Montag, 29. Juni 2015

Sind Kassenmanipulationen bald Geschichte?

Der Bonner General-Anzeiger berichtet heute, dass Bund und Länder sich darauf geeinigt haben, dass sämtliche Registrierkassen in manipulationsanfälligen Branchen so umgerüstet werden, dass Steuerhinterziehung und Sozialbetrug nicht mehr möglich sind. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle dazu noch im Herbst eine Lösung dazu vorstellen. Ein Gesetzentwurf könnte Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Aus europarechtlichen Gründen soll aber nicht nur das sog. Insika-System vorgesehen werden, sondern auch eine andere technische Lösung möglich sein.

Ich bin mir fast sicher, dass es über kurz oder lang auch möglich sein wird, die neuen Systeme zu überlisten.

Sonntag, 28. Juni 2015

Hamburger Elbphilharmonie kostet statt 77 Mio. rund 789 Mio. und keiner ist schuld!

Da liest man an einem Sonntagnachmittag die "Bunte", damit man über die wirklich wichtigen Dinge des Lebens informiert ist - und traut seinen Augen nicht: Die Elbphilharmonie - das weiß jeder - wird mehr als zehn Mal so teuer wie geplant.

Das hat aber für die Verantwortlichen keine (!) Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Vorermittlungen eingestellt. 

I am not amused!

Dauerbrenner § 166 AO

Immer wieder werden Einwendungen von Geschäftsführern einer insolventen GmbH unter Hinweis auf § 166 AO zurückgewiesen. Nach dieser Vorschrift muss derjenige, der in der Lage war, den gegen einen Steuerpflichtigen ergangenen (an sich bestandskräftigen) Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten, die Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen.

Der BFH hat nun am 22.04.2015 entschieden, dass das nicht für einen Geschäftsführer gilt, der namens der GmbH die Änderung eines Steuerbescheids beantragt, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, solange der Vorbehalt wirksam ist.

Mittwoch, 24. Juni 2015

Falciani und der Bankenskandal

Das ist der Titel der Dokumentation, die gestern auf ARTE lief.

Nein, ich rede Steuerhinterziehung nicht das Wort. Aber die selbstgefällige Art mit der Peer Steinbrück und auch Norbert Walter-Borjans über das Bankgeheimnis und den Datenschutz in der Schweiz sprechen löst bei mir Übelkeit und Wut aus. 

Hinzu kommt die Darstellung des gescheiterten Abkommens durch die beiden Herren. Kein Wort darüber, dass ein solches Abkommen mit Österreich und Großbritannien geschlossen worden ist - beides Länder von denen ich nicht sagen kann, dass deren Politiker dümmer sind, als unsere. Und natürlich auch kein Wort darüber, dass die Beträge, die nach diesem Abkommen zu zahlen gewesen wären, vielfach höher gewesen wären, als bei einer Selbstanzeige. 

Wichtig ist und war beiden nur eines: Man will alles über den Bürger - im Sinne von potentieller Steuerstraftäter -  wissen! Das erleichtert den Griff in seine Tasche.

Montag, 22. Juni 2015

Und noch etwas zum Thema Uli Hoeneß

"Der Erpresser sollte länger in Haft als der Steuersünder - das findet der Bundesgerichtshof nicht in Ordnung. Der Prozess gegen den Mann, der Uli Hoeneß einen "unruhigen Haftverlauf" androhte, muss laut "BamS" neu verhandelt werden."

Das findet sich unter dem 21.06.2015 auf Spiegel Online. Jede Wette, dass der BGH keinen Vergleich zwischen der Strafe für Uli Hoeneß und derjenigen für seinen Erpresser gezogen hat. Im weiteren Text wird das auch nicht behauptet. Also, lieber Spiegel, blöde Überschrift. 

ZDF zeigt im Spätsommer ein Doku-Drama zu Uli Hoeneß

Um die Person von Uli Hoeneß ist es in letzter Zeit etwas ruhiger geworden. Im kommenden Frühjahr wird er voraussichtlich die Haft hinter sich lassen.

Das ZDF wird im Spätsommer ein Doku-Drama zeigen, in dem es nicht nur, aber auch um seinen Prozess geht. 

Großer Senat entscheidet über Rechtmäßigkeit des Sanierungserlasses

Der X. Senat des BFH fragt den Großen Senat des BFH, ob der sog. Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Hintergrund ist ein vom Sächsischen Finanzgericht abgelehnter Erlass einer Steuerforderung.

Donnerstag, 18. Juni 2015

EU will Steuerschlupflöcher schließen - eine Realsatire

Heute berichtet der Bonner General-Anzeiger über Pläne für eine einheitliche Bemessungsgrundlage und die Aussage des Kommission-Vizepräsidenten, dass alle Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern dort zahlen sollen, wo ihre wirtschaftlichen Aktivitäten tatsächlich stattfinden und Gewinne erwirtschaftet werden. 

Da freut sich der einfache Steuerbürger nach den ersten Zeilen - und wird wenig später schwer enttäuscht. Ein im Zusammenhang mit den LuxLeaks einegsetztes Sondergremium stößt allerorten auf Gegenwind. Weder Unternehmen noch Regierungen wollen mit ihm zusammenarbeiten. Und das ist von der Spitze der Kommission so gewünscht. Nicht umsonst initiiert sie einen neuen Richtlinienentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Kritische Journalisten, die über die Steuerpraktiken von Konzernen berichten, sollen nach Aussage eines Mitglieds des Rechtsausschusses des EU-Parlaments mundtot gemacht werden. Gegen den französische Journalist Eduoard Perrin, der zusammen mit Kollegen die LuxLeaks-Enthüllungen veröffentlicht hat, wird ermittelt. Ihm droht eine Gefängnisstrafe.


Dienstag, 16. Juni 2015

Bundestagung der Steuerfahndungsreferenten

Vom 09.06.2015 bis zum 11.06.2015 haben sich die Steuerfahndungsreferenten der Oberfinanzdirektionen mit Fahndungsspezialisten aus dem Ausland in Freiburg getroffen zum Erfahrungsaustausch getroffen. Ziel war die Verstärkung der Zusammenarbeit.

Quelle: Haufe.de/steuern

Montag, 15. Juni 2015

Soll das Bargeld abgeschafft werden?

Ich habe mir lange überlegt, ob ich zu diesem Thema etwas schreiben soll. Nein, ich soll nicht nur, ich muss!

Es mag ja sein, dass mafiöse Strukturen, Steuerhinterzieher, korrupte Mitarbeiter und Beamte nach dem Motto "Nur bares ist wahres!". Aber die Mehrheit der Bürger ist nicht kriminell und schon gar nicht terroristisch und bedarf bei der Erledigung ihrer Geschäfte keiner Totalüberwachung. Daher bin ich gegen die Abschaffung des Bargelds und auch gegen eine Vorratsdatenspeicherung. 


Bargeldtransport über die Grenze

Nach einem verlängerten Wochenende melde ich mich mit einem Thema zurück, dass mich in den vergangenen Monaten gleich in zwei Fällen beschäftigt hat.

Der erste Fall betrifft einen deutschen Mandanten, der meinte, er könne den Behörden ein Schnippchen schlagen, wenn er mit seinem soeben in Basel bei der Bank abgeholten Geld nicht gleich nach Deutschland fährt, sondern den Umweg über Frankreich nimmt. Nun kontrolliert auch der französische Zoll die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Verbringen von Bargeld über Landesgrenzen. Das hat dazu geführt, dass meinem Mandanten vom französischen Zoll von seinen 78.000,00 EUR 7.800,00 EUR abgeknöpft wurden, weil er gegen die Meldepflichten zu mitgeführten Bargeldbeträgen verstoßen hat.

Auf die schlechte Idee mit dem Umweg ist auch ein französischer Mandant gekommen, der meinte, nicht gleich von der Schweiz nach Frankreich zu fahren, sondern einen Abstecher nach Deutschland machen zu müssen. Auch er hatte Pech. Von seinen 60.000,00 EUR wurden am Ende fast 25 % als Bußgeld festgesetzt.

Donnerstag, 11. Juni 2015

Cum-Ex-Geschäfte und kein Ende

Die Durchsuchung der Deutschen Bank in Frankfurt/Main betraf die Deutsche Bank nicht selber, sondern einen Rechtsanwalt, der in Cum-Ex-Geschäfte involviert war, und frühere Mitarbeiter der Deutschen Bank, die nach ihrem Ausscheiden solche Geschäfte getätigt haben. 

Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden sind diese als Steuerhinterziehung strafbar.  Da die Beteiligten haben eine Lücke im Gesetz genutzt haben, die später geschlossen wurde, darf das mit guten Gründen bezweifelt werden.

Mittwoch, 10. Juni 2015

Falscher Bescheid nach Selbstanzeige

Fälle gibt es, die gibt es gar nicht.

Wir geben für einen Mandanten für mehrere Jahre eine Selbstanzeige ab. Für ein Jahr setzt das Finanzamt aber die zusätzlichen Einkünfte nicht an, so dass der Änderungsbescheid (auch) insoweit falsch ist.

Was tun? Mit Blick auf die Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 und Abs. 3 AO, wozu eben auch die Nachzahlung der Steuern gehört, werden wir das Finanzamt auf seinen Fehler hinweisen müssen.

Dienstag, 9. Juni 2015

Wenn der Berater bei einer Durchsuchung Unterlagen freiwillig herausgibt

Die Überschrift dieses Posts habe ich bewusst neutral formuliert, wenngleich die Zahl der Steuerberater, die Unterlagen eines Mandanten im Rahmen einer Durchsuchung freiwillig herausgeben, weitaus höher ist, als die der Rechtsanwälte, die das tun.

Nach § 97 Abs. 1 StPO sind viele Unterlagen, die ein Berater zu einem Mandanten in seinen Akten abgelegt hat, beschlagnahmefrei. Dazu gehören u.a. die Korrespondenz mit dem Mandanten, Strategiepapiere, Aktenvermerke und Besprechungsprotokolle. 

Leider erlebe ich es immer wieder und so auch in einem aktuellen Fall, dass ein Berater solche Unterlagen im Rahmen einer Durchsuchung freiwillig herausgibt. Wenn er das nicht mit dem Mandanten abgestimmt hat, verzichtet er auf das Beschlagnahme- und Verwertungsverbot trotzdem wirksam, macht sich aber nach § 203 Abs. 1 StGB wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar.

Gerechtfertigt wird die freiwillige Herausgabe vielfach damit, dass die Ermittler die Unterlagen ja sowieso gefunden und mitgenommen hätten. Man habe den unangenehmen Besuch lediglich verkürzen wollen. Das kann man als Berater aber legal erreichen: Man zeigt den Ermittlern den Standort der gesuchten Unterlagen und verweigert die freiwillige Herausgabe. Wenn sie dann (trotzdem) mitgenommen werden, kann dagegen später Rechtsbehelf eingelegt werden. 

Montag, 8. Juni 2015

Finanzverwaltung will Steuererklärungen künftig von Computern bearbeiten lassen

In meiner Morgenlektüre bin ich auf einen Beitrag gestoßen, in dem berichtet wird, dass in der Finanzverwaltung Mitarbeiter fehlen und  sich dieser Zustand in der näheren Zukunft noch verschlimmern wird. Daher plant man, Steuererklärungen von Computern bearbeiten zu lassen. Und auf die Vorlage von Belegen soll auch verzichtet werden.

Schon stelle ich mir vor, dass auch die Strafsachenstellenmitarbeiter durch Computer ersetzt werden und in der Steuerfahndung vielleicht Roboter eingesetzt werden. 

Aber ganz so wird es wohl nicht kommen. Denn die Computer werden Alarm schlagen, wenn Angaben nicht plausibel sind. Dann muss wieder ein Mensch ran.

Ich hätte so gerne einmal mit einem Computer über die zutreffende Sanktion für eine Steuerhinterziehung diskutiert. 

Sonntag, 7. Juni 2015

Die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und ihre Folgen (reloaded)

In meinen beiden letzten Posts habe ich darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Auswirkungen auf die berufliche Zukunft des Steuerhinterzieher haben kann, weil man ihn z.B. nicht mehr als zuverlässig im Sinne des Gewerberechts ansieht.

Meine Posts haben zu der Bitte Anlass gegeben, das Thema Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung etwas ausführlicher darzustellen. Man könnte dazu ein ganzes Buch schreiben. Hier möchte ich auf folgendes hinweisen:

Auch Beamte, Richter und Staatsanwälte begehen hier und da Steuerhinterziehung. Und das kann für sie das vollständige beruflich Aus bedeuten und zwar ebenso wie für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die meinen, sie müssten Steuern hinterziehen. Das gilt zwar nicht für jede Bagatelle, aber auch unterhalb der Entziehung der Zulassung oder Entfernung aus dem Dienst gibt es sehr unangenehme Sanktionen.

Und Jäger sollten bedenken, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit 60 Tagessätzen und mehr zum Verlust der Waffenbesitzkarte führt. 60 Tagessätze sind im "Nullkommanix" erreicht.

Auch Ärzte und Piloten sollten aufpassen. 

Samstag, 6. Juni 2015

Private Steuerstraftaten begründen Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens

Passend zu meinem Beitrag von gestern hier der Leitsatz einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20.01.2015 zu 4 L 386.14:

Eine private Steuerstraftat des Geschäftsführers begründet Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens, die dem Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegenstehen.



Freitag, 5. Juni 2015

Steuerschulden können Gewerbeuntersagung zur Folge haben

Steuerschulden sind lästig, weil die Erhebungsstellen der Finanzämter alles tun, um sie beizutreiben.


Aber nicht nur aus den Reihen der Finanzverwaltung droht bei Steuerschulden Ärger. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2015 zu 4 B 1480/14. Nach Auffassung des OVG rechtfertigen Steuerrückstände die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, wenn sie nach ihrer absoluten Höhe als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung von Gewicht sind. Außerdem sei die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, von Bedeutung. 

Donnerstag, 4. Juni 2015

Zuschätzung wegen unzureichender Kassenaufzeichungen

Das Finanzgericht Münster ist wieder einmal recht deutlich geworden: In bargeldintensiven Betrieben, wie z.B. Gastronomiebetrieben, können bereits nicht ordnungsgemäße Kassenaufzeichnungen den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen aufgezeichnet und verbucht worden sind.

Das haben die Richter des 8. Senats des Finanzgericht Münster Anfang des Jahres in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung entschieden. Im Streitfall geht es um ein italienisches Restaurant. Im Streitfall stellten sich erhebliche Mängel der Kassenführung heraus. U.a. waren einzelne Berichte, die mit der Kasse ausgedruckt werden konnten, vernichtet worden. 

Daher blieb der Antrag auf Aussetzung von geänderten Gewerbesteuermessbescheiden, die auf Schätzungen nach § 162 AO beruhen, weitestgehend erfolglos.

Bargeldintensive Betriebe stehen schon länger im Fokus der Finanzverwaltung. Sozusagen betreten Prüfer mit dem Wort "Zuschätzung" auf den Lippen den Ort der Prüfung. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese Zuschätzungen für den Betriebsinhaber sehr oft den Verlust der wirtschaftlichen Existenz bedeuten und von den Finanzgerichten nur im Ausnahmefall nicht akzeptiert werden.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Korruption und Steuerhinterziehung

Sepp Blatter tritt zurück, die FIFA liegt m.E. am Boden. Es scheint, der eine oder andere Offizielle der FIFA habe Geld genommen, sich also korrumpieren lassen.

Korruption und Steuerhinterziehung gehen Hand in Hand. Erst kürzlich bin ich wieder an einen schon länger zurückliegenden Fall erinnert worden, in dem mein Mandant sich Mitarbeiter eines anderen Unternehmens durch sehr großzügige Geschenke gewogen gehalten hat. Von der Miele-Waschmaschine bis zum Satz Autofelgen, von der HIFI-Anlage bis zur Dachbox für die Skier war alles dabei. Unrechtsbewusstsein? Fehlanzeige! Machen doch alle so.

Der Mandant wollte eine Selbstanzeige abgeben. Er meinte, damit sei dann doch alles erledigt. Schließlich ginge es doch nur um steuerliche Verfehlungen. Ich habe ihm dann § 299 StGB erläutert und obendrein § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG, der für ihn die Gefahr begründet, dass die Finanzverwaltung den Fall der Staatsanwaltschaft übergibt. 

Dienstag, 2. Juni 2015

Der Steuersatz - Sozialprestige heute

Ich will hier jetzt nicht darüber streiten, ob die Steuern in Deutschland zu hoch oder zu niedrig sind. 

Ich höre und lese aber häufiger, dass der eine oder andere sich über seine Steuerbelastung beklagt. Dazu gehören oft Leute, bei denen ich davon ausgehe, dass Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. So gibt es Angehörige meines Berufsstands, die behaupten, sie würden auf ihr Einkommen 53 (!) % Steuern zahlen. Da bin angesichts eines Spitzensteuersatzes von 42 % und einer sog. Reichensteuer von 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag echt sprachlos. Und Begriffe wie Grenz- und Durchschnittssteuersatz muss ich da gar nicht erst in Betracht ziehen.

Das Düsseldorfer Verfahren

Nein, ich habe nicht das Fachgebiet gewechselt. Das Düsseldorfer Verfahren hat nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun. 

Bei Düsseldorfer Verfahren geht es um die Besteuerung von Prostituierten. Es wird u.a. in NRW praktiziert. Bordellbetreiber, die an dem Verfahren teilnehmen, behalten von den in ihrem Etablissement tätigen Damen pro Tag einen bestimmten Betrag ein, den sie dann unter einer gesonderten Steuernummer als Vorauszahlung der betroffenen Damen auf deren Einkommen- und Umsatzsteuer abführen. Damit einhergehend füllen sie ein Formblatt aus, in den sie (u.a.) die Namen der Damen einsetzen. In Köln reicht dabei der Künstlername - jedenfalls war das bis vor einigen Jahren so. 

In einem aktuellen Fachbeitrag wird nun wieder darauf hingewiesen, dass die Teilnahme für die Bordellbetreiber freiwillig sei. Es wird allerdings nicht erwähnt, dass diese Freiwilligkeit damit erzwungen, dass die Finanzverwaltung  mit häufigeren, unangemeldeten Besuchen (Nachschauen usw.) droht, wenn man nicht sofort freiwillig mitmacht.