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Mittwoch, 27. September 2017

Bankenfälle in der Verlängerung?

Heute wird wieder über umfangreiche Durchsuchungen berichtet. Hintergrund ist eine CD mit Daten der UBS (Luxemburg) S. A., der heutigen Niederlassung der UBS Europe. 130 Staatsanwälte und Steuerfahnder sind oder waren unterwegs.

Gehen die Bankenfälle in die Verlängerung?

Nachtrag: Bedenkt man, dass die UBS in den vergangenen Jahren ihre Kunden zur Selbstanzeige gedrängt hat und für den Fall, dass eine solche nicht erstattet wird mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht hat, darf man gespannt sein, was die Durchsuchungen an neuem ans Licht bringen.

Freitag, 2. Juni 2017

Immer eine Reise wert: Luxemburg

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg sind nicht  nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sehr interessant. Daher habe ich mich entschlossen, meine fallweise Zusammenarbeit in eine feste Kooperation mit Rechtsanwältin Christina Büch (www.rae.lu) umzuwandeln.

Frau Büch war viele Jahre für Banken in Luxemburg tätig. Nach ihrem Wechsel in die Anwaltschaft betreut sie vermögende Privatkunden u. a. als sog. Family Office. 

Mittwoch, 31. Mai 2017

Anforderung von Erträgnisaufstellungen ruft Compliance-Abteilung auf den Plan

In Deutschland kennen wir das Problem schon länger: Wenn die Bank Kenntnis davon erlangt, dass ein Kunde eine Selbstanzeige abgeben will, weil er Erträgnisaufstellungen für viele Jahre anfordert, muss eine Geldwäscheverdachtsanzeige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GWG erstattet werden.  Das ergibt sich aus einem Rundschreiben der BaFin vom 05.03.2014.

Nun befinden sich die Schwarzgeldkonten in Deutschland lebender Steuerbürger eher selten in Deutschland. Eine Kollegin berichtete mir allerdings, dass die Anforderung von Bankunterlagen für eine Selbstanzeige nun auch in Luxemburg in einem Fall der Compliance-Abteilung vorgelegt worden ist. Es ist nicht ganz klar, was die Compliance-Abteilung aus der Vorlage macht und wem sie ggfls. berichtet. Es ist aber Vorsicht geboten. Daher sollte in solchen Fällen sofort mit einer Selbstanzeige auf der Grundlage von Schätzungen reagiert werden.

Mittwoch, 27. April 2016

International Bankers Forum Luxembourg - Nachlese zum gestrigen Vortrag

Am gestrigen Abend haben meine Kollegen Christina Büch und Fritz Zahnd vor zahlreich erschienenen Bankmitarbeitern und Vermögensverwaltern einen ausgezeichneten Vortrag rund um die Panama Papers gehalten. 

Das Wissen einer langjährigen Bankmitarbeiterin wurde in diesem Vortrag mit dem des Steuerstrafverteidigers verknüpft, wobei die Referenten die Rechtslage in Deutschland und Luxemburg aufzeigen konnten.

Was viele nicht wissen: In Luxemburg gilt mit gewissen Abweichungen vom Grundsatz her das deutsche Steuerrecht.

Sonntag, 20. März 2016

Luxemburger Lebensversicherung - Ein Haftungsfall

Ich habe ja verschiedentlich schon berichtet, dass das mit den Luxemburger Lebensversicherung nicht so einfach ist. Das zu Lebensversicherungen ergangene BMF-Schreiben sollte man kennen, wenn man für Mandanten eine Selbstanzeige anfertigt, in der eine solche eine Rolle spielt.

In einem Fall, in dem ich jetzt das Mandat übernommen habe, hat der Vorberater sich der Mühe der Überprüfung der ihm vorliegenden Unterlagen anhand dieses BMF-Schreibens nicht unterzogen. Er kannte es mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Versicherer z. B. gar kein biometrisches Risiko hat. Und nicht nur das: Die Anlagestrategie kann gleich zwei Mal pro Jahr geändert werden und Teilveräußerungen des Fondsbestandes sind auch möglich.

Für die Selbstanzeige wurden aber satte 125.000,00 EUR abgerechnet. Nein, es geht nicht um Millionen, sondern um eine Erbschaft von einer Tante, die dem Neffen 650.000,00 EUR Schwarzgeld hinterlassen hat. 

Samstag, 19. März 2016

Ein interessantes Gespräch über den Banken- und Versicherungsstandort Luxemburg

Diese Woche hatte ich Gelegenheit über den Banken- und Versicherungsstandort mit wirklichen Insidern zu sprechen. Diese habe meinen in den letzten Monaten gewonnen Eindruck bestätigt: In Luxemburg liegt noch einiges an Schwarzgeld.

Insbesondere Kunden von Luxemburger Lebensversicherungen dürfen sich nicht in Sicherheit wiegen: Zum Einen werden die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen in Deutschland ansässiger Kunden ab 2017 nach Deutschland gemeldet. Zum Anderen ist nicht alles, wo Lebensversicherung "drauf steht", auch tatsächlich eine Lebensversicherung, sondern nur ein Versicherungsmantel. Das dazu schon 2009 ergangene BMF-Schreiben ist auch Beratern, die Nacherklärungen für Anleger anfertigen, völlig unbekannt. Das kann ich aufgrund eines von mir betreuten Haftungsfalls leider aus Erfahrung sagen.

Donnerstag, 21. Januar 2016

Warum ist in vielen Erträgnisaufstellungen nicht drin, was drauf steht?

Die wohl meisten Kunden Schweizer Banken haben ihre Depots nachdeklariert. In Luxemburg und auch in Österreich liegt aber nach meiner Einschätzung noch viel schwarzes Geld. Wer dort sein Schwarzgeld liegen hat, wird handeln müssen, weil der automatische Informationsaustausch kommt.

Wir bei PMPG* haben seit jeher jede Erträgnisaufstellung einer ausländischen Bank sehr kritisch hinterfragt und viele Fehler festgestellt. Immer wieder war nicht drin, was drauf stand. Hätten wir die Fehler nicht korrigiert, wäre die Selbstanzeige wirkungslos gewesen.

Bei Luxemburger Banken stellen wir noch viel öfter fest, dass Erträgnisaufstellungen falsch oder unvollständig sind. Manche Banken stellen erst gar keine zur Verfügung und verweisen auf einen externen Dienstleister, der je angefangene Stunde ein Mehrfaches eines deutschen Steuerberaters berechnet.

Wer rechtzeitig Selbstanzeige erstatten will, muss jetzt ran an den Speck.

Sonntag, 10. Januar 2016

Ist die Selbstanzeige von Bankkunden Geschichte?

Zwei ganz aktuelle Fälle zeigen mir, dass das nicht der Fall ist. 

In dem einen Fall hat die Mandantin zwei Lebensversicherungen in Luxemburg und meint, damit einstweilen in Sicherheit zu sein. Ist sie nicht. Ab 2017 werden die Rückkaufswerte nach Deutschland gemeldet.

Im anderen Fall wurde das Konto in Luxemburg aufgelöst und das Guthaben nach Übersee übertragen. Mit dem dort geparkten Geld wurde eine Prepaid-Kreditkarte gespeist, die dann von mehreren Personen genutzt wurde. Ermittlungen wegen Geldwäsche in einem EU - Land sind die Folge.


Sonntag, 15. November 2015

54.000 Datensätze - Alles Steuerhinterziehung?

In den vergangenen Tagen wurde vielfach berichtet, dass die Finanzbehörden von NRW rund 54.000 Datensätze zu deutschen Kunden erlangt haben. Sind das alles Steuerhinterzieher? Nein, bestimmt nicht. Viele Kunden haben die Erträge aus ihrer Geschäftsbeziehung zur Banque et Caisse  d´Epargne de l´Etat (BCEE), der Luxemburger Sparkasse, sicherlich im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen angegeben. Diese Kunden und auch andere, die vielleicht diesbezüglich keine Erklärung abgegeben haben, werden erhebliche Quellensteuern - ab dem 01.07.2011 35 % - gezahlt haben. Nicht übersehen werden darf auch, dass viele Kunden Luxemburger Kreditinstitute in den vergangenen Jahren Selbstanzeige abgegeben haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte es schnell tun. Wenn die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür gestanden hat, kann man immer noch sehr gut begründen, dass eine Tatentdeckung noch nicht vorgelegen hat, jedenfalls man von einer solchen noch nichts wusste und auch nicht wissen musste.

Und selbst wenn man entdeckt ist, tut man gut daran, zu kooperieren. Das wirkt sich immer positiv auf die Sanktion aus. Vielfach wird es sogar möglich sein, eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO zu erreichen. 

Freitag, 13. November 2015

Steuervermeidung in der EU - Eine endlose Geschichte

Mich wundert nicht, dass Mitgliedsstaaten der EU mauern, wenn es um Steuervermeidungsstrategien geht, die ihnen nutzen. Darum haben Luxemburg und die Niederlande, nach dem, was ich zu diesem Thema gelesen habe, bislang alles daran gesetzt, Änderungen zu verhindern.

Nun wird diskutiert, die in Steuerfragen erforderliche Einstimmigkeit abzuschaffen. Ob wir das noch erleben? Ich glaube, dass vorher der Flughafen in Berlin fertig wird.

Dienstag, 10. November 2015

Großrazzia bei deutschen Kunden der Luxemburger Sparkasse (BCEE)

Unter diesem Titel findet sich auf der Internetseite der "Die Welt" ein Bericht über Durchsuchungen bei 120 deutschen Kunden der Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat (BCEE). Es sollen 200 Ermittler im Einsatz sein. Basis sind - wie eigentlich immer - gestohlene Daten.

Herr Walter-Borjans hat ausweislich des Artikels verlautbart, der Ankauf gestohlener sei gerechtfertigt, da anderenfalls sich das systematische Ausplündern der Allgemeinheit durch Steueroasen ungehemmt fortsetzen werde.

Der gute Herr Finanzminister verschweigt geflissentlich, dass der Ankauf von gestohlenen Daten keineswegs so unbedenklich ist, wie er immer wieder vortäuscht. Und wenn er angibt, Steueroasen würden die Allgemeinheit ausplündern, stellt er die Dinge auf den Kopf. Der größte Plünderer ist der Staat, der das ihm von den Steuerzahlern anvertraute Geld zu Tür und Fenster hinauswirft. Ganz vorne dabei sind und waren insoweit eine Reihe von Genossen von Herrn Minister.

Montag, 2. November 2015

NRW kauft wieder eine Steuer-CD

Das ist die Überschrift eines heutigen Artikels im Bonner General-Anzeiger.

Die CD soll so teuer wie nie zuvor sein. U.a. soll sie Datensätze zu Kunden einer Luxemburger Bank enthalten, die Filialen in der Nähe zur deutschen Grenze enthält. Gefahndet wird nach sog. Cum-Ex-Geschäften und die damit verbundene angebliche Hinterziehung von Kapitalertragssteuer.

Donnerstag, 18. Juni 2015

EU will Steuerschlupflöcher schließen - eine Realsatire

Heute berichtet der Bonner General-Anzeiger über Pläne für eine einheitliche Bemessungsgrundlage und die Aussage des Kommission-Vizepräsidenten, dass alle Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern dort zahlen sollen, wo ihre wirtschaftlichen Aktivitäten tatsächlich stattfinden und Gewinne erwirtschaftet werden. 

Da freut sich der einfache Steuerbürger nach den ersten Zeilen - und wird wenig später schwer enttäuscht. Ein im Zusammenhang mit den LuxLeaks einegsetztes Sondergremium stößt allerorten auf Gegenwind. Weder Unternehmen noch Regierungen wollen mit ihm zusammenarbeiten. Und das ist von der Spitze der Kommission so gewünscht. Nicht umsonst initiiert sie einen neuen Richtlinienentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Kritische Journalisten, die über die Steuerpraktiken von Konzernen berichten, sollen nach Aussage eines Mitglieds des Rechtsausschusses des EU-Parlaments mundtot gemacht werden. Gegen den französische Journalist Eduoard Perrin, der zusammen mit Kollegen die LuxLeaks-Enthüllungen veröffentlicht hat, wird ermittelt. Ihm droht eine Gefängnisstrafe.