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Dienstag, 13. Februar 2018

Schlechte Nachrichten für Gastronomie-Betriebe

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Gastronomie-Fall entschieden, dass im Rahmen einer Außenprüfung Belege aus einem Folgejahr im Rahmen eines sog. internen Betriebsvergleichs herangezogen werden dürfen.

Konkret ging es um zwei sog. Z-Bons aus Folgejahren.

Die Revision wurde zugelassen.

Az.: 13 K 3812/15, Urteil vom 24.11.2107

Freitag, 14. April 2017

Betriebsprüfung in der Gastronomie - irgendwas ist immer

Unter dieser Überschrift habe ich im AO-Steuerberater 4/2017 ein paar aus meiner Sicht wichtige  Aspekte einer Betriebsprüfung in der Gastronomie erläutert.

Dienstag, 15. März 2016

Beihilfe durch Steuerberater - Ein Beispiel

Das Thema der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Steuerberater habe ich schon mehrfach in diesem Blog angesprochen.

Folgendes wurde mir kürzlich von einem Kollegen berichtet, der eine Aussenprüfung bei einem Gastronomen begleitet hat: Der Gastronom betreibt eine größere Gaststätte mit mehreren Kassen. Es fehlt die Verfahrensdokumentation. Der Steuerberater kennt keine Grenzen bei seiner Tätigkeit und veranlasst einen Mitarbeiter, anhand von Vorlagen aus dem Internet und Einbeziehung eines EDV - Fachmanns eine solche im Nachhinein zu erstellen.

§ 370 AO? Steuerhinterziehung? Alles Blödsinn sagt der Berater. Seine Aufgabe sei es, dem Mandanten zu helfen. 

Ob er das auch noch so sieht, wenn er die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mitgeteilt bekommt. Eines muss er sich vor Augen halten. Wer solcherlei von seinen Mitarbeitern verlangt, muss damit rechnen, dass diese ihn irgendwann einmal verpfeifen. Die nächste Gehaltsrunde jedenfalls dürfte für den Berater schwierig werden.

Donnerstag, 4. Juni 2015

Zuschätzung wegen unzureichender Kassenaufzeichungen

Das Finanzgericht Münster ist wieder einmal recht deutlich geworden: In bargeldintensiven Betrieben, wie z.B. Gastronomiebetrieben, können bereits nicht ordnungsgemäße Kassenaufzeichnungen den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen aufgezeichnet und verbucht worden sind.

Das haben die Richter des 8. Senats des Finanzgericht Münster Anfang des Jahres in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung entschieden. Im Streitfall geht es um ein italienisches Restaurant. Im Streitfall stellten sich erhebliche Mängel der Kassenführung heraus. U.a. waren einzelne Berichte, die mit der Kasse ausgedruckt werden konnten, vernichtet worden. 

Daher blieb der Antrag auf Aussetzung von geänderten Gewerbesteuermessbescheiden, die auf Schätzungen nach § 162 AO beruhen, weitestgehend erfolglos.

Bargeldintensive Betriebe stehen schon länger im Fokus der Finanzverwaltung. Sozusagen betreten Prüfer mit dem Wort "Zuschätzung" auf den Lippen den Ort der Prüfung. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese Zuschätzungen für den Betriebsinhaber sehr oft den Verlust der wirtschaftlichen Existenz bedeuten und von den Finanzgerichten nur im Ausnahmefall nicht akzeptiert werden.