Sonntag, 23. September 2018

Update zur Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums

In Heft 5/2018 des AO-StB habe ich mich mit der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums beschäftigt und deren völlige Intransparenz erläutert.

Eine kleine Anfrage im Bundestag wurde jetzt von der Bundesregierung beantwortet und zwar mit BT-Drucksache 19/4238. 

Ergebnis: Meine Ausführungen werden schlicht und ergreifend bestätigt.




Samstag, 8. September 2018

Apotheker aufgepasst! Ende der Karriere durch Einsatz von Manipulationssoftware

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 06.07.2018 zu 7 K 5905/17 den Widerruf einer Apotheken-Betriebserlaubnis bestätigt.

Der Apotheker war durch eine Steuer-CD in den Blick der Steuerfahndung geraten. Im Rahmen der anschließenden Betriebsprüfung wurde dann auch der Einsatz einer Manipulationssoftware in der Apotheke aufgedeckt. Insgesamt wurde eine Steuerverkürzung von 238.000,00 EUR festgestellt. Dafür gab es im Strafverfahren 10 Monate auf Bewährung.

Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass steuerliche Unzuverlässigkeit einen Widerruf der Betriebserlaubnis rechtfertigt.