Das FG Düsseldorf ist zwar der Auffassung, dass die Zinsen gemäß §§ 233a, 238 AO verfassugnskonform sind, soweit es um den Zeitraum April 2013 bis Juli 2013 geht. Es will allerdings klären lassen können, ob die Niedrigzinsphase auf Dauer zu einer anderen Beurteilung führen kann. Daher hat es die Revision zugelassen (Quelle: beck.aktuell Nachrichten).
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Dienstag, 14. Juni 2016
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