Posts mit dem Label Berlin-Brandenburg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Berlin-Brandenburg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 24. August 2016

Richtige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg

Mit Urteil vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass "Kontrollmaterial" lediglich ein Indiz für eine Geschäftsbeziehung zu einer ausländischen Bank sei, aber eben kein Beweis. Änderungsbescheide, die aufgrund des "Kontrollmaterials" ergangen sind, wurden aufgehoben.

Wenn es sich bei dem Kontrollmaterial um die üblichen Unterlagen dubioser Herkunft handelt, dann kann ich diesem Urteil nur aus vollem Herzen zustimmen. Herr Walter-Borjans wird das anders sehen. 

Übrigens: Das "Kontrollmaterial" war das einzige, was die Finanzbehörden zur Grundlage der Änderungsbescheide gemacht haben. Insbesondere wurde keine Vermögenszuwachsrechnung erstellt, aus der man hätte entnehmen können, dass weitere Vermögenswerte neben den bekannten überhaupt möglich sind. Hier wurde nach dem Motto "Augen zu und durch" verfahren. Ein leider häufiger auftretendes Phänomen.

Dienstag, 26. Juli 2016

Der Rechtsstaat lebt: Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15

Das FG Berlin - Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den in diesem Fall reichlich dürftigen Daten zu einem angeblichen Konto des Klägers in Liechtenstein auseinandergesetzt und geurteilt, dass der Kläger keinen Negativbeweis dahingehend zu führen habe, dass er kein Konto im Ausland habe.

Die Daten auf die sich Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden in den sog. Steuer-CD-Fällen stützen sind vielfach nicht nur von der Herkunft her dubios, sondern auch oftmals widersprüchlich und nicht aussagekräftig.

Leider ist aber in der Praxis so, dass Mandanten eine Auseinandersetzung scheuen und möglichst ohne Aufsehen "aus der Sache herauskommen wollen". Schade.