Heute habe ich in meiner Eingangspost den Beschluss des 2. Senats des BVerfG vorgefunden, wonach meine Verfassungsbeschwerde in Sachen nachträgliche Werbungskosten bei Nacherklärungen nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
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Freitag, 8. April 2016
Dienstag, 7. Juli 2015
Abgeltungssteuer und nachträgliche Werbungskosten -Verfassungsbeschwerde eingelegt
Unter dieser Überschrift finden Sie in NWB 28/2015, S. 2051, meinen Beitrag zu der Frage, wie Berater die von mir eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des VIII. Senats vom 02.12.2014 zu VIII R 34/13 für ihre Einsprüche und Klagen in vergleichbaren Fällen nutzen können.
Mittwoch, 20. Mai 2015
BFH-Urteil zu Werbungskosten bei Kapitaleinkünften bis zum 31.12.2008
In einem meiner vorausgegangenen Beiträge habe ich auf einen von mir verfassten Beitrag im ErbschaftSteuerberater hingewiesen, in dem ich ausführe, dass die Entscheidung des BFH vom 02.12.2014 zu VIII R 34/13 gegen Art. 3 GG verstößt.
Die von mir eingelegte Verfassungsbeschwerde trägt das Aktenzeichen 2 BvR 878/15.
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2 BvR 878/15,
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Zweiter Senat
Mittwoch, 13. Mai 2015
Nach dem 01.01.2009 anfallende Werbungskosten bei Kapitaleinkünften bis zum 31.12.2008
Leider hat der BFH mit Urteil vom 02.12.2014 das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17.04.2013 aufgehoben und entschieden, dass ab dem 01.01.2009 angefallene Werbungskosten, die sich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, die bis zum 31.12.2008 erzielt worden sind, beziehen, dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG unterfallen.
Ich sehe darin einen Verstoß gegen Art. 3 GG. Dazu habe ich im aktuellen Heft des ErbschaftSteuerberater (Otto-Schmidt-Verlag) einen Beitrag veröffentlicht.
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