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Mittwoch, 18. April 2018

Hinweis in eigener Sache

Bitte beachten Sie: Sie erreichen mich aktuell unter 0221 986 53 921. Die Portierung meiner Rufnummer 0221 282 753 0 zu meinem neuen Anbieter steht noch aus.

Sonntag, 10. Dezember 2017

Böses Foulspiel des früheren Anwalts

Es kommt nicht oft vor, aber in diesem Fall bin dann auch ich sprachlos: Zwei Anwälte trennen sich. In der Kanzlei gibt es Mandat zur Nacherklärung, welches weder zum Zeitpunkt des Ausscheidens des einen Rechtsanwalts noch heute fertig bearbeitet ist. Der ausgeschiedene Kollege meint aus diesem Mandant Ansprüche herleiten zu können, die jedenfalls streitig sind. Man kann mit einigem Recht auch sagen,  dass die Ansprüche nicht bestehen.

Nun behauptet der Kollege, er würde betrogen und droht, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen. Er weiß, dass die Nacherklärung noch nicht abgegeben ist und nimmt daher zumindest billigend in Kauf, dass er durch seine ohnehin nicht gerechtfertigte Strafanzeige den Mandanten nicht nur der Strafverfolgung aussetzt, sondern auch dessen persönliche Freiheit bedroht.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der fragliche Rechtsanwalt sich mit seinem Vorgehen selbst ins Aus schießt und zwar für immer. 

Montag, 3. Oktober 2016

(Steuer-) Berater als Gehilfen des Gesetzgebers

In der vergangenen Woche habe ich wieder einen Artikel gelesen, wonach auch in Deutschland Rechtsanwälte und Steuerberater verpflichtet werden sollen, über Gesetzeslücken, die sie im Rahmen einer Gestaltung nutzen wollen, zu berichten, damit der Gesetzgeber eingreifen kann.

Was bedeutet das? Die Antwort ist, dass der Gesetzgeber sein eigenes Unvermögen einräumt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Legislative hat sich nämlich durch ihre überbordende Regelungswut selbst ins Abseits manövriert. Statt das Übel bei der Wurzel zu packen und ein klares, übersichtliches und für den Steuerbürger nachvollziehbares Steuerrecht zu schaffen, wird nahezu jede "Reform" dazu genutzt, die Bemessungsgrundlage offen oder verdeckt zu Lasten des Bürgers zu verbreitern. Und dabei übersieht man dann das eine oder andere. Unser Steuerrecht erinnert mich stark an das Preussische Allgemeine Landrecht. Mit diesem sollte auch jeder nur erdenkliche Lebenssachverhalt geregelt werden. Hat nicht funktioniert.

Das ist aber noch nicht alles: Wenn Rechtsanwälte und Steuerberater demnächst ihre Gestaltungsempfehlungen berichten müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ermittlungsbehörden eingreifen mit der Behauptung, dass das, was das gestaltet werden soll, schon nach geltendem Recht nicht zulässig ist und zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt. 

Freitag, 1. Juli 2016

Juristische Ausbildung in der deutschen Finanzverwaltung

Damit wirbt ein Kollege auf seiner Internetseite. Und was ist das? Irreführung der Mandanten ist das. Der Kollege hat nämlich lediglich während seiner Referendarzeit ein paar Wochen in der Finanzverwaltung absolviert.


Montag, 25. April 2016

Silberjubiläum - 25 Jahre Anwaltszulassung

Heute vor 25 Jahren wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen. Es waren nicht immer einfache Jahre. Aber mein Beruf bereitet mir immer noch große Freude.



Samstag, 6. Februar 2016

Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Ein Thema für Steuerberater

Ich werde jetzt nicht in den Chor derjenigen einstimmen, die behaupten, dass Steuerberater - und auch Rechtsanwälte - willfährige Gehilfen ihrer Mandanten bei deren Steuerhinterziehungen sind. Für den ganz überwiegenden Teil der Berater, sei es Anwalt, sei es Steuerberater gilt das nicht.

Im Rahmen eines Vortrags habe ich mich wieder mit sog. berufstypischem Verhalten und einer daraus möglicherweise erwachsenden strafbaren Beihilfe auseinandergesetzt. Dabei habe ich dann auch einige Fälle aus meiner eigenen Praxis Revue passieren lassen, in denen der Mandant mit tatkräftiger Unterstützung seines Steuerberaters Steuern hinterzogen hat. In einigen Fällen war der Steuerberater völlig zu Recht Mitbeschuldigter, in anderen zu meinem Erstaunen nicht. 

Als Berater sollte man sich stets vor Augen halten, dass eine Anstiftung - auch das gibt es - und eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder gar eine (mit-) täterschaftliche begangene Steuerhinterziehung berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Zulassung hat.

Kein Mandant kann so lukrativ sein, dass man dafür seine Zulassung auf´s Spiel setzt.

Dienstag, 9. Juni 2015

Wenn der Berater bei einer Durchsuchung Unterlagen freiwillig herausgibt

Die Überschrift dieses Posts habe ich bewusst neutral formuliert, wenngleich die Zahl der Steuerberater, die Unterlagen eines Mandanten im Rahmen einer Durchsuchung freiwillig herausgeben, weitaus höher ist, als die der Rechtsanwälte, die das tun.

Nach § 97 Abs. 1 StPO sind viele Unterlagen, die ein Berater zu einem Mandanten in seinen Akten abgelegt hat, beschlagnahmefrei. Dazu gehören u.a. die Korrespondenz mit dem Mandanten, Strategiepapiere, Aktenvermerke und Besprechungsprotokolle. 

Leider erlebe ich es immer wieder und so auch in einem aktuellen Fall, dass ein Berater solche Unterlagen im Rahmen einer Durchsuchung freiwillig herausgibt. Wenn er das nicht mit dem Mandanten abgestimmt hat, verzichtet er auf das Beschlagnahme- und Verwertungsverbot trotzdem wirksam, macht sich aber nach § 203 Abs. 1 StGB wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar.

Gerechtfertigt wird die freiwillige Herausgabe vielfach damit, dass die Ermittler die Unterlagen ja sowieso gefunden und mitgenommen hätten. Man habe den unangenehmen Besuch lediglich verkürzen wollen. Das kann man als Berater aber legal erreichen: Man zeigt den Ermittlern den Standort der gesuchten Unterlagen und verweigert die freiwillige Herausgabe. Wenn sie dann (trotzdem) mitgenommen werden, kann dagegen später Rechtsbehelf eingelegt werden. 

Sonntag, 7. Juni 2015

Die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und ihre Folgen (reloaded)

In meinen beiden letzten Posts habe ich darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Auswirkungen auf die berufliche Zukunft des Steuerhinterzieher haben kann, weil man ihn z.B. nicht mehr als zuverlässig im Sinne des Gewerberechts ansieht.

Meine Posts haben zu der Bitte Anlass gegeben, das Thema Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung etwas ausführlicher darzustellen. Man könnte dazu ein ganzes Buch schreiben. Hier möchte ich auf folgendes hinweisen:

Auch Beamte, Richter und Staatsanwälte begehen hier und da Steuerhinterziehung. Und das kann für sie das vollständige beruflich Aus bedeuten und zwar ebenso wie für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die meinen, sie müssten Steuern hinterziehen. Das gilt zwar nicht für jede Bagatelle, aber auch unterhalb der Entziehung der Zulassung oder Entfernung aus dem Dienst gibt es sehr unangenehme Sanktionen.

Und Jäger sollten bedenken, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit 60 Tagessätzen und mehr zum Verlust der Waffenbesitzkarte führt. 60 Tagessätze sind im "Nullkommanix" erreicht.

Auch Ärzte und Piloten sollten aufpassen.