsteuerforderungen werden zur Tabelle angemeldet, niemand widerspricht. Die Forderungsanmeldung müssen die Geschäftsführer nach § 166 AO gegen sich gelten lassen. Das ist Rechtsprechung des BFH.

Es kommt, wie es kommen muss: Gegen die Geschäftsführer ergehen Haftungsbescheide. M. a. W.: Sie sollen Lohnsteuer auf Gehälter zahlen, die sie nicht bekommen haben. Wir beantragen - Festsetzungsverjährungsfrist war noch nicht abgelaufen - Änderung der Lohnsteuerfestsetzung nach § 168 Satz 2 AO. Das Finanzamt anwortet, es gelte § 130 AO, weil die Festsetzung durch Anmneldung ja ein rechtswidriger Verwaltungsakt sei. Aber es sei ermessensgerecht,  nicht nach besagter Vorschrift zu ändern und die Lohnsteuer einzufordern.

Bleiben Sie nun bei Ihrer Meinung, dass meine Überschrift polemisch ist?

Dienstag, 24. Oktober 2017

Lexikon des Steuerrechts Teil 2

Nachdem ich mich im ersten Teil meines Lexikons mit dem Begriff "wegnehmen" auseinandergesetzt habe, will ich mich heute dem Begriff "Raub" widmen.

Raub Wegnahme mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt für Leib oder Leben.

Der Staat setzt seine Steueransprüche gegen den Steuerpflichtigen in einem Steuerbescheid fest. Wird nicht gezahlt, wird vollstreckt. Das Instrumentarium, das ihm hierfür zur Verfügung steht, ist reich. Vor seiner Anwendung wird mit ihm gedroht.

Zu bedenken ist auch, dass nicht etwa der Staat klagen muss, wenn der Steuerpflichtige Einwendungen gegen den Steuerbescheid vorbringt; es ist genau umgekehrt. Der Steuerpflichtige muss sich mit Einspruch, ggfls. Klage und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Steuerbescheid wehren. Allein, d. h. ohne Hilfe, kann er das nur selten. Er muss also regelmäßig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater einschalten und diesen bezahlen.

Die Situation ist zwar nicht mit einem Raub im juristischen Sinne zu vergleichen. Aber im umgangssprachlichen Sinne erinnert die Situation der Vollstreckung von Steueransprüchen schon an einen solchen.