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Donnerstag, 7. August 2025

Update: beA und Finanzverwaltung

 In einem meiner Fälle, in denen ich Sprungklage erhoben habe, weil ich das Finanzamt nicht per beA anschreiben darf - ich danke nochmals der Ampel- , will das Finanzamt nun teilweise abhelfen, wozu ich mich erklären solle.

Wollte ich, aber telefonisch. Das reicht der sehr freundlichen Sachbearbeiterin nicht. Sie möchte es schriftlich oder per Elster. Ich antworte, dass ich für gesetzgeberisches Versagen weder Papier noch Porto verschwende, mein Fax abgestellt ist und ich nichts in Elster eintippe. 

Ich habe sie gebeten, dass Thema mit ihren Vorgesetzten zu besprechen und werde hier weiter berichten. 

Donnerstag, 8. Juni 2017

Neues aus Absurdistan

Heute erreicht mich ein  Schreiben eines Kölner Finanzamts. In einer GmbH soll es zu verdeckten Gewinnausschüttungen gekommen sein. Die will man meinem Mandant, der nicht an der GmbH beteiligt ist, zu 50 % zurechnen, weil er Buchführungsaufgaben für die GmbH erledigt hat.

Da will jemand ganz neue Wege an Gesetz und Rechtsprechung vorbei beschreiten und fordert obendrein auf, aus anderen Gründen eingelegte Einssprüche gegen Einkommensteuerbescheide zurückzunehmen, weil man ja nun diese neue Superduperrechtsauffassung vertritt.

Antwort: Machen wir nicht und melden im Übrigen - vor diesem Schreiben war ich für den Mandanten nur im Hinblick auf eine Haftungsinanspruchnahme tätig - Amtshaftungsansprüche an.


Montag, 27. Februar 2017

Personalmangel bei der Finanzverwaltung NRW

Hierzu finden sich heute einige Medienberichte. Und die Deutsche Steuergewerkschaft lässt verlautbaren, dass dadurch bei Aussenprüfungen nicht mehr so genau hingeschaut werden könne. Ein Steuerberater aus einer mittelgroßen Kanzlei im Rheinland soll geäußert haben, dass fragwürdige und komplizierte Steuerkonstruktionen leichter durchgewinkt würden als früher.

Ich habe dann wohl die falschen Fälle auf dem Tisch. Und meine Beraterkollegen, die mir immer wieder sagen, dass das Klima rauher sei, wissen wohl auch nicht, wovon sie sprechen.

Freitag, 27. Januar 2017

Beschuldigtenauswahl durch Würfeln

Diese Woche bin ich von einem völlig verdatterten Steuerbürger mandatiert worden. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet mit der Begründung, er habe Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Interviewer über Jahre hinweg nicht erklärt.

Der Mandant hat einen Allerweltsnamen. Und wie sich herausgestellt hat, betrifft die Kontrollmitteilung, die zum Verfahren geführt hat, einen Mitmenschen gleichen Namens, aber mit völlig anderer Anschrift. 

So geht es nicht!

Freitag, 1. Juli 2016

Juristische Ausbildung in der deutschen Finanzverwaltung

Damit wirbt ein Kollege auf seiner Internetseite. Und was ist das? Irreführung der Mandanten ist das. Der Kollege hat nämlich lediglich während seiner Referendarzeit ein paar Wochen in der Finanzverwaltung absolviert.


Sonntag, 26. Juni 2016

Bildungsnotstand in der Finanzverwaltung?

Auf diese Idee könnte man kommen, wenn man sich ein Schreiben eines rheinischen Finanzamts ansieht. 

In diesem Schreiben wird im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Firmenfahrzeugs durch einen Mitarbeiter behauptet, dass der Wert des Fahrzeugs nach § 8 Abs. 2 EStG mit dem Händlereinkaufspreis am Abgabeort bestimmt werde. Das ergebe sich aus der Entscheidung des BFH vom 17.06.2005 zu VI R 84/04. 

Zum Glück gehöre nicht zu den Menschen, die auf die Aussagen der Finanzverwaltung blind vertrauen oder gar an deren Güte glauben. Daher habe ich die Entscheidung gelesen und folgendes gleich in den Leitsätzen gefunden:

""Der Erwerb eines Gebrauchtwagens vom Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der gezahlte Kaufpreis hinter dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bestimmenden Wert des Fahrzeugs zurückbleibt. Für den danach maßgeblichen üblichen Endpreis des Fahrzeugs ist nicht auf den Händlereinkaufspreis abzustellen, sondern auf den Preis, den das Fahrzeug unter Berücksichtigung der vereinbarten Nebenleistungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich erzielen würde."


Samstag, 28. November 2015

Ist die Betriebsprüfung eine Deutschstunde?

In dieser Woche habe ich an einer Betriebsprüfungsbesprechung teilgenommen, in der sich ein Teilnehmer der Finanzverwaltung über die deutliche Sprache eines Steuerberaters in dessen Schreiben beklagte.

Solange niemand beleidigt wird, darf jeder schreiben, wie er will.  Wir dürfen, wenn wir es für angebracht halten, was jeder für sich entscheidet, auch polemisch werden, zuspitzen und unseren Ärger deutlich zum Ausdruck bringen. Wir vertreten unsere Mandanten. Dazu sind wir verpflichtet. Wir sind nicht dazu da, der Finanzverwaltung den Tag angenehm zu machen.

Und es ist auch nicht Aufgabe der Finanzverwaltung, unsere Schreiben zu zensieren.


Mittwoch, 22. Juli 2015

Griechenbashing durch die Finanzverwaltung

Gegen meinen (geständigen) Mandanten wird der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben. Innerhalb weniger Tage zahlt er zur Vermeidung eines Arrestes 520.000,00 EUR an die Finanzverwaltung und kündigt umfassende Kooperation an. Ergebnis: Ein Arrest nach § 324 AO wird angeordnet und (u.a.) damit begründet, dass mein Mandant aus Griechenland stammt und sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume in seinem Heimatland aufgehalten hat.

§ 83 AO fällt mir dazu ein. Und noch ein paar Dinge mehr! 




Montag, 8. Juni 2015

Finanzverwaltung will Steuererklärungen künftig von Computern bearbeiten lassen

In meiner Morgenlektüre bin ich auf einen Beitrag gestoßen, in dem berichtet wird, dass in der Finanzverwaltung Mitarbeiter fehlen und  sich dieser Zustand in der näheren Zukunft noch verschlimmern wird. Daher plant man, Steuererklärungen von Computern bearbeiten zu lassen. Und auf die Vorlage von Belegen soll auch verzichtet werden.

Schon stelle ich mir vor, dass auch die Strafsachenstellenmitarbeiter durch Computer ersetzt werden und in der Steuerfahndung vielleicht Roboter eingesetzt werden. 

Aber ganz so wird es wohl nicht kommen. Denn die Computer werden Alarm schlagen, wenn Angaben nicht plausibel sind. Dann muss wieder ein Mensch ran.

Ich hätte so gerne einmal mit einem Computer über die zutreffende Sanktion für eine Steuerhinterziehung diskutiert.