Mittwoch, 10. Juni 2015

Falscher Bescheid nach Selbstanzeige

Fälle gibt es, die gibt es gar nicht.

Wir geben für einen Mandanten für mehrere Jahre eine Selbstanzeige ab. Für ein Jahr setzt das Finanzamt aber die zusätzlichen Einkünfte nicht an, so dass der Änderungsbescheid (auch) insoweit falsch ist.

Was tun? Mit Blick auf die Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 und Abs. 3 AO, wozu eben auch die Nachzahlung der Steuern gehört, werden wir das Finanzamt auf seinen Fehler hinweisen müssen.

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