Zum 23.08.2017 ist § 44 StGB geändert worden. Nun ist ein Fahrverbot auch bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung möglich. Ich kann mir gut vorstellen, dass vom Fahrverbot Gebrauch gemacht wird. Und ich wette, dass das bei Gutverdienern, von dem man dann auch weiss, dass sie einen Sportwagen fahren, häufiger vorkommen wird als bei Otto Normalhinterzieher.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
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Samstag, 23. September 2017
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