Samstag, 31. Dezember 2016

Was war und was kommt?

2016 neigt sich dem Ende zu. In wenigen Stunden begrüßen wir 2017. Nie waren wir so unsicher im Hinblick auf das, was kommt. 

2016 hat in steuerlicher Hinsicht für den Durchschnittsbürger keine wesentlichen Veränderungen gebracht. 2017 werden wir wieder mit guten Vorschlägen und Versprechungen überhäuft werden - es ist Wahlkampfzeit. Besser wird es nicht. Und einfacher sowieso nicht. Insoweit verwundert es mich nicht, wenn der überwiegende Teil der Steuerpflichtigen die Formulare, die für die Erfüllung von Erklärungspflichten verwenden müssen, nicht versteht. Aus meiner Praxis weiß ich, dass das häufig in Steuerstrafverfahren mündet. Die Rechtsprechung des BGH zum bedingten Vorsatz ist das aus Sicht der Finanzverwaltung sehr hilfreich.

Aber nicht alles im Leben sind Steuern. Und Bangemachen gilt nicht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen/Euch samt Lebenspartnern und Familien einen guten Rutsch und alles Gute - vor allen Dingen - Gesundheit und Wohlergehen für 2017.

Freitag, 30. Dezember 2016

Verstehen Sie Spaß?

Ich sehe über das Jahr viele ungewöhnliche Fälle. Zum Jahresende 2016 wird mir allerdings ein Highlight beschert, das fast alles, was ich in mehr als 25 Jahren Anwaltsberuf erlebt habe, übertrifft.

Nach einen Rechtsstreit, in dem - anders kann man es  nicht sagen - völliges Versagen eines Steuerberaters offenbar wurde, bekommt der Mandant, der sich aus verschiedenen Gründen von diesem Steuerberater noch nicht trennen kann, nun einen weiteren Jahresabschluss mit identischen Fehlern vorgelegt. 

Ich habe beim Lesen der Unterlagen in meinem Büro die Kameras von "Verstehen Sie Spaß?" gesucht, aber nicht gefunden. Es ist also bitterer Ernst.

Donnerstag, 29. Dezember 2016

Juve interviewt Michael Sell

Her Sell ist Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium.

Eine Abschaffung der Selbstanzeige hält er nicht für machbar und zwar vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots, dass sich niemand wegen einer Straftat selbst belasten muss. Genau das aber wäre der Fall, wenn z. B. ein Kapitalanleger von weiteren Steuerverkürzungen Abstand nehmen will und plötzlich in einer Steuererklärung erhebliche Erträge aus einer Auslandanlage deklariert. Damit würde er letztlich Steuerverkürzungen für bereits veranlagte Jahre offenbaren.

Unscharf ist hingegen seine Abgrenzung der Nacherklärung nach § 153 AO von der Selbstanzeige nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO. Er sagt, erstere Vorschrift greife nur bei Irrtümern, die beiden anderen Vorschriften hingegen bei Vorsatz und Leichtfertigkeit. Das stimmt nicht. Nach Ansicht des BGH besteht die Berichtigungspflicht nach § 153 AO auch bei bedingt vorsätzlichem Handeln. So steht es auch in dem Anwendungserlass zu § 153 AO.

Dienstag, 27. Dezember 2016

Spiegel online: Fake News

Heute findet sich bei Spiegel online ein Artikel, dem man anmerkt, dass zum Thema schlecht bis gar nicht recherchiert wurde. Dem Leser wird nämlich das alte Märchen aufgetischt, wonach die hohe Zahl von Selbstanzeigen in den vergangenen Jahren auf dem durch Ankauf von Daten-CDs aufgebauten Druck auf Steuerhinterzieher beruhe. 

Weißgeldstrategie der (Schweizer) Banken? Keinerlei Erwähnung. Fehlt eigentlich nur noch die Behauptung, dass die Verwertung geklauter Daten zweifellos möglich ist. 

Freitag, 23. Dezember 2016

Frohe Weihnachten, Happy Chanukka und alles Gute für 2017

Liebe Leser,

ich hoffe, ich konnte Ihnen/Euch dieses Jahr mit meinen Beiträgen den einen oder anderen Denkanstoß geben. 

Ich verspreche, mich auch 2017 wieder zu Wort zu melden. 

Ihnen/EUch allen wünsche ich besinnliche Festtage und alles Gute - vor allem Gesundheit - für das vor uns liegende Jahr 2017. 

Herzliche Grüße

Ihr/Euer Thomas Wenzler

Montag, 19. Dezember 2016

Frau Nahles und die Reichen

Frau Nahles sagt, dass der Staat über Hartz IV - Empfänger alles wisse und über Reiche nichts. Nun dürfte diese Aussage in dieser Absolutheit nicht richtig sein. Aber selbst wenn sie so richtig wäre, könnte das daran liegen, dass die einen etwas vom Staat bekommen, was die anderen finanzieren. 

Außerdem weiss der Staat auch von den Reichen (wer ist das überhaupt bzw. wo fängt Reichtum an) eine Menge. Frau Nahles hat doch sicher schon von Steuererklärungen, Handelsregistern, Grundbuchämtern und dergleichen gehört.

Sonntag, 18. Dezember 2016

Fake News: Die Zulässigkeit der Verwertung gestohlener Bankdaten im Steuerstrafverfahren

Es wird immer wieder behauptet, gestohlene Daten von Bankkunden ausländischer Banken seien in einem Steuerstrafverfahren in Deutschland zweifellos (!) verwertbar. Dieser Behauptung bin ich schon mehrfach entgegengetreten. Zulässig ist die Verwertung aber nur, wenn sie den Ermittlungsbehörden sozusagen in den Schoß gefallen sind. Wirken diese aber aktiv an der Beschaffung mit oder stiften zu dieser gar an, ist die Verwertung verboten. Das ist das, was vor allen Dingen in den Entscheidungen zu diesem Thema zu lesen ist, von interessierter Seite aber stets unterschlagen wird.

Darauf weist mein Kollege Bach in PStR 2017, 10, sehr zutreffend hin.

Samstag, 17. Dezember 2016

Elektronische Kassen - Ändert sich da wirklich was?

Manche Lektüre macht wirklich Freude. Und für Beiträge des Kollegen Dr. Martin Wulf gilt das in besonderem Maße.

In Heft 12/2016 der "Die Steuerberatung" legt er im Einzelnen dar, dass die Finanzverwaltung zwar die Pflichten der Steuerpflichtigen in Bezug auf eine elektronische Kasse verstärken will, dies aber nicht kann, weil sie keine Pflichten vorsehen kann, die nicht gesetzlich normiert sind. In diesem Zusammenhang geht er insbesondere auf die "Kassenrichtlinie 2010" (BMF-Schreiben vom 26.11.2010) ein und weist nach, dass die in dieser für die Zeit ab dem 01.01.2017 vorgesehenen Pflichten tatsächlich nicht bestehen.

Samstag, 10. Dezember 2016

Finanzpolitiker kritisieren Fussballmillionäre

Das ist heute eine Überschrift bei Spiegel online.

Die Herren Walter-Borjans und Schäuble halten Fussballspielern vor, sich wie Großkonzerne zu verhalten und Steuern zu vermeiden. Das Wort "Tricksereien" fällt auch. Und Berater sind sowieso böse; denen muss das Handwerk gelegt werden. Dazu wird dann auch die Berichtspflicht hinsichtlich Gestaltungen dienen, die nach geltendem Steuerrecht nicht verboten sind. Rechtsanwälte und Steuerberater, die Gestaltungsberatung anbieten, werden also künftig zur Rechtsabteilung der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers.

Am Ende des kleinen Beitrags findet sich übrigens die Anmerkung, dass sich die EU-Finanzminister letzte Woche nicht auf eine Lösung für Steuervermeidungsgestaltungen, die über Irland und die Niederlande führen, einigen konnte.

Wer macht also die/den Fehler?

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Neue Entscheidung des FG Düsseldorf zur Besteuerung intransparenter Fonds

Im Fall "van Caster", zu dem der EuGH ein wegweisendes Urteil gefällt hat, hat das FG Düsseldorf mit Urteil vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10 F nun entschieden, dass der Nachweis zu den tatsächlichen Erträgen Mindestanforderungen unterliegt, die sich aus dem BMF - Schreiben vom 28.07.2015, BStBl. I 2015, 610, ergäben. Die Mitteilung von Schätzungsgrundlagen genüge nicht. 

Montag, 5. Dezember 2016

Football Leaks - Wo ist der Skandal?

Ich habe bisher nicht alles zum Thema gelesen. Das was ich gelesen habe, ist zwar voller Empörung, gibt aber für ein strafbares Verhalten nichts her. Zwischen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung liegt ein schmaler Grad. Wenn der nicht überschritten wird, ist die Nachricht keine Nachricht.