Sonntag, 27. Dezember 2015

Halbstrafe für Uli Hoeneß und was (manche) Strafverteidiger dazu sagen

Der Gerechtigkeitssinn mancher Strafverteidiger überrascht mich. In einem Forum, in dem sich Mitglieder meines Berufsstands über Fachthemen austauschen, musste ich lesen, dass ein Kollege der Meinung ist, dass Uli Hoeneß eine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt nicht zustünde, weil seine Mandanten auch erst nach Verbüßung von 2/3 der Strafe entlassen würden und - überhaupt - sei das ja - besonders in Bayern - die Riesenausnahme, die Halbstrafe.

Es stellen sich für mich folgende Fragen:

1. Sind die Fälle des Kollegen mit dem von Uli Hoeneß vergleichbar?

2. Hat der Kollege sich ausreichend ins Zeug gelegt?

3. Soll die zuständige Kammer in Augsburg den Fall Hoeneß nach Recht und Gesetz entscheiden oder der vox populi folgen?




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen