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Freitag, 17. Juni 2016

AEAO zu § 153 AO

Mit BMF-Schreiben vom 23.05.2016 ist der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) im Hinblick auf § 153 AO ergänzt worden.

Hervorzuheben ist, dass - wie schon im Entwurf vorgesehen - ein innerbetriebliches Kontrollsystem im Sinne von Compliance-System ein Indiz darstellen kann, das gegen das Vorliegen von Vorsatz und/oder Liechtfertigkeit sprechen kann.

Sonntag, 16. August 2015

BMF veröffentlicht Entwurf zur Änderung des AEAO zu § 153 AO

Nachdem ein BMF-Schreiben zur Abgrenzung des § 153 AO zu §§ 371, 378 Abs. 3 AO vor einigen Monaten angekündigt worden ist, liegt nun der Entwurf einer Änderung des AEAO zu § 153 AO vor, der diese Funktion haben soll.

Meines Erachtens beinhaltet er Selbstverständlichkeiten und Altbekanntes, aber auch viele Unklarheiten. Nachbesserung ist nötig.

Allerdings verdient Ziff. 2.6 Beachtung. Hiernach kann das Vorhandensein eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (im Sinne von Tax Compliance) ein Indiz darstellen, dass gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sprechen kann.