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Sonntag, 31. März 2019

Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerpflichtigen und einem Richter?

Vorab: Nicht alle Richter sind so, wie nachstehend dargestellt. Vor allen Dingen sind die Richter an den Finanzgerichten sehr akkurat und in 99 % der Fälle bestens vorbereitet.

Steuerpflichtige müssen Fristen einhalten, sämtliche Einkünfte in ihren Erklärungen auf den Cent genau angeben, Rückfragen der Finanzverwaltung vollständig und richtig beantworten und sich in Geduld üben, wenn Bescheide zu ihren Gunsten aus welchen Gründen auch immer nicht zeitnah erlassen werden.

Nun könnte man meinen, dass auch Richter immer sorgfältig arbeiten müssen. Ein Fall an einem Landgericht in einer Landeshauptstadt an einem sehr großen Fluss - wir sprechen nicht von Mainz - belegt etwas anderes:

Gegen einen von mehreren Durchsuchungsbeschlüssen des im gleichen Hause ansässigen Amtsgerichts (Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers) wird Beschwerde eingelegt, weil die Begründung - es geht um Steuerrecht - schlicht hanebüchen ist. Nach acht Monaten und zwei Wochen entscheidet der zuständige Spruchkörper des Landgerichts. Er entscheidet aber zu einem anderen Durchsuchungsbeschluss als dem angefochtenen. Damit nicht genug: Es wird dann auch gleich noch ein Schriftsatz des Beschwerdeführers erwähnt, den es nicht gibt. Allerdings entspricht das Datum dieses angeblichen Schriftsatzes dem des angefochtenen Beschlusses. Auch wird eine neue Steuer namens Kapitalsteuer vom Spruchköper  erfunden und ein Kleidungsstück - Mantel - erwähnt, so dass aus Sicht des Spruchkörpers kein Zweifel daran bestehen kann, das ein Abgrund von allerschändlichster Steuerhinterziehung im Grunde schon bewiesen ist.

Eigentlich müsste der Beschwerdeführer ja schon froh sein, dass nicht weitere Kleidungsstücke mit Ziel einer doppelten Besteuerung oder - besser - lebenslangen Inhaftierung bei vollständiger Enteignung angeführt werden. Ist er aber nicht und besorgt, dass die Kammer befangen ist, was er dann auch durch seinen Verteidiger zu Papier bringen lässt. Es folgen gleichlautende dienstliche Äußerungen der dem Spruchkörper angehörenden Justizpersonen. Sie teilen mit, dass man übersehen habe, gegen welchen der zahlreichen Beschlüsse sich die Beschwerde richte. Hierzu teilt der Verteidiger mit, dass man das hätte leicht erkennen können, weil das Aktenzeichen des angefochtenen Beschlusses ganz oben in der Beschwerdeschrift angegeben sei.

Ein anderer Spruchkörper hat nun erklärt, dass bei umfangreichen Akten und einer Mehrzahl von Durchsuchungsbeschlüssen es ja durchaus vorkommen könne, dass Richter über etwas entscheiden, was gar nicht Beschwerdegegenstand ist. Und auch die Erwähnung von tatsächlich nicht existierenden Schriftsätzen sei völlig unverdächtig, wobei mit Kapitalsteuer dann auch die Kapitalertragssteuer gemeint sei, was doch auf der Hand liege. Sorgfältig arbeiten müssten Justizpersonen also nicht. Die Besorgnis des Beschwerdeführers sei völlig unbegründet. Zwischen den Zeilen könnte man noch lesen, dass Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG völlig überschätzt werden.

Dass die Kapitalertragsteuer eine  besondere Erhebungsform der Einkommensteuer ist, die entweder vom Schuldner der Kapitalerträge oder von einem Kreditinstitut für Rechnung des Gläubigers einbehalten und abgeführt wird, fällt wahrscheinlich aus Sicht der entscheidenen Justizpersonen in das Geheimwissen dubioser Kreise. 

Ich bin mir sicher, dass die beteiligten Spruchkörper fortan Steuerpflichtigen mit größter Nachsicht begegnen, gibt es doch so viele Vorschriften im Steuerrecht. Da kann man doch einmal etwas übersehen.  

Sonntag, 7. Juni 2015

Die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und ihre Folgen (reloaded)

In meinen beiden letzten Posts habe ich darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Auswirkungen auf die berufliche Zukunft des Steuerhinterzieher haben kann, weil man ihn z.B. nicht mehr als zuverlässig im Sinne des Gewerberechts ansieht.

Meine Posts haben zu der Bitte Anlass gegeben, das Thema Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung etwas ausführlicher darzustellen. Man könnte dazu ein ganzes Buch schreiben. Hier möchte ich auf folgendes hinweisen:

Auch Beamte, Richter und Staatsanwälte begehen hier und da Steuerhinterziehung. Und das kann für sie das vollständige beruflich Aus bedeuten und zwar ebenso wie für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die meinen, sie müssten Steuern hinterziehen. Das gilt zwar nicht für jede Bagatelle, aber auch unterhalb der Entziehung der Zulassung oder Entfernung aus dem Dienst gibt es sehr unangenehme Sanktionen.

Und Jäger sollten bedenken, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit 60 Tagessätzen und mehr zum Verlust der Waffenbesitzkarte führt. 60 Tagessätze sind im "Nullkommanix" erreicht.

Auch Ärzte und Piloten sollten aufpassen. 

Freitag, 29. Mai 2015

Baustelle Justiz

So lautet ein Teil des Titels eines Posts auf der Internetpräsenz von Juve, den Sie hier finden:


Pauschalurteile sind unzulässig. Aus Erfahrung kann ich sagen, es gibt gute und schlechte Richter. Noch geht das Pendel in Richtung "gut". Wünschenswert wäre aus meiner Sicht, dass alle Spruchkörper sich so gut auf einen Fall vorbereiten, wie das z.B. regelmäßig bei den Finanzgerichten oder den Zivilkammern bei den Landgerichten mit Spezialzuständigkeit der Fall ist. 

Ärgerlich finde ich es, wenn Zivilkammern sich zu steuerlichen Fragen äußern ohne sich zumindest mit grundlegenden Fragen des Steuerrechts zu beschäftigen oder Urteile anderer Gerichte übernehmen ohne diese zumindest auf Plausibilität hin zu überprüfen.