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Freitag, 5. April 2019

Erste Anklage im Cum-Ex-Skandal

Das ist die Überschrift eines Beitrags im Wirtschaftsteil des Bonner General-Anzeigers vom 4. April 2019. Im Text geht es dann munter weiter mit der Aussage, die Cum-Ex-Geschäfte würden schon heute als größter organisierter Steuerbetrug gelten und - Achtung - sie seien schändlich. Zitiert wird auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, die von Steuerraub spricht. In etwa gleichlautende Berichte finden sich auch in anderen Presseerzeugnissen.

Im Zusammenhang mit Steuern wird ja gern von Betrug und Raub gesprochen. Dahinter steht das - aus meiner Sicht - verquere Denken, dass derjenige, der Steuern nicht zahlt, dem Staat und der Allgemeinheit etwas wegnimmt. Nein, tut er nicht. Es ist sein Geld. Auf einem anderen Blatt steht, ob und ggfls. wieviel er davon an den Staat abführen muss. 

Wenn die Medien im Zusammenhang mit Steuern von Betrug, Raub und Skandal sprechen, differenzieren sie in der Regel  nicht zwischen legaler Steuervermeidung und strafbarer Steuerhinterziehung. Beides ist böse! Und das ist der Zeitgeist.

Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften gehen sie aber noch weiter: Sie übernehmen ohne jede sachliche Überprüfung, was ihnen von den Ermittlungsbehörden und Politikern eigeflüstert wird. Nirgends habe ich bislang z. B. etwas über die Abwicklung von Wertpapiergeschäften gelesen. Damit müsste man sich aber auseinandersetzen, wenn man die Behauptungen der Behörden überprüfen wollte.  

So geht Medienberichterstattung. Nicht.

Sonntag, 31. Januar 2016

Immer wieder Berichte über den Ankauf von Daten-CDs

Vielleicht täusche ich mich ja. Aber nach meinem Eindruck liest man mindestens ein Mal wöchentlich von Daten-CDs die ein Bundesland angekauft hat. Und NRW liegt da auf Platz 1.

Ziel ist wohl, auch den letzten Steuerhinterzieher zur Selbstanzeige zu treiben.

Ich lese die von den Verantwortlichen lancierten Presseberichte allerdings etwas anders: Man fordert "tatgeneigte" Bankmitarbeiter auf, Daten zu stehlen und nach Deutschland zu liefern. Es steckt also ein System dahinter. Und schon stellt sich die Frage, ob nicht spätestens jetzt angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verwertbarkeit der erlangten Datensätze gestritten werden muss.