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Samstag, 4. Februar 2017

Rechnen lohnt sich - Ein Appell

Diese Woche habe ich ein Mandat übernommen, das lange Zeit von einem Kollegen betreut wurde.

Es geht um die Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahre 2004. Die Strafsachenstelle schreibt dem Kollegen, dass es nicht darauf ankäme, ob der Sachverhalt nun so oder so gewesen sei (Erfüllung eines unwirksamen Vermächtnisses des Erblassers oder zwei Schenkungen seiner Kinder). Man komme immer zum besonders schweren Fall. Gerechnet wird für beide Alternativen mit einem Steuersatz von 29 %. Und das ist falsch. Würde man nämlich die zugewendete Gesamtsumme auf zwei Schenkungen verteilen, käme man zu einem Steuersatz von 23 % und läge unter der magischen Grenze von 50.000,00 EUR.

Man kann und darf Berechnungen der Finanzverwaltung nicht trauen. Man muss nachrechnen. Alles andere führt unweigerlich zu einem Haftungsfall.

Sonntag, 13. November 2016

Gerechtigkeit durch Steuern

In den vergangenen Tagen und Woche haben Parteien, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, wieder die Erbschaft- und die Vermögensteuer diskutiert. Die Fürsprecher dieser Steuern meinen, diese bzw. ihre Anhebung sei wichtig für die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit durch Umverteilung.

Dabei tauchen in der Diskussion auch der Begriff "superreich" und - bei der Erbschaftsteuer - ein Steuersatz von 90 % ab einem bestimmten Erbe auf. Letzteres habe ich schon einmal thematisiert - und für schlecht befunden.

Die Geschichte zeigt, dass Umverteilung, die im Grunde nichts anderes ist als eine Enteignung, nie zu Wohlstand bei allen geführt hat, sondern - im Gegenteil - für Armut  für  alle, was m. E. die Bezeichnung "gerecht" nicht verdient. Es ist nämlich nicht so, dass einem Reichen ein paar Millionen weggenommen werden, die dann auf arme Mitbürger verteilt werden. Nein, das Geld wird vom Staat vereinnahmt und versickert irgendwo im Staatshaushalt. 

Fernab von solchen Überlegungen ist auch auf die Garantie des Eigentums und des Erbrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hinzuweisen, wobei Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sicher nicht dazu dienen darf,  das Eigentums- und das Erbrecht völlig auszuhölen, was aber mit einem Steuersatz von 90 % ab einer bestimmten Größenordnung sicher geschehen würde.

Gar nicht wissen möchte ich, wer in linken Kreisen als superreich gilt. Ich befürchte, dass dazu auch schon Leute zählen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und mehr als ein Gymnasialdirektor verdienen. Letzterer muss übrigens keine Einkommensteuer zahlen, da sein Salär Schmerzensgeld sein dürfte.

Samstag, 15. Oktober 2016

Katja Kipping: Sich mit Oligarchen anlegen

Unter dieser wohlfeilen Überschrift durfte sich gestern Frau Kipping in der "Frankfurter Rundschau" zum Thema Erbschaftsteuer auslassen.

Sie hält es für gerecht, dass man jeden Euro oberhalb von 10.000.000,00 EUR mit 90 % Erbschaftsteuer belastet. Wer also ein Unternehmen mit einem Wert von 25.000.000,00 EUR erbt, muss dann auf die oberen 15.000.000,00 EUR 13.500.000,00 EUR zahlen. Und auf die restlichen  10.000.000,00 EUR natürlich auch noch etwas. Das dürften nach Frau Kipping sicher weitere 3.000.000,00 EUR oder mehr sein.

Nun liegt der zu zahlende Betrag nicht auf der Bank herum, sondern ist investiert, z. B. in Maschinen und Immobilien. Der Unternehmer oder Oligarch, um mit den Worten von Frau Kipping zu sprechen, muss also seinen Laden zerschlagen, damit Frau Kipping und ihrer Genossen was zu verteilen haben. Am Ende gibt es das Unternehmen nicht mehr, was Arbeitsplätze kostet. Die dann Arbeitslosen sind auf Umverteilung angewiesen und - das ist wohl die Denke von Frau Kipping - sind schließlich geneigt, die "Die Linke" zu wählen. 

Sozialismus hat immer gut funktioniert. Das hat "Die Linke" unter ihrem früheren Namen SED bestens bewiesen. Und in Venezuela funktioniert er ja auch.

Samstag, 26. September 2015

Das Märchen vom Erben, dem das Unternehmen einfach so in den Schoß fällt

VW-Affäre und Flüchtlingsdrama beherrschen aktuell die Medien. Heute lese ich aber in einer Tageszeitung unter der Überschrift "Ein maßvoller Preis" einen Kommentar zur anstehenden Reform der Erbschaftsteuer. 

Es geht um Verschonung von Erben, die ein Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze sichern. Der Kommentator meint, dass sei ein Privileg. Wenn dieses, wie geplant, "in sehr geringem Umfang abgeschmolzen" werde, sei das maßvoll. 

Solcherlei kann nur ein Journalist behaupten, der in der heutigen Zeit kein Unternehmen führt bzw. führen muss. Der technische Fortschritt (Industrie 4.0) erfordert vorausschauendes Denken und auch schon jetzt Umstrukturierungen, wenn ein Unternehmen auch noch in 10 oder 15 Jahren erfolgreich sein soll.

Und irgendwie stößt er auch in das Horn all derer, die behaupten, dass die Erben für ihr Erbe nichts geleistet haben. Wer den Mittelstand kennt, der weiß, dass Erben in sehr vielen Fällen schon Jahre vor dem Übergang des Unternehmens auf sie im Unternehmen tätig waren und zu dessen Erfolg und Wert beigetragen haben. 

Sonntag, 9. August 2015

Steuergestaltung ist böse!

Vor einigen Tagen ist - darüber wurde allseits berichtet - Johanna Quandt verstorben. Dreh- und Angelpunkt vieler Berichte ist, dass sie schon vor Jahren einen großen Teil ihres Vermögens auf ihre Kinder übertragen hat - und damit Steuern gespart hat. Zumindest unterschwellig sind einige der Berichte vorwurfsvoll. Böse ist also, wer sich an Gesetze hält und deren Inhalt zu seinen Gunsten nutzt. Ich bekomme gerade ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln.