Dienstag, 2. Juni 2015

Das Düsseldorfer Verfahren

Nein, ich habe nicht das Fachgebiet gewechselt. Das Düsseldorfer Verfahren hat nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun. 

Bei Düsseldorfer Verfahren geht es um die Besteuerung von Prostituierten. Es wird u.a. in NRW praktiziert. Bordellbetreiber, die an dem Verfahren teilnehmen, behalten von den in ihrem Etablissement tätigen Damen pro Tag einen bestimmten Betrag ein, den sie dann unter einer gesonderten Steuernummer als Vorauszahlung der betroffenen Damen auf deren Einkommen- und Umsatzsteuer abführen. Damit einhergehend füllen sie ein Formblatt aus, in den sie (u.a.) die Namen der Damen einsetzen. In Köln reicht dabei der Künstlername - jedenfalls war das bis vor einigen Jahren so. 

In einem aktuellen Fachbeitrag wird nun wieder darauf hingewiesen, dass die Teilnahme für die Bordellbetreiber freiwillig sei. Es wird allerdings nicht erwähnt, dass diese Freiwilligkeit damit erzwungen, dass die Finanzverwaltung  mit häufigeren, unangemeldeten Besuchen (Nachschauen usw.) droht, wenn man nicht sofort freiwillig mitmacht. 

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