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Sonntag, 30. Juni 2019

Stichtag 1. Juli 2019 - Auswertung der Daten aus dem automatischen Informationsaustausch

Ab morgen wird - so wörtlich die Welt am Sonntag - ein gewaltiger Datenschatz gehoben. Es geht um die Finanzdaten, die dem Bundeszentralamt für Steuern in den letzten Jahren im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zu Auslandsanlagen von in Deutschland Steuerpflichtigen in den vergangenen Jahren (seit 2014) erhalten hat.

Bislang konnten diese Daten nicht ausgewertet werden, weil die dafür erforderliche Software nicht zur Verfügung stand. Das ist nun anders.

Der in dem Artikel zitierte Kollege, Herr Weber-Blank aus Hannover, weist zutreffend darauf hin, dass Betroffene nicht unüberlegt reagieren dürfen. Falsch sei es, "direkt zum Telefonhörer zu greifen und das Finanzamt anzurufen und alles einzuräumen." Das ist völlig richtig und zwar ganz unabhängig davon , ob man schon Post erhalten hat oder nicht. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nämlich an viele Voraussetzungen geknüpft. Und die kann man mit einem Anruf beim Finanzamt ganz sicher nicht erfüllen.

Bleibt anzufügen, dass z. B. in Rheinland-Pfalz die Behörden so vorgehen wollen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch noch nach dem ersten Anschreiben der Finanzverwaltung möglich sein soll. Ob man bis zu diesem Schreiben warten sollte oder aber auf diese Ankündigung vertrauen darf, steht auf einem anderen Blatt. 


Montag, 21. Mai 2018

Die Unerschrocknenen und der automatische Informationsaustausch

Es gibt Leute, die kann nichts erschrecken. Solche habe bestimmt nicht nur ich in den letzten Wochen kennengelernt.

Von der Bank in der Schweiz kommen immer wieder Briefe. Es geht um die Saldierung der Geschäftsbeziehung verbunden mit dem Hinweis auf den anstehenden automatischen Informationsaustausch. Irgendwann sucht man dann einen Anwalt oder Steuerberater auf und erzählt dem allenfalls die halbe Wahrheit. Hinweise auf das Vollständigkeitsgebot und die mit einer wirksamen Selbstanzeige verbundene Straffreiheit werden allenfalls widerwillig zur Kenntnis genommen. 

Was erwarten diese Leute? Das Problem wegzaubern könne wir nicht. Und ja, eine Selbstanzeige ist aufwändig und kostet daher Geld. Das Honorar wird daher gerne intensiv diskutiert. Das eigentliche Problem - siehe oben - wird ja völlig überschätzt.

Donnerstag, 21. Januar 2016

Warum ist in vielen Erträgnisaufstellungen nicht drin, was drauf steht?

Die wohl meisten Kunden Schweizer Banken haben ihre Depots nachdeklariert. In Luxemburg und auch in Österreich liegt aber nach meiner Einschätzung noch viel schwarzes Geld. Wer dort sein Schwarzgeld liegen hat, wird handeln müssen, weil der automatische Informationsaustausch kommt.

Wir bei PMPG* haben seit jeher jede Erträgnisaufstellung einer ausländischen Bank sehr kritisch hinterfragt und viele Fehler festgestellt. Immer wieder war nicht drin, was drauf stand. Hätten wir die Fehler nicht korrigiert, wäre die Selbstanzeige wirkungslos gewesen.

Bei Luxemburger Banken stellen wir noch viel öfter fest, dass Erträgnisaufstellungen falsch oder unvollständig sind. Manche Banken stellen erst gar keine zur Verfügung und verweisen auf einen externen Dienstleister, der je angefangene Stunde ein Mehrfaches eines deutschen Steuerberaters berechnet.

Wer rechtzeitig Selbstanzeige erstatten will, muss jetzt ran an den Speck.

Sonntag, 10. Januar 2016

Ist die Selbstanzeige von Bankkunden Geschichte?

Zwei ganz aktuelle Fälle zeigen mir, dass das nicht der Fall ist. 

In dem einen Fall hat die Mandantin zwei Lebensversicherungen in Luxemburg und meint, damit einstweilen in Sicherheit zu sein. Ist sie nicht. Ab 2017 werden die Rückkaufswerte nach Deutschland gemeldet.

Im anderen Fall wurde das Konto in Luxemburg aufgelöst und das Guthaben nach Übersee übertragen. Mit dem dort geparkten Geld wurde eine Prepaid-Kreditkarte gespeist, die dann von mehreren Personen genutzt wurde. Ermittlungen wegen Geldwäsche in einem EU - Land sind die Folge.


Mittwoch, 18. November 2015

Bundestag hat automatischen Informationsaustausch beschlossen

Es ist zwar schon ein paar Tage her, soll aber auch hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden:

Der Bundestag hat am 12.11.2015 den Weg frei gemacht für den automatischen Informationsaustausch mit anderen Ländern in Bezug auf steuerlich relevante Daten bzw. Finanzdaten.

In den Medien wird getitelt, dass damit das Bankgeheimnis abgeschafft worden sei. Dazu ist aus meiner Sicht zu sagen, dass es in Deutschland ein echtes Bankgeheimnis nie gegeben hat und z. B. Liechtenstein mit Deutschland schon vor Jahren - nämlich 2009 - ein Abkommen geschlossen hat, das das Bankgeheimnis im Verhältnis zu Deutschland abgeschafft hat.