Samstag, 31. Dezember 2016

Was war und was kommt?

2016 neigt sich dem Ende zu. In wenigen Stunden begrüßen wir 2017. Nie waren wir so unsicher im Hinblick auf das, was kommt. 

2016 hat in steuerlicher Hinsicht für den Durchschnittsbürger keine wesentlichen Veränderungen gebracht. 2017 werden wir wieder mit guten Vorschlägen und Versprechungen überhäuft werden - es ist Wahlkampfzeit. Besser wird es nicht. Und einfacher sowieso nicht. Insoweit verwundert es mich nicht, wenn der überwiegende Teil der Steuerpflichtigen die Formulare, die für die Erfüllung von Erklärungspflichten verwenden müssen, nicht versteht. Aus meiner Praxis weiß ich, dass das häufig in Steuerstrafverfahren mündet. Die Rechtsprechung des BGH zum bedingten Vorsatz ist das aus Sicht der Finanzverwaltung sehr hilfreich.

Aber nicht alles im Leben sind Steuern. Und Bangemachen gilt nicht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen/Euch samt Lebenspartnern und Familien einen guten Rutsch und alles Gute - vor allen Dingen - Gesundheit und Wohlergehen für 2017.

Freitag, 30. Dezember 2016

Verstehen Sie Spaß?

Ich sehe über das Jahr viele ungewöhnliche Fälle. Zum Jahresende 2016 wird mir allerdings ein Highlight beschert, das fast alles, was ich in mehr als 25 Jahren Anwaltsberuf erlebt habe, übertrifft.

Nach einen Rechtsstreit, in dem - anders kann man es  nicht sagen - völliges Versagen eines Steuerberaters offenbar wurde, bekommt der Mandant, der sich aus verschiedenen Gründen von diesem Steuerberater noch nicht trennen kann, nun einen weiteren Jahresabschluss mit identischen Fehlern vorgelegt. 

Ich habe beim Lesen der Unterlagen in meinem Büro die Kameras von "Verstehen Sie Spaß?" gesucht, aber nicht gefunden. Es ist also bitterer Ernst.

Donnerstag, 29. Dezember 2016

Juve interviewt Michael Sell

Her Sell ist Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium.

Eine Abschaffung der Selbstanzeige hält er nicht für machbar und zwar vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots, dass sich niemand wegen einer Straftat selbst belasten muss. Genau das aber wäre der Fall, wenn z. B. ein Kapitalanleger von weiteren Steuerverkürzungen Abstand nehmen will und plötzlich in einer Steuererklärung erhebliche Erträge aus einer Auslandanlage deklariert. Damit würde er letztlich Steuerverkürzungen für bereits veranlagte Jahre offenbaren.

Unscharf ist hingegen seine Abgrenzung der Nacherklärung nach § 153 AO von der Selbstanzeige nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO. Er sagt, erstere Vorschrift greife nur bei Irrtümern, die beiden anderen Vorschriften hingegen bei Vorsatz und Leichtfertigkeit. Das stimmt nicht. Nach Ansicht des BGH besteht die Berichtigungspflicht nach § 153 AO auch bei bedingt vorsätzlichem Handeln. So steht es auch in dem Anwendungserlass zu § 153 AO.

Dienstag, 27. Dezember 2016

Spiegel online: Fake News

Heute findet sich bei Spiegel online ein Artikel, dem man anmerkt, dass zum Thema schlecht bis gar nicht recherchiert wurde. Dem Leser wird nämlich das alte Märchen aufgetischt, wonach die hohe Zahl von Selbstanzeigen in den vergangenen Jahren auf dem durch Ankauf von Daten-CDs aufgebauten Druck auf Steuerhinterzieher beruhe. 

Weißgeldstrategie der (Schweizer) Banken? Keinerlei Erwähnung. Fehlt eigentlich nur noch die Behauptung, dass die Verwertung geklauter Daten zweifellos möglich ist. 

Freitag, 23. Dezember 2016

Frohe Weihnachten, Happy Chanukka und alles Gute für 2017

Liebe Leser,

ich hoffe, ich konnte Ihnen/Euch dieses Jahr mit meinen Beiträgen den einen oder anderen Denkanstoß geben. 

Ich verspreche, mich auch 2017 wieder zu Wort zu melden. 

Ihnen/EUch allen wünsche ich besinnliche Festtage und alles Gute - vor allem Gesundheit - für das vor uns liegende Jahr 2017. 

Herzliche Grüße

Ihr/Euer Thomas Wenzler

Montag, 19. Dezember 2016

Frau Nahles und die Reichen

Frau Nahles sagt, dass der Staat über Hartz IV - Empfänger alles wisse und über Reiche nichts. Nun dürfte diese Aussage in dieser Absolutheit nicht richtig sein. Aber selbst wenn sie so richtig wäre, könnte das daran liegen, dass die einen etwas vom Staat bekommen, was die anderen finanzieren. 

Außerdem weiss der Staat auch von den Reichen (wer ist das überhaupt bzw. wo fängt Reichtum an) eine Menge. Frau Nahles hat doch sicher schon von Steuererklärungen, Handelsregistern, Grundbuchämtern und dergleichen gehört.

Sonntag, 18. Dezember 2016

Fake News: Die Zulässigkeit der Verwertung gestohlener Bankdaten im Steuerstrafverfahren

Es wird immer wieder behauptet, gestohlene Daten von Bankkunden ausländischer Banken seien in einem Steuerstrafverfahren in Deutschland zweifellos (!) verwertbar. Dieser Behauptung bin ich schon mehrfach entgegengetreten. Zulässig ist die Verwertung aber nur, wenn sie den Ermittlungsbehörden sozusagen in den Schoß gefallen sind. Wirken diese aber aktiv an der Beschaffung mit oder stiften zu dieser gar an, ist die Verwertung verboten. Das ist das, was vor allen Dingen in den Entscheidungen zu diesem Thema zu lesen ist, von interessierter Seite aber stets unterschlagen wird.

Darauf weist mein Kollege Bach in PStR 2017, 10, sehr zutreffend hin.

Samstag, 17. Dezember 2016

Elektronische Kassen - Ändert sich da wirklich was?

Manche Lektüre macht wirklich Freude. Und für Beiträge des Kollegen Dr. Martin Wulf gilt das in besonderem Maße.

In Heft 12/2016 der "Die Steuerberatung" legt er im Einzelnen dar, dass die Finanzverwaltung zwar die Pflichten der Steuerpflichtigen in Bezug auf eine elektronische Kasse verstärken will, dies aber nicht kann, weil sie keine Pflichten vorsehen kann, die nicht gesetzlich normiert sind. In diesem Zusammenhang geht er insbesondere auf die "Kassenrichtlinie 2010" (BMF-Schreiben vom 26.11.2010) ein und weist nach, dass die in dieser für die Zeit ab dem 01.01.2017 vorgesehenen Pflichten tatsächlich nicht bestehen.

Samstag, 10. Dezember 2016

Finanzpolitiker kritisieren Fussballmillionäre

Das ist heute eine Überschrift bei Spiegel online.

Die Herren Walter-Borjans und Schäuble halten Fussballspielern vor, sich wie Großkonzerne zu verhalten und Steuern zu vermeiden. Das Wort "Tricksereien" fällt auch. Und Berater sind sowieso böse; denen muss das Handwerk gelegt werden. Dazu wird dann auch die Berichtspflicht hinsichtlich Gestaltungen dienen, die nach geltendem Steuerrecht nicht verboten sind. Rechtsanwälte und Steuerberater, die Gestaltungsberatung anbieten, werden also künftig zur Rechtsabteilung der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers.

Am Ende des kleinen Beitrags findet sich übrigens die Anmerkung, dass sich die EU-Finanzminister letzte Woche nicht auf eine Lösung für Steuervermeidungsgestaltungen, die über Irland und die Niederlande führen, einigen konnte.

Wer macht also die/den Fehler?

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Neue Entscheidung des FG Düsseldorf zur Besteuerung intransparenter Fonds

Im Fall "van Caster", zu dem der EuGH ein wegweisendes Urteil gefällt hat, hat das FG Düsseldorf mit Urteil vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10 F nun entschieden, dass der Nachweis zu den tatsächlichen Erträgen Mindestanforderungen unterliegt, die sich aus dem BMF - Schreiben vom 28.07.2015, BStBl. I 2015, 610, ergäben. Die Mitteilung von Schätzungsgrundlagen genüge nicht. 

Montag, 5. Dezember 2016

Football Leaks - Wo ist der Skandal?

Ich habe bisher nicht alles zum Thema gelesen. Das was ich gelesen habe, ist zwar voller Empörung, gibt aber für ein strafbares Verhalten nichts her. Zwischen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung liegt ein schmaler Grad. Wenn der nicht überschritten wird, ist die Nachricht keine Nachricht.

Donnerstag, 24. November 2016

Sonntag, 20. November 2016

Fundstück der Woche oder wenn Finanzbeamte schlafen


Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 21.07.2016 zu 9 K 2342/15 mit der Frage befassen müssen, ob ein Finanzamt eine erklärte Rente, die es aber nicht berücksichtig hat, weil es dazu keine Daten auf elektronischem Weg erhalten hat, nachträglich nach § 129 AO - Berichtigung des Bescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - berücksichtigen darf.



Die Antwort des FG ist klar und richtig: NEIN!

Mich wundert, dass nicht gleich noch ein Steuerstrafverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet worden ist. Immerhin hat er dem zuständigen Finanzbeamten seine Steuererklärung nicht vorgelesen.

Sonntag, 13. November 2016

Gerechtigkeit durch Steuern

In den vergangenen Tagen und Woche haben Parteien, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, wieder die Erbschaft- und die Vermögensteuer diskutiert. Die Fürsprecher dieser Steuern meinen, diese bzw. ihre Anhebung sei wichtig für die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit durch Umverteilung.

Dabei tauchen in der Diskussion auch der Begriff "superreich" und - bei der Erbschaftsteuer - ein Steuersatz von 90 % ab einem bestimmten Erbe auf. Letzteres habe ich schon einmal thematisiert - und für schlecht befunden.

Die Geschichte zeigt, dass Umverteilung, die im Grunde nichts anderes ist als eine Enteignung, nie zu Wohlstand bei allen geführt hat, sondern - im Gegenteil - für Armut  für  alle, was m. E. die Bezeichnung "gerecht" nicht verdient. Es ist nämlich nicht so, dass einem Reichen ein paar Millionen weggenommen werden, die dann auf arme Mitbürger verteilt werden. Nein, das Geld wird vom Staat vereinnahmt und versickert irgendwo im Staatshaushalt. 

Fernab von solchen Überlegungen ist auch auf die Garantie des Eigentums und des Erbrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hinzuweisen, wobei Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sicher nicht dazu dienen darf,  das Eigentums- und das Erbrecht völlig auszuhölen, was aber mit einem Steuersatz von 90 % ab einer bestimmten Größenordnung sicher geschehen würde.

Gar nicht wissen möchte ich, wer in linken Kreisen als superreich gilt. Ich befürchte, dass dazu auch schon Leute zählen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und mehr als ein Gymnasialdirektor verdienen. Letzterer muss übrigens keine Einkommensteuer zahlen, da sein Salär Schmerzensgeld sein dürfte.

Freitag, 4. November 2016

Neue Pläne zu Briefkastenfirmen

Finanzminister Schäuble hat neue Pläne zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen vorgelegt. Danach müssen Steuerpflichtige und Banken Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen in sog. Drittstaaten offenlegen und zwar unabhängig von einer Beteiligung. 

Wer das nicht tut, soll ein Bußgeld zahlen müssen und kann ggfls. auch wegen (schwerer) Steuerhinterziehung verfolgt werden.

Soweit, so gut? Eher nicht. Was sich so einfach anhört, ist so einfach nicht. Natürlich weiß ich, dass ich mit einer Briefkastenfirma arbeite, wenn ich sie selbst unmittelbar oder mittelbar über Treuhänder gegründet habe. Wenn ich aber einem Unternehmen auf den Bahamas etwas verkaufe - z B. eine Immobilie - ist es mir aber gar nicht möglich, etwaige Hintermänner zu identifizieren, weil ich auf diesbezügliche Fragen keine oder eine falsche Antwort erhalte. Soll ich dann von dem Geschäft Abstand nehmen müssen, weil ich ja nicht sicher sein kann, dass es sich bei meinem Partner nicht um eine Briefkastenfirma handelt? 


Sonntag, 30. Oktober 2016

Arzt vereinnahmt Honorar auf einem Konto der Tochter

Meine heutige Lektüre einer Fachzeitschrift für Steuerstrafrecht hat mich an einen schon längere Zeit zurück liegenden Fall erinnert:

Mit dem Ziel Steuern zu sparen ließ ein Arzt Honorare von Privatpatienten auf ein Konto seiner Tochter überweisen. Die Idee an sich ist schon schlecht. Sich dann aber noch mit einem der Privatpatienten zu streiten ist eine noch schlechtere Idee gewesen. Der hat sein Wissen nämlich mit der Steuerfahndung geteilt.

Samstag, 22. Oktober 2016

Fundstück aus der Weite des Internets

Da schreibt eine Bloggerin, dass Kinder teuer seien, was stimmt. Und dann schreibt sie, dass die ganzen Hobbys ihrer Kinder und die von ihr zu leistenden Fahrdienste aus versteuertem Einkommen bezahlt werden müssten. Ich stehe ja nun nicht gerade im Verdacht,  ein Freund hoher Steuern zu sein. Aber die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind nun einmal keine Werbungskosten. Oder wollen wir auch die vier Polopferde, die man braucht, um an einem Polospiel teilzunehmen und deren Unterhalt, als Abzugsposten bei der Einkommensteuer berücksichtigen?

Dauerbrenner Feststellung einer Steuerhinterziehung nach AO und FGO

Man könnte meinen, dass Finanzgerichte die Rechtsprechung des BFH zur Feststellung einer Steuerhinterziehung kennen. Das ist aber leider nicht immer der Fall. Daher musste der BFH am 12.07.2016 in seiner Entscheidung zu II R 42/14 wieder darauf hinweisen, dass die Finanzverwaltung die Feststellungslast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung trifft, wenn sie Hinterziehungszinsen festsetzen will.

Dienstag, 18. Oktober 2016

Ein alter Hut: Insolvenzverfahren im Ausland lohnen (meistens) nicht

Angefangen hat es mit Insolvenzverfahren im Elsass und Lothringen. Viele Deutsche, die die Regeln des deutschen Insolvenzrechts umgehen wollten, stellten mit Hilfe mehr oder weniger seriöser Rechtsanwälte z B. aus Straßburg einen Insolvenzantrag dort und hofften, bereits nach zwei Jahren schuldenfrei zu sein. Man muss wissen, dass im Elsass und in Lothringen jedenfalls damals ein anderes Insolvenzrecht als im Rest Frankreichs gegolten hat. Schnell merkten die zuständigen Stellen aber, dass die Antragsteller in Wirklichkeit gar nicht nach Frankreich gezogen waren, also nur zum Schein ein französische Adresse angaben. Und schon war es vorbei mit der schnellen Restschuldbefreiung.

Später hat sich dann England zu Mekka der Überschuldeten entwickelt. Und deshalb musste sich nun der BFH mit der Restschuldbefreiung, die einem deutschen Steuerberater in England erteilt worden war, befassen. In seiner Entscheidung vom 27.01.2016 zu VII B 119/15 hat er ausgeführt, dass diese in Deutschland nicht anzuerkennen sei. Der Steuerberater habe in England einen Wohnsitz nur zum Schein begründet. Nach Art. 26 VO 1346/2000 könne jeder Mitgliedstaat der EU die Anerkennung eines Insolvenzverfahren in einen anderen Mitgliedsstaat verweigern, wenn dies mit dem ordre public unvereinbar sei.

Samstag, 15. Oktober 2016

Katja Kipping: Sich mit Oligarchen anlegen

Unter dieser wohlfeilen Überschrift durfte sich gestern Frau Kipping in der "Frankfurter Rundschau" zum Thema Erbschaftsteuer auslassen.

Sie hält es für gerecht, dass man jeden Euro oberhalb von 10.000.000,00 EUR mit 90 % Erbschaftsteuer belastet. Wer also ein Unternehmen mit einem Wert von 25.000.000,00 EUR erbt, muss dann auf die oberen 15.000.000,00 EUR 13.500.000,00 EUR zahlen. Und auf die restlichen  10.000.000,00 EUR natürlich auch noch etwas. Das dürften nach Frau Kipping sicher weitere 3.000.000,00 EUR oder mehr sein.

Nun liegt der zu zahlende Betrag nicht auf der Bank herum, sondern ist investiert, z. B. in Maschinen und Immobilien. Der Unternehmer oder Oligarch, um mit den Worten von Frau Kipping zu sprechen, muss also seinen Laden zerschlagen, damit Frau Kipping und ihrer Genossen was zu verteilen haben. Am Ende gibt es das Unternehmen nicht mehr, was Arbeitsplätze kostet. Die dann Arbeitslosen sind auf Umverteilung angewiesen und - das ist wohl die Denke von Frau Kipping - sind schließlich geneigt, die "Die Linke" zu wählen. 

Sozialismus hat immer gut funktioniert. Das hat "Die Linke" unter ihrem früheren Namen SED bestens bewiesen. Und in Venezuela funktioniert er ja auch.

Dienstag, 11. Oktober 2016

EU-Finanzminister billigen Informationsaustausch mit Monaco

Und wieder ein Hafen weniger. Ab 2018 liefert Monaco steuerlich relevante Daten auch nach Deutschland.

Der DLF berichtet.

Kein Skandal: Trumps Steuern

Zu den politischen Ansichten von Donald Trump soll sich äußern, wer will. Ich tue es nicht.

Bemerkenswert finde ich aber, dass eine ganze Reihe von selbsternannten Experten das Deklarationsverhalten von Donald Trump skandalisieren. Das kommt ja auch gut an. Denn seine Steuern fehlen ja nach deutscher Lesart beim Bau von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Straßen. Hierzu hätte ich zunächst zu sagen, dass in Deutschland die Steuereinnahmen wie eine Ölquelle sprudeln, aber Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Straßen in einem desolaten Zustand sind. 

Was genau soll Donald Trump eigentlich falsch machen? Wenn man genau hinsieht macht er nichts falsch. Er nutzt in der Vergangenheit entstandene Verluste im Wege des Verlustvortrags, d. h. er verrechnet die ihm in der Vergangenheit entstandenen Verluste mit später erzielten Gewinnen. Und das darf man nicht nur in den USA, sondern auch .... richtig in Deutschland.

Und schon ist die Luft raus aus dem Skandal.


Sonntag, 9. Oktober 2016

Flat Tax ungerecht?

In der letzten Woche habe ich wieder einmal gelesen, dass ein Flat Tax - also ein einstufiger Einkommensteuertarif - ungerecht sei. Mit einem solchen Tarif würden Besserverdiener ungerechtfertigt geschont.

Fragt sich, wer denn schon Besserverdiener ist. Der Spitzensteuersatz von 42 % (nicht zu verwechseln mit der sog. Reichensteuer) greift nämlich schon ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882,00 EUR bei einem Alleinverdiener. Das sind nicht einmal 4.500,00 EUR im Monat. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kann man mit dem Rest mehr überleben als leben. Für eine Familie mit einem solchen Einkommen wird es trotz sinkender Steuerlast und Kindergeld eng.

Zwar zahlt der Steuerpflichtige auf die genannten 52.882,00 EUR nicht insgesamt 42 %. Indes käme er mit einer Flat Tax von z. B. 20 % zumindest ein bisschen besser weg. Und bei höheren Einkommen bleibt dann auf jeden Fall einiges mehr in den Taschen derer, die das Einkommen erzielen. Das ist nicht ungerecht, sondern richtig!

20 % von 52.882,00 EUR sind 10.576,40 EUR, während 20 % von 150.000,00 EUR 30.000,00 EUR entsprechen. Es zahlt also auch bei einer Flat Tax der, der besser verdient, mehr Steuern.






Freitag, 7. Oktober 2016

EGMR erlaubt Nutzung von Daten auf einer Steuer-CD

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern entschieden, dass die Nutzung von illegal beschafften Daten auf einer sog. Steuer-CD nicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt (Az.: 33696/11). 

In Berichten zu dieser Entscheidung wird erneut behauptet, dass die Nutzung von Steuer-CDs nach deutschem Recht unbedenklich sei. Das BVerfG habe sie erlaubt. Insoweit ist erneut darauf hinzuweisen, dass das nur sehr beschränkt richtig ist.

Es gibt auch weiterhin gute Ansatzpunkte für eine Verteidigung in Strafverfahren, die auf eine Steuer-CD gestützt werden. Leider scheut die überwiegende Zahl der Beschuldigten in solchen Fällen den Gang durch die Instanzen.


Montag, 3. Oktober 2016

(Steuer-) Berater als Gehilfen des Gesetzgebers

In der vergangenen Woche habe ich wieder einen Artikel gelesen, wonach auch in Deutschland Rechtsanwälte und Steuerberater verpflichtet werden sollen, über Gesetzeslücken, die sie im Rahmen einer Gestaltung nutzen wollen, zu berichten, damit der Gesetzgeber eingreifen kann.

Was bedeutet das? Die Antwort ist, dass der Gesetzgeber sein eigenes Unvermögen einräumt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Legislative hat sich nämlich durch ihre überbordende Regelungswut selbst ins Abseits manövriert. Statt das Übel bei der Wurzel zu packen und ein klares, übersichtliches und für den Steuerbürger nachvollziehbares Steuerrecht zu schaffen, wird nahezu jede "Reform" dazu genutzt, die Bemessungsgrundlage offen oder verdeckt zu Lasten des Bürgers zu verbreitern. Und dabei übersieht man dann das eine oder andere. Unser Steuerrecht erinnert mich stark an das Preussische Allgemeine Landrecht. Mit diesem sollte auch jeder nur erdenkliche Lebenssachverhalt geregelt werden. Hat nicht funktioniert.

Das ist aber noch nicht alles: Wenn Rechtsanwälte und Steuerberater demnächst ihre Gestaltungsempfehlungen berichten müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ermittlungsbehörden eingreifen mit der Behauptung, dass das, was das gestaltet werden soll, schon nach geltendem Recht nicht zulässig ist und zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt. 

Samstag, 1. Oktober 2016

Wenn der Tag ganz schlecht beginnt

In dieser Woche hatte ich wieder einmal das Missvergnügen einem Mandanten zu schildern, wie Steuerstrafverfahren beginnen können. Ich musste ihm nämlich erläutern, dass gerade dann, wenn größere Steuerhinterziehung von den Ermittlungsbehörden angenommen werden, das Verfahren nicht nur mit einer Durchsuchung beginnt, sondern auch auf die sog. Rückgewinnungshilfe zurückgegriffen wird.

Mit dem Durchsuchungsbeschluss werden dem Beschuldigten dann Beschlüsse vorgelegt, aus den hervorgeht, dass die Konten "dicht" sind und im Grundbuch z. B. zum Einfamilienhaus eine Sicherungshypothek eingetragen ist. Man ist dann erst einmal bewegungsunfähig - ganz ohne Haftbefehl.

Montag, 26. September 2016

Cum-Ex im Visier von Herrn Walter-Borjans

Das Thema ist zwar steuerlich "durch". Strafrechtlich ist aber noch kein Ende abzusehen. Steuerfahnder aus NRW sehen sich aktuell die Cum-Ex-Geschäfte von zwanzig großen, international tätigen Banken an, darunter die UBS, BNP Paribas und HSBC.

Ich glaube nicht, dass in den anstehenden Verfahren Unschuldsbeteuerungen weiter helfen werden. Diese dürften eher dazu führen, die Steuerfahnder weiter zu motivieren.

Freitag, 23. September 2016

Nach dem Krach ist vor dem Krach

Nun hat sich die Politik also auf neue Regeln zur Erbschaftsteuer geeinigt. Ich halte die Erbschaftsteuer für jedenfalls fragwürdig. Und den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts ist die Politik in den vergangenen zwanzig Jahren nie gerecht geworden. Da wird sich in den kommenden zehn Jahren nicht ändern.

Sonntag, 18. September 2016

Keine gute Idee: Steuerberater verteidigt sich selbst

Die Entscheidung des OLG Hamm vom 02.08.2016 zu 4 RVs 78/16 behandelt nur einen Teil des Problems, nämlich die Einlegung der Revision durch den angeklagten Steuerberater selbst. Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass das der Steuerberater das nicht kann. Aus §§ 392 AO, 107 StBerG ergebe sich nicht, dass eine vom betroffenen Steuerberater unterzeichnete Revisionsbegründungsschrift den  Anforderungen des § 345 Abs. 2 StPO genüge.

Ich bin der Meinung, dass Steuerberater sich nicht selbst gegen den gegen sie gerichteten Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder Teilnahme an einer Steuerhinterziehung verteidigen sollten. Vom Strafprozessrecht verstehen sie - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nichts. Außerdem kann eine Verurteilung die Vernichtung der Existenz des Steuerberaters bedeuten. 

Freitag, 16. September 2016

Reminder: Webinar "Ist das noch Betriebsprüfung oder schon Steuerfahndung" am 20.09.2016

Am kommenden Dienstag werde ich ein Webinar zu diesem Thema abhalten. Anhand eines Falles aus der Praxis werde ich schildern, wie es zuweilen zugeht. Und wie man reagieren sollte.


Allen meinen Lesern wünsche ich ein schönes Wochenende.

Dienstag, 13. September 2016

Mit der Stromrechnung der Steuerhinterziehung überführt

Nun, ganz so einfach ist es nicht. Aber wenn jemand behauptet, an einem bestimmten Ort nur ab und zu zu nächtigen, dann kann es durchaus sein, dass die Steuerfahndung sich die Stromrechnung für das fragliche Objekt kommen lässt. Und wenn der Abgleich der Rechnung mit den entsprechenden Statistiken ergibt, dass dort nicht nur ab und an jemand nächtigt, werden die Fahnder ihre Bemühungen um Recht und Ordnung verstärken.

Das erlebe ich gerade nicht zum ersten Mal. Dieses Mal geht es um die Behauptung in einem großzügig ausgestatteten Einfamilienhaus wohne nur eine alte Dame zur Miete. Der Stromverbrauch spricht für einen Vier-Personen-Haushalt.

Stichworte: (Negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Donnerstag, 8. September 2016

BFH hebt ignorante Entscheidung auf

Mit Urteil vom 12.07.2016 zu II R 42/14 hat der BFH eine aus meiner Sicht ignorante Entscheidung des FG Nürnberg aufgehoben. Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen hat das FG in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen. Eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Steuerpflichtigen ist nicht zulässig.

Der BFH hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sich ein FG von einer Steuerhinterziehung überzeugt sein muss, wenn es an eine solche steuerliche Folgen knüpfen will. Daher ist die aufgehobene Entscheidung für mich ignorant. 

Montag, 5. September 2016

Hinweis auf Verwertungsverbot verschlechtert die Stimmung

Das sagte ein Kollege, als ich mich über das Vorgehen der Steuerfahndung in einem sehr speziellen Fall ärgerte. Der Steuerfahndung wurden sehr detaillierte Unterlagen zu einer Vielzahl von Steuerhinterziehungen zugespielt. Ein Anfangsverdacht drängte sich geradezu auf. Es wurde aber nicht etwa ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, sondern vielmehr die Akte an die Groß- und Konzernbetriebsprüfung weitergegeben. Die prüfte fleißig alle Tatbestände. Die Schlußbesprechung fan dergestalt statt, dass bei den Gesellschafter-Geschäftsführern und im Unternehmen morgens um 07:00 Uhr mit Durchsuchungen begonnen wurde.

Wir wussten schnell, was Sache war. Ich habe dann angeführt, dass hier wegen Verstoßes gegen §§ 393 AO, 10 BpO Verwertungsverbote bestünden. Der Kollege äußerte sich wie angegeben. Ich kann nur sagen, dass die Stimmung schon dadurch ganz mies ist, wenn die Ermittlungsbehörden sich nicht an gesetzliche Vorschriften halten. Das Rechtsstaatsprinzip gilt nicht nur bei schönem Wetter!

Samstag, 3. September 2016

Finanzbeamter hinterzieht Steuern und fliegt raus!

Das ist an sich nichts neues. Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird, hat er die EDEKA-Taste gedrückt (EDEKA = Ende der Karriere).

Im vom BayVGH entschiedenen Fall, wurden Einsatzstrafen (39 Freiheitsstrafen und fünf Geldstrafen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr addiert. Der BayVGH hat entschieden, dass damit die Voraussetzungen für die Beendigung des Beamtenverhältnisses vorliegen.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Donnerstag, 1. September 2016

Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten

Mit Urteil vom 29.06.2016 zu II R 41/14 hat der BFH entschieden, dass eine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung auch dann vorliegt, wenn ein Ehegatte ein Einzelkonto oder -depot auf den anderen Ehegatten überträgt.

Der beschenkte Ehegatte trage die Beweislast dafür, dass eine Schenkung  nicht vorliege oder aber er bereits vorher zur Hälfte an dem Vermögenswert beteiligt gewesen sei.

Dienstag, 30. August 2016

Fundstück der Woche: Hohe Steuern müssen der Wirtschaft nicht schaden

Das schreibt Stefan Bach im Spiegel und bezeichnet die gegenteilige Behauptung als neoliberale Plattitüde. Mit dem Begriff "neoliberal" kann man heute ja (fast) alles diskreditieren. Neoliberale essen kleine Kinder, schubsen Omas vor die Straßenbahn und sind - selbstverständlich - Ausbeuter.

Letzteres stimmt für mich uneingeschränkt. Ich beute mich selbst aus.

Ich lasse jetzt einmal dahinstehen, ob Herr Bach oder aber die Neoliberalen im Recht sind. Ich denke aber nicht, dass eine Steuerlast, die der Wirtschaft nicht schadet, auch unbedingt aufgebürdet werden muss. Und ich behaupte, dass derjenige, der das anders sieht, glaubt, eine riesige Umverteilungsmaschine namens Staat sei legitim. 

Die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben ist in Deutschland viel zu hoch. Der Staat sollte sich auf seine Kernaufgaben beschränken und die Zwangsbeglückung der Bürger abschaffen. 


Etikettenschwindel beim Geld Verstorbener

Herr Walter-Borjans will Geld Verstorbener retten und fordert einen zentrale Datenbank für die Konten verstorbener Kunden von Kreditinstituten. Daran ist dem Grunde nach nichts auszusetzen. Nur nehme ich Herrn Walter-Borjans nicht ab, dass es ihm darum geht, dass das Geld zu den Erben kommt. Zu nachrichtenlosen Konten kommt es m. E. nur in seltenen Fällen. Und das sind die Fälle, bei denen es keine Erben gibt und also der Fiskus erbt. So wird die Forderung dann verständlicher.


Sonntag, 28. August 2016

Tauschgeschäfte statt Bargeldzahlung

Es ist schon etwas her. Aber die Begrenzung von Bargeldzahlungen oder gar die Abschaffung von Bargeld bleiben auf der Agenda der Politik. Und die Medien spielen immer wieder mit. So habe ich z. B. letzte Woche einen Beitrag im Radio gehört, in dem berichtet wurde, in Skandinavien sei die Barzahlung verpönt und vielerorts gar nicht mehr möglich.

Ich behaupte, die Abschaffung von Bargeld wird weder Steuerhinterziehung noch Geldwäsche eindämmen. Wo ein Wille, da ein Weg.

Und im Kleinen wird es darauf hinauslaufen, dass der Maler, der schwarz die Wände weißelt, nach Abschaffung des Bargelds dann eben eine paar Kästen Bier oder einen Satz Winterreifen bekommt. Das werden dann in ca. 25 Jahren auch Politiker begreifen. Es folgen dann Lebensmittelkarten, ohne die man kein Bier kaufen kann, und Verkehrskontrollen, bei denen die Quittung für den Reifenkauf geprüft wird. 

Samstag, 27. August 2016

Steuerzahlerbund unterstützt Musterverfahren gegen Verzinsung von Steuernachzahlungen

Zwar wurde erst kürzlich entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachzahlungen mit 6 % verfassungsrechtlich undenklich ist. Kläger aus NRW nehmen aber nun einen neuen Anlauf gegen diese realitätsferne Zinshöhe und zwar mit Unterstützung des Steuerzahlerbundes.

Dieses Verfahren wird beim FG Münster zu 10 K 2472/16 E geführt. Beim BFH ist ein Verfahren zu I R 77/15 anhängig. Vor dem Hintergrund des Bfh-Verfahrens kann eine sog. Zwangsruhe eines Einspruchsverfahrens beantragt werden, § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Freitag, 26. August 2016

Steuerhinterziehung durch Bildung nicht gerechtfertigter Rückstellungen

Zu diesem Thema ist in Heft 9/2016 der "Praxis Steuerstrafrecht" ein Beitrag von Berger/Teutemacher erschienen.

Im beschriebenen Fall wurden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, die nicht hätten gebildet werden dürfen. Das ist Steuerhinterziehung und wird, wie der Beitrag belegt, auch entdeckt. Diese Erfahrung mussten auch schon ein paar meiner Mandanten machen.

Mittwoch, 24. August 2016

Richtige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg

Mit Urteil vom 20.04.2016 zu 14 K 14207/15 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass "Kontrollmaterial" lediglich ein Indiz für eine Geschäftsbeziehung zu einer ausländischen Bank sei, aber eben kein Beweis. Änderungsbescheide, die aufgrund des "Kontrollmaterials" ergangen sind, wurden aufgehoben.

Wenn es sich bei dem Kontrollmaterial um die üblichen Unterlagen dubioser Herkunft handelt, dann kann ich diesem Urteil nur aus vollem Herzen zustimmen. Herr Walter-Borjans wird das anders sehen. 

Übrigens: Das "Kontrollmaterial" war das einzige, was die Finanzbehörden zur Grundlage der Änderungsbescheide gemacht haben. Insbesondere wurde keine Vermögenszuwachsrechnung erstellt, aus der man hätte entnehmen können, dass weitere Vermögenswerte neben den bekannten überhaupt möglich sind. Hier wurde nach dem Motto "Augen zu und durch" verfahren. Ein leider häufiger auftretendes Phänomen.

Montag, 22. August 2016

Empörung bei der Steuerfahndung

Es geht zwar um einen ganz konkreten Fall. Ich sage aber nicht, ums welche Steuerfahndungsstelle es geht. Nur so viel: Sie ist in NRW angesiedelt.

Mein Mandant ist ausländischer Abstammung und beherrscht die deutsche Sprache nur sehr eingeschränkt. Es überrascht also nicht, dass er Fragen der SteuFA  nicht richtig versteht und folglich missverständliche Antworten gibt. Hierauf hingewiesen entgegnet mir die Fahnderin, dass sich aus einer Notarurkunde, die sie vorliegen habe, klar ergab, dass mein Mandant die deutsche Sprache beherrsche. Der Notar habe sich davon überzeugt und auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers verzichtet. Nein, ist klar. Da muss man sich als Fahnderin keine weiteren Gedanken machen. Ales gut!

Und mit dem Hinweis, dass man dem Mandanten im Rahmen der Durchsuchung eine Erklärung zur Entbindung seines Steuerberaters von der Schweigepflicht mit der "Bitte" um Unterzeichnung unter die Nase gehalten habe ohne über die Freiwilligkeit der Unterzeichnung und die Tragweite der Erklärung zu belehren, habe ich mir nun ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung eingehandelt.

Samstag, 20. August 2016

Bundesverfassungsgericht: Schlussbesprechung ist maßgeblicher Zeitpunkt für den Lauf der Festsetzungsverjährung

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21.07.2016 zu 1 BvR 3092/15 entschieden, dass die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Der Steuerpflichtige könne auf die Schlussbesprechung verzichten und somit auf den Verjährungseintritt Einfluss nehmen. Ein solcher Verzicht war nicht erklärt worden. Daher ist nach Ansicht des BVerfG nicht auf die letzte Prüfungshandlung im Jahr 1989 abzustellen.

Im entschiedenen Fall hat die Finanzverwaltung 1980 mit einer Aussenprüfung für 1974 bis 1978 begonnen. Nach Unterbrechung wurde diese 1995 fortgesetzt und 1996 beendet. 

Unzumutbar war der Verzicht auf die Schlussbesprechung nach Ansicht des BVerfG nicht.

Zuweilen kann ich den Urteilen des BVerfG nicht folgen. 


Donnerstag, 18. August 2016

Großbritannien will Steuerberater für Steuer-Tricks bestrafen

So oder so ähnlich lauten die Überschriften von Beiträgen in den Medien, die ich gelesen habe.

Allerdings sind die Aussagen in den Beiträgen sehr dünn. Von Steuertricks, Steuervermeidung und Systemen zur Steuerflucht ist die Rede. Die Geldbußen sollen bis zu 100 % der entgangenen Steuern betragen können.

Nach meinem Rechtsverständnis sind Steuertricks und Steuervermeidung legal, weil beides nicht mit Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung gleichzusetzen ist. Es ist Aufgabe eines steuerlichen Beraters den Weg aufzuzeigen, der mit den geringsten Steuern verbunden ist. Zeigt er diesen Weg nicht auf, läuft er in die Haftungsfalle. Würden die britischen Pläne also in Deutschland umgesetzt, müsste der steuerliche Berater seinem Mandanten einen schlechten Rat erteilen, damit er nicht bestraft werden kann. Oder er lässt sich bestrafen, weil er seinen Berufspflichten nachkommt.

Ich bin aber nur ein kleiner Bauer im Weinberg des deutschen Steuerrechts und will nicht ausschließen, dass ich hier etwas ganz falsch verstehe.


Montag, 15. August 2016

Da wundert einen nichts mehr: Automatische Steuererhöhung bei fallenden Spritpreisen

Herr Gabriel, seines Zeichens Bundeswirtschaftsminister, will das. Damit will er den Bürger zum Energiesparen zwingen. Von Steuersenkung bei steigenden Spritpreisen lese ich allerdings nichts!

Was sagt uns das? Die SPD will nicht mehr regieren und näher an die 5 % - Hürde.

Und was fällt uns dazu ein? Alfred Tetzlaff, der sagte nämlich: Der Sozi ist nicht grundsätzlich dumm, er hat nur ganz viel Pech beim Nachdenken.


Sonntag, 14. August 2016

Eine Reise nach Marokko

In den vergangenen Tagen habe ich mit einer Mandantin Tanger besucht. Die Reise diente nicht dem Vergnügen, sondern der Aufarbeitung einer Geldanlage, die Gegenstand einer Selbstanzeige ist, bei einer marokkanischen Bank.

Die Geldanlage hatte zuvor auch eine Reise gemacht: Von Zürich ging es nach Singapur und von dort eben nach Tanger.

Das ist nicht das einzige, etwas exotische Mandat, das ich dieses Jahr angetragen bekommen habe. Meine Meinung, wonach das Thema Selbstanzeige mehr oder weniger der Vergangenheit angehört, muss ich revidieren. Es gibt dann doch mehr Leute, die Anlagen in den klassischen Schwarzgeldhäfen nicht nacherklärt haben, sondern vielmehr in andere, vermeintlich sichere Häfen gewechselt sind, als ich dachte. Indes müssen auch sie nun damit rechnen, dass mehr oder weniger kurzfristig auch die Behörden dieser Häfen Daten nach Deutschland übermitteln.


Samstag, 6. August 2016

Wenn man keine anderen Sorgen hat: Führerscheinentzug für Steuerhinterziehung

Der gute Herr Maas  (seines Zeichens Bundesjustizminister) hat es schon mehrfach ins Gespräch gebracht: Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung soll es künftig möglich sein, den Führerschein zu entziehen. Denn Geldstrafen hätten ja z. B. bei sehr Wohlhabenden keineWirkung.

Nun habe ich schon das eine oder andere Mal wohlhabende Mandanten. 360 Tagessätze zu 1.000,00 EUR (oder mehr) sind auch für kein Pappenstiel. Und wenn dann auch noch der Führerschein weg ist, wird es für viele eng mit dem Geldverdienen. Nicht jeder hat einen Chauffeur und eine Flugbereitschaft wie Herr Maas.

Ich hätte ein besseres Betätigungsfeld für unsere Strafrechtsreformer: Gewaltdelikte! Gewalt, wenn sie nicht gleich zum Exitus führt, richtet vielfach lebenslanges Leiden zu. Und das - da ist dann die deutsche Justiz gefordert - wird nach meinem Eindruck nicht hinreichend gewürdigt.

Herr Walter-Borjans meldet sich zurück

Unter der Überschrift "Neuer Schlag gegen Steuersünder" wird im Bonner General-Anzeiger darüber berichtet, dass anonyme Informanten den Steuerfahndern in NRW drei Datensätze mit mehr als 160000 Hinweisen zu verdächtigen Konten und Stiftungskonstruktionen in Luxemburg und der Schweiz haben kostenlos zukommen lassen. 

100000 Datensätze seien an das Bundeszentralamt für Steuern gegangen, damit sie von anderen EU-Staaten abgerufen werden könnten. Steuergerechtigkeit dürfe nicht an Ländergrenzen enden, sagt der Finanzminister von NRW dazu. Er sagt aber auch, dass noch gar nicht feststeht, was "sich am Ende als illegal herausstellt".

Ich kann nicht recht glauben, dass die Daten kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind. 

Und wenn Herr Walter-Borjans dann noch verlauten lässt, dass "es um Bedienungsanleitungen von Banken für Menschen, die in ihren Ländern keine Steuern zahlen wollen, gehe, wofür sich hochbezahlte Spezialisten immer neue Konstruktionen ausdächten, um Steuerschlupflöcher (Unterstreichung vom Verfasser) der nationalen Gesetzgebung auszunutzen", dann frage ich mich, ob er den Unterschied zwischen legaler Steuervermeidung und illegaler Steuerhinterziehung kennt. Ist ihm aber wahrscheinlich völlig egal. Er schert sich alle über einen Kamm und nennt Vermieter und Hinterzieher gerne einheitlich Betrüger. 

Freitag, 5. August 2016

Ist das noch Betriebsprüfung oder schon Steuerfahndung?

Zu diesem Thema werde ich am 20.09.2016 für die taxnews GmbH ein Webinar abhalten.

Themen werden sein:

Verzahnung von Steuerungsverfahrensrecht und Steuerstrafverfahrensrecht bei Verdacht einer Steuerstraftat 

 Pflichten des Außenprüfers bei Verdacht einer Steuerstraftat, §§ 393 AO, 10 BpO 

 Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflichten (Verwertungsverbot?) 

 Zulässigkeit von Schätzungen trotz § 393 AO 

 Außenprüfung und Korruptionsstraftaten 

 Verhältnis Außenprüfung zu Steuerfahndungsprüfung 

 Vorteile einer tatsächlichen Verständigung bei steuerstrafrechtlichem Vorwurf 

 Verhalten bei Durchsuchungen 

Anmeldungen sind auf der Seite der Taxnews GmbH möglich.

Donnerstag, 4. August 2016

Und noch ein schicker Fall des LG Stuttgart zu Selbstanzeigehonoraren

Bereits mit Urteil vom 18.04.2016 zu 27 O 382/15 hat das LG Stuttgart zu folgender Gebührenvereinbarung (Auszug aus dem Urteil) deutliche Worte gefunden:

"In dem Termin schlossen die Parteien eine schriftliche Vergütungsvereinbarung (Anlage K 2). Sie sah einen Stundensatz von 250,00 Euro vor. Weiter wurde vereinbart, dass als „Mindestgebühr“ die 30/10-Gebühr des § 30 StBVV in doppelter Höhe geschuldet wird, und der Gegenstandswert mindestens das Doppelte des gesetzlichen Mindestgegenstandswertes entspricht. Zudem war eine Auslagenpauschale in Höhe von 5 % der berechneten Gebühren vorgesehen.
Der Beklagte leistete Vorschüsse in Höhe von insgesamt 8.330,00 Euro auf die Rechnung vom 12. August 2015 (Anlage K 3) sowie die Rechnung vom 02. September 2015 (Anlage B 5), von deren Begleichung die weitere Bearbeitung abhängig gemacht worden war (Anlage B 10)."

Das Gericht hält solcherlei wegen Sittenverstoßes für nichtig nach § 138 Abs. 1 BGB.