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Mittwoch, 5. Juli 2017

BKA kauft Panama Papers

Wie und auf welchen Wegen das BKA an die Panama Papers gekommen ist, werden wir vielleicht nie erfahren. Eins steht jedoch fest: Für manche Steuerbürger kann die Auswertung unangenehm werden. 

Ob jetzt noch eine Selbstanzeige zur Straffreiheit hilft, ist angesichts neuerer Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur fraglich. Indes wird eine freiwillige Offenbarung in der Regel honoriert. Betroffene sollten jedenfalls schnell handeln.

Donnerstag, 11. Mai 2017

Uli Hoeneß meldet sich zu Wort

Für Uli Hoeneß und sein Lebenswerk habe ich große Sympathie. Wass er als Unternehmer und Chef des FC Bayern geschafft hat, verdient Applaus.

Zumindest unglücklich sind aber seine aktuellen Äußerungen zu seiner Selbstanzeige. Die war nach allem, was ich weiß, nicht vollständig, was sicherlich auch der großen Eile, mit der sie erstellt wurde, geschuldet ist. Ist die Selbstanzeige nicht vollständig, führt sie nicht in die Straffreiheit und zwar völlig unabhängig davon, ob man guten Willens war oder nicht. Es gilt: Entweder, oder!

Ist seine Bewährungszeit eigentlich abgelaufen? 

Donnerstag, 21. Mai 2015

Die Vollständigkeit der Selbstanzeige oder Berater sei vorsichtig!

In einem aktuellen Fall hat es sich wieder gezeigt: Als Berater kann man nicht genug Fragen stellen. 

In der jüngeren Vergangenheit waren wir immer wieder mit der Nacherklärung von Kapitaleinkünften aus ausländischen Geldanlagen beauftragt. Nun ist es aber erforderlich, insgesamt reinen Tisch zu machen, wenn die Selbstanzeige vor Bestrafung schützen soll. 

Manche Mandanten haben aber nicht nur ausländische Konten, sondern betreiben auch einen schwunghaften Handel mit Oldtimern - das hat gerade Konjunktur - oder vermieten Garagen und Unterstellplätze für Wohnmobile - das kommt auf dem Land häufig vor - ohne die hieraus erzielten Einnahmen zu versteuern. 

Für den Berater bedeutet das, dass er einerseits darauf hinweisen muss, dass eine Selbstanzeige vollständig sein muss. Andererseits muss er aber auch nach den o.g. "Dauerbrennern" - die Liste ist allerdings nicht vollständig - fragen.

Und Mandanten sollten die gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, was leider nicht immer der Fall ist.