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Montag, 8. Mai 2017

Herr Oppermann meldet sich zu Wort

Der Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der "Spionage-Affäre" rund um den Handel mit sog. Steuer-CDs zu Wort gemeldet und Wolfgang Schäuble angegriffen, der zur Mäßigung aufgerufen hat.

Hätte der damals, als Herr Steinbrück mit der Kavallerie in die Schweiz einrücken wollte, auch schon tun können. Hat er aber nicht.

Und natürlich muss er frei jeglicher Sachkenntnis auch anführen, Schäuble habe schon immer auf der falschen Seite gestanden und dem Abkommen mit der Schweiz zur pauschalen Abgeltung von Steuerverkürzungen das Wort geredet. Es sei der SPD zu verdanken, dass das Abkommen nicht in Kraft getreten sei. Mit den gestohlenen Daten sei man besser gefahren. Nun stimmt das leider nicht. Die pauschale Besteuerung nach dem Abkommen hätte in sehr vielen Fällen weitaus mehr Geld in die Kassen gespült als die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz nach dem EStG. Und der Aufwand wäre weitaus geringen gewesen. Das Geld für den Ankauf gestohlener Daten hätte man sich sparen können und den mit der Auswertung der Daten verbundenen Aufwand, der vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, auch.

Man merkt, dass der Bundestagswahlkampf naht. Da müssen halt ein paar Fake-News her.

Bleibt anzufügen, dass Herr Oppermann natürlich keine Einwände hat, wenn der Bundesnachrichtendienst in den Ankauf gestohlener Daten involviert ist. 

Sonntag, 26. Februar 2017

Was die SPD (natürlich nicht) vergessen hat

In meinem letzten Beitrag habe ich die Pläne der SPD zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Vergütungen von Vorständen einer AG kritisiert.

Hierzu noch ein Nachtrag: Natürlich soll ein betroffenes Vorstandsmitglied seine gesamte Vergütung versteuern. Da ist man dann bei der SPD nicht fies vor, wie man hier im Rheinland sagt.

Und da ich hier nicht nur für Steuerspezialisten schreibe, möchte ich darauf hinweisen, dass Vorstandsvergütungen der Einkommenssteuer unterliegen und über das Jahr Lohnsteuer einbehalten wird. Das sollte man bedenken, wenn man, wie Herr Oppermann, behauptet, hohe Vorstandsvergütungen würden die Allgemeinheit schädigen.


Donnerstag, 23. Februar 2017

Auf dem Weg zum VEB

Die Allgemeinheit muss zu ihrem Recht kommen. So begründet der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann die Forderung der SPD den Betriebsausgabenabzug für Vorstandsbezüge auf 500.000,00 EUR zu begrenzen.

Wieder soll das Steuerrecht dafür herhalten, vermeintliches Unrecht zu vermeiden. 

Nun sind aber Aktiengesellschaften juristische Personen des Privatrechts, in denen die Anteilseigner, Aufsichtsrat und Vorstand zu Recht das Sagen haben und nicht der Staat, der ja nun immer wieder unter Beweis stellt, dass er von Wirtschaft nichts versteht. 

Die Aktiengesellschaft gehört bei alledem den Anteilseignern und nicht der Allgemeinheit. Also ist es auch allein Sache der Anteilseigner und des Aufsichtsrates als deren Vertreter die Geschicke der Aktiengesellschaft zu bestimmen. Und wenn sie Fehler machen, ist das "ihr Bier". So ist das in einer Marktwirtschaft.

Sie halten meine Überschrift für polemisch oder provokant? Denken Sie den Vorschlag von Herrn Oppermann zu Ende. Gerechtigkeit in seinem Sinne wird man letztlich nur durch eine vollständige staatliche Kontrolle herstellen können. Und dann sind wir beim volkseigenen Betrieb, ob er nun so heißt oder nicht.

Am Ende werden wir entweder keine kompetenten Vorstände für deutsche Firmen mehr finden, weil die in Betracht kommenden Kandidaten lieber anderswo anheuern oder aber deutsche Aktiengesellschaft werden aus dem Ausland gesteuert.