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Donnerstag, 29. Dezember 2016

Juve interviewt Michael Sell

Her Sell ist Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium.

Eine Abschaffung der Selbstanzeige hält er nicht für machbar und zwar vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots, dass sich niemand wegen einer Straftat selbst belasten muss. Genau das aber wäre der Fall, wenn z. B. ein Kapitalanleger von weiteren Steuerverkürzungen Abstand nehmen will und plötzlich in einer Steuererklärung erhebliche Erträge aus einer Auslandanlage deklariert. Damit würde er letztlich Steuerverkürzungen für bereits veranlagte Jahre offenbaren.

Unscharf ist hingegen seine Abgrenzung der Nacherklärung nach § 153 AO von der Selbstanzeige nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO. Er sagt, erstere Vorschrift greife nur bei Irrtümern, die beiden anderen Vorschriften hingegen bei Vorsatz und Leichtfertigkeit. Das stimmt nicht. Nach Ansicht des BGH besteht die Berichtigungspflicht nach § 153 AO auch bei bedingt vorsätzlichem Handeln. So steht es auch in dem Anwendungserlass zu § 153 AO.

Freitag, 25. Dezember 2015

Zahl der reuigen Steuersünder halbiert sich

So titelt "Die Welt" an Heiligabend. Andere Zeitungen warten mit vergleichbaren Überschriften auf. Den Fachmann überrascht das nicht. Er weiss um die Weißgeldstrategie nicht nur der Schweizer Banken, die ihre Kunden vor die Wahl gestellt hat: Entweder Nachdeklaration und Nachweis derselben gegenüber der Bank binnen einer Frist, die regelmäßig zum 31.12.2014 endete, oder Auflösung der Geschäftsbeziehung.

Politiker, insbesondere aber die deutschen Finanzminister, aber glauben, dass die Zahl der Selbstanzeigen mit Blick auf die Verschärfung des Rechts der Selbstanzeige zum 01.01.2015 zurückgegangen ist und daher viele eine solche noch bis zum 31.12.2014 abgegeben hätten. 

Politiker behaupten auch, der Ankauf gestohlener Daten durch deutsche Behörden sei unzweifelhaft rechtmäßig. Behaupten kann man viel - besonders dann, wenn man Urteile nicht bis zum Ende liest. 

Montag, 14. Dezember 2015

Neues zu Cum - Ex - Geschäften

In den Medien wird heute wieder über Cum - Ex - Geschäfte berichtet. Angeblich sollen hundert Banken und Fonds im Fokus stehen, die aufgrund einer von NRW gekauften Daten - CD ins Visier der Steuerfahnder gerückt sein sollen.

Für das kommende Jahr werden Durchsuchungen angedroht, wenn nicht zuvor Selbstanzeige erstattet wird. Da schluckt der Fachmann. Bereits die Veröffentlichung von Ermittlungen in den Medien soll nämlich nach durchsuch verbreiteter Auffassung zur Tatentdeckung, von der der Betroffene hätte wissen müssen, führen und die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ausschließen.


Sonntag, 13. Dezember 2015

Kann man die Selbstanzeige ersatzlos abschaffen?

Kleine Nachlese zum Seminar an diesem Wochenende: 

Im Rahmen des Referats zur Selbstanzeige habe ich darauf hingewiesen, dass aus der Politik immer wieder der Ruf nach der vollständigen Abschaffung der Selbstanzeige kommt. Das dürfte aber kaum möglich sein, wenn man folgendes bedenkt: Steuerhinterziehung ist sehr häufig ein Dauersachverhalt. Will ein Hinterzieher, der z. B. Schwarzeinkünfte mit einem ausländischen Depot erzielt, in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und gibt für ein Jahr nun auch die mit dem ausländischen Depot erzielten Einkünfte an, wird es zu Nachfragen seitens der Finanzverwaltung für die davoneilenden Jahre kommen. Letztlich kommt er also in die Gefahr, sich selbst belasten zu müssen. Und das kann von Verfassung wegen nicht von ihm verlangt werden. 

Schafft man die Selbstanzeige also ab, müsste der Gesetzgeber sie mehr oder weniger gleich wieder einführen, wenn er sich  verfassungskonform verhalten will.

Betrachtet man bei alledem das, was durch die beiden letzten Reformen des Selbstanzeigenrechts herausgekommen ist, stellt sich die Frage, ob nicht schon die aktuelle Fassung von § 371 AO verfassungskonform ist. 

Sonntag, 15. November 2015

54.000 Datensätze - Alles Steuerhinterziehung?

In den vergangenen Tagen wurde vielfach berichtet, dass die Finanzbehörden von NRW rund 54.000 Datensätze zu deutschen Kunden erlangt haben. Sind das alles Steuerhinterzieher? Nein, bestimmt nicht. Viele Kunden haben die Erträge aus ihrer Geschäftsbeziehung zur Banque et Caisse  d´Epargne de l´Etat (BCEE), der Luxemburger Sparkasse, sicherlich im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen angegeben. Diese Kunden und auch andere, die vielleicht diesbezüglich keine Erklärung abgegeben haben, werden erhebliche Quellensteuern - ab dem 01.07.2011 35 % - gezahlt haben. Nicht übersehen werden darf auch, dass viele Kunden Luxemburger Kreditinstitute in den vergangenen Jahren Selbstanzeige abgegeben haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte es schnell tun. Wenn die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür gestanden hat, kann man immer noch sehr gut begründen, dass eine Tatentdeckung noch nicht vorgelegen hat, jedenfalls man von einer solchen noch nichts wusste und auch nicht wissen musste.

Und selbst wenn man entdeckt ist, tut man gut daran, zu kooperieren. Das wirkt sich immer positiv auf die Sanktion aus. Vielfach wird es sogar möglich sein, eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO zu erreichen.