Freitag, 27. Januar 2017

Beschuldigtenauswahl durch Würfeln

Diese Woche bin ich von einem völlig verdatterten Steuerbürger mandatiert worden. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet mit der Begründung, er habe Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Interviewer über Jahre hinweg nicht erklärt.

Der Mandant hat einen Allerweltsnamen. Und wie sich herausgestellt hat, betrifft die Kontrollmitteilung, die zum Verfahren geführt hat, einen Mitmenschen gleichen Namens, aber mit völlig anderer Anschrift. 

So geht es nicht!

Dienstag, 17. Januar 2017

Dauerthema Schätzung im Steuerstrafverfahren

In einem kürzlich bekannt gegebenen Beschluss vom 06.04.2016 zu 1 StR 523/15 hat der BGH erneut zur Frage der Schätzung des Verkürzungserfolgs im Steuerstrafverfahren Stellung genommen und das Urteil angefochtene Urteil des Landgerichts Kleve aufgehoben.

Der Fall betrifft die Taxi-Branche.

Der BGH hat erneut hohe Hürden für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Strafverfahren aufgestellt und dabei altbekanntes wiederholt. Im konkreten Fall waren dem BGH die Berechnungen des Landgerichts zu pauschal. Es sei übersehen worden, dass Fahrzeuge unterschiedliche Laufleistungen gehabt hätten. Der pauschale Ansatz von durchschnittlichen Fahrtkilometern pro Jahr sei daher nicht sachgerecht.

Freitag, 6. Januar 2017

Besteuerungsgrundlagen intransparenter Fonds

Soeben lese ich einen Tweet von Kollegen, wonach der Nachweis der tatsächlichen Einkünfte, die mit einem intransparenten Fonds erzielt worden sind, praktisch unmöglich ist. Dieser bezieht sich auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 03.11.2016 zu 16 K 3383/10.

Das ist nicht richtig. Gemeinsam mit den mit mir zusammenarbeitenden Steuerberatern habe ich bisher noch bei jedem intransparenten Fonds die tatsächlichen Einkünfte ermitteln können. Dafür gibt es Datenbanken. Man muss also nur wissen, wo man suchen muss.