Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, bundesweit tätig, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Steuerstreit, Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch, Klage, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht
Freitag, 20. Dezember 2024
Samstag, 23. November 2024
Keine Nutzung des beA für die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Ein Versehen des Gesetzgebers?
Die Aufregung war groß im Sommer 2024. Uns Anwälten sollte untersagt werden, das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) für unsere Korrespondenz mit der Finanzverwaltung zu nutzen. Das wäre auf Seiten der Finanzverwaltung zu aufwändig. ELSTER sei das Maß der Dinge. Ist es nicht, weil für anwaltliche Korrespondenz absolut untauglich.
Nach großem Protest wurde das Vorhaben (zunächst) abgesagt.
Und dann kam der Herbst. Plötzlich war das Vorhaben Bestandteil der Beschlussvorlage des Finanzausschusses, dessen Vorsitzender ein Herr von der FDP ist. Sei ein Versehen. Werde man später noch reparieren. Die Beschlussvorlage wurde vom Bundestag angenommen. Gegenwehr? Keine! Von niemand. Jedenfalls habe ich dergleichen nicht vernommen.
Gestern nun passierte diese Unveschämtheit auch den Bundesrat. Das "beA-Verbot" kommt also.
Wenn die Neuregelung ein Versehen war, sollten wir Anwälte am 23.02.2025 dafür sorgen, dass die überforderten Abgeordneten, insbesondere die von der FDP, kein neues Mandat bekommen. Denn nicht nur der Herr Vorsitzende des Finanzausschusses, sondern auch alle anderen FDP-MdB haben mitgemacht. Einer davon war mal Finanzminister und ein weiterer Justizminister.
Es ist aber kein Versehen. Da bin ich mir sicher. Es handelt sich um den perfiden Versuch, nicht nur uns Anwälten das Leben schwer zu machen, weil die Finanzverwaltung das so will. Darüber hinaus will man den Rechtsschutz gegen vielfach rechtswidrige Maßnahmen der Finanz-verwaltung erschweren. Darum geht es vor allem.
Rechtsstaat war gestern! Und gestern ist nach meiner Erfahrung sowieso schon länger her. Pardon my french.
Bleibt zu erwähnen, dass die FDP-Abgeordnete für den Rehin-Sieg-Kreis, mich bei LinkedIn blockiert hat, weil ich sie in meinen dortigen Beiträgen direkt angesprochen habe.
Donnerstag, 30. Mai 2024
Finanzamt und beA: Eine Reise ins digitale Absurdistan
Unter dieser Überschrift kommentiert der sehr geschätzte Kollege Dr. Markus Wollweber Pläne, § 87a AO zu ändern.
Den Beitrag findet man hier.
Ich habe mir überlegt, welche Pläne das BMF noch verfolgen könnte. Hier ein paar Beispiele:
1.
Einspruchsschriften von Rechtsanwälten und Steuerberatern sind ab dem 01.07.2025 postalisch auf selbstgeschöpftem Büttenpapier mit Wasserzeichen auf dem Postweg einzureichen.
2.
Ab dem 01.01.2026 sind Einspruchschriften dann zusätzlich notariell zu beurkunden.
3.
Ab dem 01.01.2027: Die Einspruchfrist wird auf drei Tage, nicht Werktage verkürzt. Der Zugang von Bescheiden ist stets der Freitag nach dem Bescheidsdatum. Das ist eine unwiderlegliche Vermutung.
In der Bundesregierung sind Minister der FDP vertreten, darunter der Finanzminister. Weiß der eigentlich, was seine Leute machen?
Absurdistan ist für die Pläne eine sehr freundliche Umschreibung.