Sonntag, 13. Dezember 2015

Kann man die Selbstanzeige ersatzlos abschaffen?

Kleine Nachlese zum Seminar an diesem Wochenende: 

Im Rahmen des Referats zur Selbstanzeige habe ich darauf hingewiesen, dass aus der Politik immer wieder der Ruf nach der vollständigen Abschaffung der Selbstanzeige kommt. Das dürfte aber kaum möglich sein, wenn man folgendes bedenkt: Steuerhinterziehung ist sehr häufig ein Dauersachverhalt. Will ein Hinterzieher, der z. B. Schwarzeinkünfte mit einem ausländischen Depot erzielt, in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und gibt für ein Jahr nun auch die mit dem ausländischen Depot erzielten Einkünfte an, wird es zu Nachfragen seitens der Finanzverwaltung für die davoneilenden Jahre kommen. Letztlich kommt er also in die Gefahr, sich selbst belasten zu müssen. Und das kann von Verfassung wegen nicht von ihm verlangt werden. 

Schafft man die Selbstanzeige also ab, müsste der Gesetzgeber sie mehr oder weniger gleich wieder einführen, wenn er sich  verfassungskonform verhalten will.

Betrachtet man bei alledem das, was durch die beiden letzten Reformen des Selbstanzeigenrechts herausgekommen ist, stellt sich die Frage, ob nicht schon die aktuelle Fassung von § 371 AO verfassungskonform ist. 

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