Donnerstag, 21. Mai 2015

Die Vollständigkeit der Selbstanzeige oder Berater sei vorsichtig!

In einem aktuellen Fall hat es sich wieder gezeigt: Als Berater kann man nicht genug Fragen stellen. 

In der jüngeren Vergangenheit waren wir immer wieder mit der Nacherklärung von Kapitaleinkünften aus ausländischen Geldanlagen beauftragt. Nun ist es aber erforderlich, insgesamt reinen Tisch zu machen, wenn die Selbstanzeige vor Bestrafung schützen soll. 

Manche Mandanten haben aber nicht nur ausländische Konten, sondern betreiben auch einen schwunghaften Handel mit Oldtimern - das hat gerade Konjunktur - oder vermieten Garagen und Unterstellplätze für Wohnmobile - das kommt auf dem Land häufig vor - ohne die hieraus erzielten Einnahmen zu versteuern. 

Für den Berater bedeutet das, dass er einerseits darauf hinweisen muss, dass eine Selbstanzeige vollständig sein muss. Andererseits muss er aber auch nach den o.g. "Dauerbrennern" - die Liste ist allerdings nicht vollständig - fragen.

Und Mandanten sollten die gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, was leider nicht immer der Fall ist. 

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