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Sonntag, 7. November 2021

Save the date: 17.12.2021 nachmittags "Die Haftung für fremde Steuerschulden"

Das Thema Haftung ist und bleibt wichtig. Im schlechtesten Fall verliert der Haftende seine wirtschaftliche Existenz.

Dieses Mal trage ich bei Goldwerth vor - natürlich online. Hier geht es zur Anmeldung:

Die Haftung für fremde Steuerschulden

Mittwoch, 30. März 2016

Gerne übersehen: Die Haftung nach § 75 AO

In einem aktuellen Fall hat ein Neffe ein Unternehmen des Onkels erworben. Das passiert täglich viele Male. Und oft wird übersehen, dass der Erwerber für Steuern, die im Betrieb des übernommenen Unternehmens gründen, nach § 75 AO haftet.

Eine Tax Due Diligence ist immer hilfreich.

Freitag, 5. Juni 2015

Steuerschulden können Gewerbeuntersagung zur Folge haben

Steuerschulden sind lästig, weil die Erhebungsstellen der Finanzämter alles tun, um sie beizutreiben.


Aber nicht nur aus den Reihen der Finanzverwaltung droht bei Steuerschulden Ärger. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2015 zu 4 B 1480/14. Nach Auffassung des OVG rechtfertigen Steuerrückstände die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, wenn sie nach ihrer absoluten Höhe als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung von Gewicht sind. Außerdem sei die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, von Bedeutung.