Sonntag, 30. Oktober 2016

Arzt vereinnahmt Honorar auf einem Konto der Tochter

Meine heutige Lektüre einer Fachzeitschrift für Steuerstrafrecht hat mich an einen schon längere Zeit zurück liegenden Fall erinnert:

Mit dem Ziel Steuern zu sparen ließ ein Arzt Honorare von Privatpatienten auf ein Konto seiner Tochter überweisen. Die Idee an sich ist schon schlecht. Sich dann aber noch mit einem der Privatpatienten zu streiten ist eine noch schlechtere Idee gewesen. Der hat sein Wissen nämlich mit der Steuerfahndung geteilt.

Samstag, 22. Oktober 2016

Fundstück aus der Weite des Internets

Da schreibt eine Bloggerin, dass Kinder teuer seien, was stimmt. Und dann schreibt sie, dass die ganzen Hobbys ihrer Kinder und die von ihr zu leistenden Fahrdienste aus versteuertem Einkommen bezahlt werden müssten. Ich stehe ja nun nicht gerade im Verdacht,  ein Freund hoher Steuern zu sein. Aber die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind nun einmal keine Werbungskosten. Oder wollen wir auch die vier Polopferde, die man braucht, um an einem Polospiel teilzunehmen und deren Unterhalt, als Abzugsposten bei der Einkommensteuer berücksichtigen?

Dauerbrenner Feststellung einer Steuerhinterziehung nach AO und FGO

Man könnte meinen, dass Finanzgerichte die Rechtsprechung des BFH zur Feststellung einer Steuerhinterziehung kennen. Das ist aber leider nicht immer der Fall. Daher musste der BFH am 12.07.2016 in seiner Entscheidung zu II R 42/14 wieder darauf hinweisen, dass die Finanzverwaltung die Feststellungslast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung trifft, wenn sie Hinterziehungszinsen festsetzen will.

Dienstag, 18. Oktober 2016

Ein alter Hut: Insolvenzverfahren im Ausland lohnen (meistens) nicht

Angefangen hat es mit Insolvenzverfahren im Elsass und Lothringen. Viele Deutsche, die die Regeln des deutschen Insolvenzrechts umgehen wollten, stellten mit Hilfe mehr oder weniger seriöser Rechtsanwälte z B. aus Straßburg einen Insolvenzantrag dort und hofften, bereits nach zwei Jahren schuldenfrei zu sein. Man muss wissen, dass im Elsass und in Lothringen jedenfalls damals ein anderes Insolvenzrecht als im Rest Frankreichs gegolten hat. Schnell merkten die zuständigen Stellen aber, dass die Antragsteller in Wirklichkeit gar nicht nach Frankreich gezogen waren, also nur zum Schein ein französische Adresse angaben. Und schon war es vorbei mit der schnellen Restschuldbefreiung.

Später hat sich dann England zu Mekka der Überschuldeten entwickelt. Und deshalb musste sich nun der BFH mit der Restschuldbefreiung, die einem deutschen Steuerberater in England erteilt worden war, befassen. In seiner Entscheidung vom 27.01.2016 zu VII B 119/15 hat er ausgeführt, dass diese in Deutschland nicht anzuerkennen sei. Der Steuerberater habe in England einen Wohnsitz nur zum Schein begründet. Nach Art. 26 VO 1346/2000 könne jeder Mitgliedstaat der EU die Anerkennung eines Insolvenzverfahren in einen anderen Mitgliedsstaat verweigern, wenn dies mit dem ordre public unvereinbar sei.

Samstag, 15. Oktober 2016

Katja Kipping: Sich mit Oligarchen anlegen

Unter dieser wohlfeilen Überschrift durfte sich gestern Frau Kipping in der "Frankfurter Rundschau" zum Thema Erbschaftsteuer auslassen.

Sie hält es für gerecht, dass man jeden Euro oberhalb von 10.000.000,00 EUR mit 90 % Erbschaftsteuer belastet. Wer also ein Unternehmen mit einem Wert von 25.000.000,00 EUR erbt, muss dann auf die oberen 15.000.000,00 EUR 13.500.000,00 EUR zahlen. Und auf die restlichen  10.000.000,00 EUR natürlich auch noch etwas. Das dürften nach Frau Kipping sicher weitere 3.000.000,00 EUR oder mehr sein.

Nun liegt der zu zahlende Betrag nicht auf der Bank herum, sondern ist investiert, z. B. in Maschinen und Immobilien. Der Unternehmer oder Oligarch, um mit den Worten von Frau Kipping zu sprechen, muss also seinen Laden zerschlagen, damit Frau Kipping und ihrer Genossen was zu verteilen haben. Am Ende gibt es das Unternehmen nicht mehr, was Arbeitsplätze kostet. Die dann Arbeitslosen sind auf Umverteilung angewiesen und - das ist wohl die Denke von Frau Kipping - sind schließlich geneigt, die "Die Linke" zu wählen. 

Sozialismus hat immer gut funktioniert. Das hat "Die Linke" unter ihrem früheren Namen SED bestens bewiesen. Und in Venezuela funktioniert er ja auch.

Dienstag, 11. Oktober 2016

EU-Finanzminister billigen Informationsaustausch mit Monaco

Und wieder ein Hafen weniger. Ab 2018 liefert Monaco steuerlich relevante Daten auch nach Deutschland.

Der DLF berichtet.

Kein Skandal: Trumps Steuern

Zu den politischen Ansichten von Donald Trump soll sich äußern, wer will. Ich tue es nicht.

Bemerkenswert finde ich aber, dass eine ganze Reihe von selbsternannten Experten das Deklarationsverhalten von Donald Trump skandalisieren. Das kommt ja auch gut an. Denn seine Steuern fehlen ja nach deutscher Lesart beim Bau von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Straßen. Hierzu hätte ich zunächst zu sagen, dass in Deutschland die Steuereinnahmen wie eine Ölquelle sprudeln, aber Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Straßen in einem desolaten Zustand sind. 

Was genau soll Donald Trump eigentlich falsch machen? Wenn man genau hinsieht macht er nichts falsch. Er nutzt in der Vergangenheit entstandene Verluste im Wege des Verlustvortrags, d. h. er verrechnet die ihm in der Vergangenheit entstandenen Verluste mit später erzielten Gewinnen. Und das darf man nicht nur in den USA, sondern auch .... richtig in Deutschland.

Und schon ist die Luft raus aus dem Skandal.


Sonntag, 9. Oktober 2016

Flat Tax ungerecht?

In der letzten Woche habe ich wieder einmal gelesen, dass ein Flat Tax - also ein einstufiger Einkommensteuertarif - ungerecht sei. Mit einem solchen Tarif würden Besserverdiener ungerechtfertigt geschont.

Fragt sich, wer denn schon Besserverdiener ist. Der Spitzensteuersatz von 42 % (nicht zu verwechseln mit der sog. Reichensteuer) greift nämlich schon ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882,00 EUR bei einem Alleinverdiener. Das sind nicht einmal 4.500,00 EUR im Monat. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kann man mit dem Rest mehr überleben als leben. Für eine Familie mit einem solchen Einkommen wird es trotz sinkender Steuerlast und Kindergeld eng.

Zwar zahlt der Steuerpflichtige auf die genannten 52.882,00 EUR nicht insgesamt 42 %. Indes käme er mit einer Flat Tax von z. B. 20 % zumindest ein bisschen besser weg. Und bei höheren Einkommen bleibt dann auf jeden Fall einiges mehr in den Taschen derer, die das Einkommen erzielen. Das ist nicht ungerecht, sondern richtig!

20 % von 52.882,00 EUR sind 10.576,40 EUR, während 20 % von 150.000,00 EUR 30.000,00 EUR entsprechen. Es zahlt also auch bei einer Flat Tax der, der besser verdient, mehr Steuern.






Freitag, 7. Oktober 2016

EGMR erlaubt Nutzung von Daten auf einer Steuer-CD

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern entschieden, dass die Nutzung von illegal beschafften Daten auf einer sog. Steuer-CD nicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt (Az.: 33696/11). 

In Berichten zu dieser Entscheidung wird erneut behauptet, dass die Nutzung von Steuer-CDs nach deutschem Recht unbedenklich sei. Das BVerfG habe sie erlaubt. Insoweit ist erneut darauf hinzuweisen, dass das nur sehr beschränkt richtig ist.

Es gibt auch weiterhin gute Ansatzpunkte für eine Verteidigung in Strafverfahren, die auf eine Steuer-CD gestützt werden. Leider scheut die überwiegende Zahl der Beschuldigten in solchen Fällen den Gang durch die Instanzen.


Montag, 3. Oktober 2016

(Steuer-) Berater als Gehilfen des Gesetzgebers

In der vergangenen Woche habe ich wieder einen Artikel gelesen, wonach auch in Deutschland Rechtsanwälte und Steuerberater verpflichtet werden sollen, über Gesetzeslücken, die sie im Rahmen einer Gestaltung nutzen wollen, zu berichten, damit der Gesetzgeber eingreifen kann.

Was bedeutet das? Die Antwort ist, dass der Gesetzgeber sein eigenes Unvermögen einräumt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Legislative hat sich nämlich durch ihre überbordende Regelungswut selbst ins Abseits manövriert. Statt das Übel bei der Wurzel zu packen und ein klares, übersichtliches und für den Steuerbürger nachvollziehbares Steuerrecht zu schaffen, wird nahezu jede "Reform" dazu genutzt, die Bemessungsgrundlage offen oder verdeckt zu Lasten des Bürgers zu verbreitern. Und dabei übersieht man dann das eine oder andere. Unser Steuerrecht erinnert mich stark an das Preussische Allgemeine Landrecht. Mit diesem sollte auch jeder nur erdenkliche Lebenssachverhalt geregelt werden. Hat nicht funktioniert.

Das ist aber noch nicht alles: Wenn Rechtsanwälte und Steuerberater demnächst ihre Gestaltungsempfehlungen berichten müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ermittlungsbehörden eingreifen mit der Behauptung, dass das, was das gestaltet werden soll, schon nach geltendem Recht nicht zulässig ist und zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt. 

Samstag, 1. Oktober 2016

Wenn der Tag ganz schlecht beginnt

In dieser Woche hatte ich wieder einmal das Missvergnügen einem Mandanten zu schildern, wie Steuerstrafverfahren beginnen können. Ich musste ihm nämlich erläutern, dass gerade dann, wenn größere Steuerhinterziehung von den Ermittlungsbehörden angenommen werden, das Verfahren nicht nur mit einer Durchsuchung beginnt, sondern auch auf die sog. Rückgewinnungshilfe zurückgegriffen wird.

Mit dem Durchsuchungsbeschluss werden dem Beschuldigten dann Beschlüsse vorgelegt, aus den hervorgeht, dass die Konten "dicht" sind und im Grundbuch z. B. zum Einfamilienhaus eine Sicherungshypothek eingetragen ist. Man ist dann erst einmal bewegungsunfähig - ganz ohne Haftbefehl.