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Sonntag, 12. Mai 2019

Gewerbesteuer sparen in einer Steueroase rückt in den Fokus der Ermittlungsbehörden

Nicht jeder weiß, dass es auch in Deutschland Steueroasen gibt. Einkommensteuer, Umsatzsteuer und auch Körperschaftssteuer werden bundesweit mit den gleichen Steuersätzen erhoben. Bei der Gewerbesteuer ist das anders. Die wird von den Gemeinden erhoben. Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG verbürgt das Recht der Gemeinden, den Hebesatz für die Gewerbesteuer selbst zu bestimmen. 

So beträgt der Gewerbesteuerhebesatz in Bonn stramme 490 % und in Köln  475 %. Vor den Toren dieser Städte ist es nicht unbedingt billiger. Hürth hat einen Hebesatz von 480 %. Gemessen an diesen Hebesätzen gibt es aber auch echte Schnäppchen wie z. B. die Gemeinde Grafschaft in Rheinland-Pfalz. Die ist einen Steinwurf von Bonn entfernt und verlangt nur 330 %. Linz am Rhein und Remagen sind auch ganz in der Nähe und mit einem Hebesatz von 365 % nicht viel teurer.  Alle Zahlen habe ich aus dem WWW.

Unternehmer machen sich das Gefälle der Hebesätze gern zunutze. Viele tun das ganz legal, andere schlagen über die Stränge und fingieren einen Sitz oder eine Betriebsstätte in einer Oase. Und letztere rücken nun in den Fokus der Strafsachenfinanzämter, wie aus berufenem Mund anlässlich der Kölner Tage Steuerfahndung berichtet wurde.


Sonntag, 4. Oktober 2015

Briefkastensitz und Vorsteuerabzug

Wer mit Umsatzsteuerhinterziehungsfällen zu tun hat, kennt die Rechtsprechung des BFH zum Briefkastensitz. Noch in seinem Beschluss vom 26.09.2014 zu XI S 14/14 hat der BFH ausgeführt, dass die Angabe einer Anschrift, an der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine geschäftlichen Aktivitäten stattfinden, (grundsätzlich) nicht als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ausreiche.

Diese Auffassung sieht das Finanzgericht Köln ausweislich seines Urteils vom 28.04.2015 zu 10 K 3803/13 angesichts der technischen Entwicklung als überholt an. Die bloße postalische Erreichbarkeit unter der angegebenen Anschrift sei ausreichend.