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Mittwoch, 17. August 2022

Cum-Ex: Keine Ermittlungen gegen den Bundeskanzler

Die Medien berichten, dass es keine Ermittlungen gegen den Bundeskanzler geben wird. Herr Kollege Dr. Strate hatte ihn und den heutigen Hamburger Bürgermeister wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der causa Warburg angezeigt.

Gegen eine ablehnende Verfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg hat  Strate Beschwerde eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.

Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist nur bis zur Beendigung der Tat möglich. In den hier fraglichen Fällen waren die Taten aber beendet, weil mit Abgabe der entsprechenden Anmeldungen diese nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur eintritt. 

Anders als von Strate angenommen, spielt ein sog. Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO für die Frage der Beendigung keine Rolle.  

Würde man Strate folgen, würde praktisch auch die Strafverfolgungsverfährung um weitere vier Jahre verlängert. Bedenkt, man dass sog. besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung nach den letzten gesetzgeberischen Eingriffen bis zu 42,5 Jahre lang verfolgt werden können, ist das  weder vertretbar noch nachvollziehbar.

Bleibt zu hoffen, dass die Anzeige von Strate keine Inspiration für den 1. Senat des BGH ist.

Samstag, 3. September 2016

Finanzbeamter hinterzieht Steuern und fliegt raus!

Das ist an sich nichts neues. Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird, hat er die EDEKA-Taste gedrückt (EDEKA = Ende der Karriere).

Im vom BayVGH entschiedenen Fall, wurden Einsatzstrafen (39 Freiheitsstrafen und fünf Geldstrafen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr addiert. Der BayVGH hat entschieden, dass damit die Voraussetzungen für die Beendigung des Beamtenverhältnisses vorliegen.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.