Montag, 6. Juli 2015

"Wer zu Beginn bereits Fehler macht, der kann nach § 371 Abgabenordnung (AO) bestraft werden."

Solchen Unsinn - von einem Berufskollegen verfasst - habe ich heute in einem an Manager gerichteten Magazin gelesen. Manchmal bin ich einfach sprachlos.

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