Mittwoch, 15. November 2017

Steuerstrafrecht: Materielles Recht - prozessuale Besonderheiten - Verteidigung

Nachdem ich am vergangenen Freitag mein Seminar "Steuerstrafrecht - Aktuelles und Basics" in Aachen durchgeführt habe, steht nun kommende Woche wieder 



"Steuerstrafrecht: Materielles Recht - prozessuale
Besonderheiten - Verteidigung"


bei der DeutschenAnwaltAkademie an. Dieses Seminar führe ich seit 2010 mit meinem sehr geschätzten Kollegen Dr. Hilmar Erb, München durch. Diesmal tagen wir in Hamburg. Es sind noch Plätze frei.

Weiteres finden Sie hier:



Donnerstag, 9. November 2017

Ein Interview beim DLF

Manche haben es ja schon mitbekommen. Ich habe dem Deutschlandfunk gestern ein Interview zu den Paradise Papers gegeben. Was ich gesagt habe, findet man hier:

Mittwoch, 8. November 2017

Herr Fahrenschon und die Abgabenordnung

Herr Fahrenschon war Finanzminister in Bayern. Er war also oberster Dienstherr aller Finanzbeamten im Freistaat Bayern. Finanzbeamte werden umfassend geschult. Das gilt auch für die Abgabenordnung. Leider galt das offensichtlich nicht für den Herrn Minister a. D. denn sonst würde der § 370 Abs. 4 Satz 1 AO kennen. Zu spät ist zu spät und strafbar!

Dienstag, 7. November 2017

Wenn die Bild-Zeitung berichtet ...

Da war ein Kenner der §§ 370 ff. AO am Werk (wörtliches Zitat aus einem Bericht auf Bild.de):

Grundsätzlich gilt: Je höher der hinterzogene Betrag, desto höher die Strafe. 2015 wurden die Gesetze verschärft: Oberhalb von 25 000 Euro gibt es keine Straffreiheit mehr! Ab einer Summe von 50 000 Euro droht Gefängnis, ab 100 000 Euro bis zu zehn Jahre Haft.

Montag, 6. November 2017

Ich bin dann noch nicht weg - Heiko Maas meldet sich aus der Versenkung

n-tv.de  berichtet, dass sich der zukünftige Ex-Justizminister aus der Versenkung gemeldet und und zwar im Zusammenhang mit den Paradise Papers. 

Herr Maas meint, Unternehmen profitierten enorm vom europäischen Wirtschaftsraum und müssten daher auch einen höheren Beitrag für das Gemeinwesen zahlen. Klar, die Unternehmen schaffen ja auch keine Arbeitsplätze und so. Da können die dem Wirtschaftsmotor Politik ruhig ein bisschen mehr Tribut zahlen. (Ironiemodus off)

Paradise Papers: Nichts genaues weiß man nicht

Das Rauschen im Blätterwald ist laut. U. a. ist von Steuervermeidung die Rede. Die ist nicht strafbar, wie der Bonner General-Anzeiger in einem heute erschienen Artikel ausführt.

Genannt wird der Name Engelhorn. Die Töchter des Hauses sollen nach Ansicht von Leuten, die die Paradise Papers ausgewertet haben, viel mehr Steuern hinterzogen haben als bisher bekannt. Ob aber auf diese Erkenntnis weitere Schritte der Finanzverwaltung und insbesondere der Ermittlungsbehörden gegründet werden können, erscheint mir zumindest fraglich. Jedenfalls ein Ermittlungsverfahren kann man nicht so einfach wieder aufnehmen. In einem Rechtsstaat gibt es nämlich einen Strafklageverbrauch. 

Sonntag, 5. November 2017

Nichts Neues: Paradise Papers

Die Medien berichten auf Hochtouren. Alles was berichtet wird ist aber nicht neu. Panama ist eben nicht das Ende der Fahnenstange. Es geht immer weiter. Vermögende werden stets einen Ausweg aus der Besteuerung in ihrem Heimatland suchen. Das ist Tagesgeschäft und nur selten ein Skandal.