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Samstag, 19. August 2017

Finanzgericht Münster: 6 % sind ok!

Nun hat sich auch das Finanzgericht Münster mit der Höhe der Nachzahlungszinsen auseinandergesetzt und  ist zu der Auffassung gelangt, dass 6 % in Ordnung sind, vgl. FG Münster v. 17.08.2017 zu 10 K 2472/16.

Es hat allerdings die Revision zugelassen.

Freitag, 6. Januar 2017

Besteuerungsgrundlagen intransparenter Fonds

Soeben lese ich einen Tweet von Kollegen, wonach der Nachweis der tatsächlichen Einkünfte, die mit einem intransparenten Fonds erzielt worden sind, praktisch unmöglich ist. Dieser bezieht sich auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10.

Das ist nicht richtig. Gemeinsam mit den mit mir zusammenarbeitenden Steuerberatern habe ich bisher noch bei jedem intransparenten Fonds die tatsächlichen Einkünfte ermitteln können. Dafür gibt es Datenbanken. Man muss also nur wissen, wo man suchen muss.

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Neue Entscheidung des FG Düsseldorf zur Besteuerung intransparenter Fonds

Im Fall "van Caster", zu dem der EuGH ein wegweisendes Urteil gefällt hat, hat das FG Düsseldorf mit Urteil vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10 F nun entschieden, dass der Nachweis zu den tatsächlichen Erträgen Mindestanforderungen unterliegt, die sich aus dem BMF - Schreiben vom 28.07.2015, BStBl. I 2015, 610, ergäben. Die Mitteilung von Schätzungsgrundlagen genüge nicht. 

Sonntag, 20. November 2016

Fundstück der Woche oder wenn Finanzbeamte schlafen


Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 21.07.2016 zu 9 K 2342/15 mit der Frage befassen müssen, ob ein Finanzamt eine erklärte Rente, die es aber nicht berücksichtig hat, weil es dazu keine Daten auf elektronischem Weg erhalten hat, nachträglich nach § 129 AO - Berichtigung des Bescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - berücksichtigen darf.



Die Antwort des FG ist klar und richtig: NEIN!

Mich wundert, dass nicht gleich noch ein Steuerstrafverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet worden ist. Immerhin hat er dem zuständigen Finanzbeamten seine Steuererklärung nicht vorgelesen.

Mittwoch, 24. August 2016

Richtige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg

Mit Urteil vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass "Kontrollmaterial" lediglich ein Indiz für eine Geschäftsbeziehung zu einer ausländischen Bank sei, aber eben kein Beweis. Änderungsbescheide, die aufgrund des "Kontrollmaterials" ergangen sind, wurden aufgehoben.

Wenn es sich bei dem Kontrollmaterial um die üblichen Unterlagen dubioser Herkunft handelt, dann kann ich diesem Urteil nur aus vollem Herzen zustimmen. Herr Walter-Borjans wird das anders sehen. 

Übrigens: Das "Kontrollmaterial" war das einzige, was die Finanzbehörden zur Grundlage der Änderungsbescheide gemacht haben. Insbesondere wurde keine Vermögenszuwachsrechnung erstellt, aus der man hätte entnehmen können, dass weitere Vermögenswerte neben den bekannten überhaupt möglich sind. Hier wurde nach dem Motto "Augen zu und durch" verfahren. Ein leider häufiger auftretendes Phänomen.

Dienstag, 26. Juli 2016

Der Rechtsstaat lebt: Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15

Das FG Berlin - Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den in diesem Fall reichlich dürftigen Daten zu einem angeblichen Konto des Klägers in Liechtenstein auseinandergesetzt und geurteilt, dass der Kläger keinen Negativbeweis dahingehend zu führen habe, dass er kein Konto im Ausland habe.

Die Daten auf die sich Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden in den sog. Steuer-CD-Fällen stützen sind vielfach nicht nur von der Herkunft her dubios, sondern auch oftmals widersprüchlich und nicht aussagekräftig.

Leider ist aber in der Praxis so, dass Mandanten eine Auseinandersetzung scheuen und möglichst ohne Aufsehen "aus der Sache herauskommen wollen". Schade.

Sonntag, 17. Juli 2016

Hohe Barabhebungen rechtfertigen keine Schätzung von Kapitaleinkünften

Das hat - nein musste - das Finanzgericht Nürnberg entscheiden. Ein Steuerpflichtiger müsse keinen Nachweis über die Verwendung von Barabhebungen führen. Von ihm können auch nicht verlangt werden, zu beweisen, dass er nicht über ausländische Bankkonten verfügt.

Das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg zu 5 K 456/14 datiert vom 21.10.2015.

Dienstag, 14. Juni 2016

Immerhin: FG Düsseldorf legt Verzinsung von Steuernachzahlungen dem BVerfG vor

Das FG Düsseldorf ist zwar der Auffassung, dass die Zinsen gemäß §§ 233a, 238 AO verfassugnskonform sind, soweit es um den Zeitraum April 2013 bis Juli 2013 geht. Es will allerdings klären lassen können, ob die Niedrigzinsphase auf Dauer zu einer anderen Beurteilung führen kann. Daher hat es die Revision zugelassen (Quelle: beck.aktuell Nachrichten).

Sonntag, 17. April 2016

BFH: Finanzgericht darf Feststellungen aus Strafurteil übernehmen

Das hat der BFH in seinem Beschluss vom 12.01.2016 zu VIII B 148/15 wiederholt. Ausnahme: Der Kläger erhebt substantiierte Einwendungen und stellt Beweisanträge, die das Finanzgericht nach den allgemeinen, für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann.

Diese Grundsätze gelten nach Auffassung des BFH auch für den Fall, dass Vernehmungs-protokolle und Urteile andere Tatbeteiligte betreffen. 

Donnerstag, 4. Juni 2015

Zuschätzung wegen unzureichender Kassenaufzeichungen

Das Finanzgericht Münster ist wieder einmal recht deutlich geworden: In bargeldintensiven Betrieben, wie z.B. Gastronomiebetrieben, können bereits nicht ordnungsgemäße Kassenaufzeichnungen den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen aufgezeichnet und verbucht worden sind.

Das haben die Richter des 8. Senats des Finanzgericht Münster Anfang des Jahres in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung entschieden. Im Streitfall geht es um ein italienisches Restaurant. Im Streitfall stellten sich erhebliche Mängel der Kassenführung heraus. U.a. waren einzelne Berichte, die mit der Kasse ausgedruckt werden konnten, vernichtet worden. 

Daher blieb der Antrag auf Aussetzung von geänderten Gewerbesteuermessbescheiden, die auf Schätzungen nach § 162 AO beruhen, weitestgehend erfolglos.

Bargeldintensive Betriebe stehen schon länger im Fokus der Finanzverwaltung. Sozusagen betreten Prüfer mit dem Wort "Zuschätzung" auf den Lippen den Ort der Prüfung. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese Zuschätzungen für den Betriebsinhaber sehr oft den Verlust der wirtschaftlichen Existenz bedeuten und von den Finanzgerichten nur im Ausnahmefall nicht akzeptiert werden.

Freitag, 8. Mai 2015

Finanzgericht Köln: Ein auf einer bewussten und willkürlichen Schätzung zum Nachteil des Steuerpflichtigen beruhender Steuerbescheid ist nichtig!

Die Entscheidung des Finanzgerichts Köln (FG) vom 22.05.2014 zu 11 K 3056/11 ist schon fast ein Jahr alt, verdient aber unbedingt Beachtung, hat das Gericht doch entschieden, dass eine bewusst willkürliche Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen zur Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Steuerbescheids führt. 

Eine bewusst willkürliche Schätzung liegt  nach Ansicht des FG vor, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und die Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggfls. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden.

Leider sind Schätzungen dieser Art und Güte kein Einzelfall. So hat in einem meiner aktuellen Fälle eine Steuerfahnderin versucht, Bargeld in einem Bankschließfach in Deutschland gleichzeitig als Bestandteil eines Kontoguthabens im Ausland anzusetzen. Es ist beim Versuch geblieben ...

Subtiler ist da schon die Behauptung, die bei einer Geldanlage angesetzte Rendite von 6 % sei evident. Anhand von öffentlich zugänglichen Quellen konnte ich ohne weiteres nachweisen, dass das - mit Verlaub - Unsinn ist. Das FG sah das auch so.