Montag, 29. April 2019

Update: Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerpflichtigen und einem Richter?

Zu diesem Post vom 31.03.2019 darf ich mitteilen, dass das OLG die sofortige Beschwerde aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen hat.


Damit ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei und den werden wir gehen, nachdem eine Rechtsprechungsrecherche ergeben hat, dass das Bundesverfassungsgericht sich a) mit Fällen der Besorgnis der Befangenheit schon mehrfach beschäftigt hat und b) auch mehrfach schon im Sinne des Beschwerdeführers entschieden hat.






Sonntag, 21. April 2019

Vorträge beim Kölner und beim Freiburger Anwaltverein

Nach bisherigen Planungen werde ich am 10.10.2019 (Köln) und am 21.11.2019 (Freiburg) zu Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern vortragen. Im Rahmen des Vortrags werde ich - auch - aufzeigen, wie schnell man nach der Rechtsprechung zum sog. faktischen Geschäftsführer wird.

Dienstag, 16. April 2019

Neulich bei der kleinen Strafkammer

Es gibt Fälle, die kann man sich nicht ausdenken. Ein Kollege - erfahrener Steuerstrafrechtler - versucht dem Vorsitzenden zu vermitteln, dass die Kammer nicht nur den Sachverhalt ermitteln müsse, sondern auch anhand der maßgeblichen Normen des Steuerrechts ermitteln müsse, ob und ggfls. in welcher Höhe eine Steuerverkürzung eingetreten sei. Damit hat der Kollege absolut recht, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des BGH ergibt.

Was macht der Vorsitzende? Vernimmt die anwesende Dame von der Strafsachenstelle als Sachverständige! Und ich dachte immer "iura novit curia" oder auch "das Gericht kenn t das Recht".

Donnerstag, 11. April 2019

Cum Ex, die nächste Nachricht

Es gab am Dienstag eine Razzia, über die Spiegel online berichtet. Näheres finden Sie hier:


Immerhn findet sich am Ende des Texts ein Hinweis darauf, dass die Zulässigkeit der Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich nicht geklärt ist. Immerhin!

Freitag, 5. April 2019

Erste Anklage im Cum-Ex-Skandal

Das ist die Überschrift eines Beitrags im Wirtschaftsteil des Bonner General-Anzeigers vom 4. April 2019. Im Text geht es dann munter weiter mit der Aussage, die Cum-Ex-Geschäfte würden schon heute als größter organisierter Steuerbetrug gelten und - Achtung - sie seien schändlich. Zitiert wird auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, die von Steuerraub spricht. In etwa gleichlautende Berichte finden sich auch in anderen Presseerzeugnissen.

Im Zusammenhang mit Steuern wird ja gern von Betrug und Raub gesprochen. Dahinter steht das - aus meiner Sicht - verquere Denken, dass derjenige, der Steuern nicht zahlt, dem Staat und der Allgemeinheit etwas wegnimmt. Nein, tut er nicht. Es ist sein Geld. Auf einem anderen Blatt steht, ob und ggfls. wieviel er davon an den Staat abführen muss. 

Wenn die Medien im Zusammenhang mit Steuern von Betrug, Raub und Skandal sprechen, differenzieren sie in der Regel  nicht zwischen legaler Steuervermeidung und strafbarer Steuerhinterziehung. Beides ist böse! Und das ist der Zeitgeist.

Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften gehen sie aber noch weiter: Sie übernehmen ohne jede sachliche Überprüfung, was ihnen von den Ermittlungsbehörden und Politikern eigeflüstert wird. Nirgends habe ich bislang z. B. etwas über die Abwicklung von Wertpapiergeschäften gelesen. Damit müsste man sich aber auseinandersetzen, wenn man die Behauptungen der Behörden überprüfen wollte.  

So geht Medienberichterstattung. Nicht.